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Krankengeld bei erneuter Krankheit
Verfasst: 13.12.2010, 18:15
von Harryi
Hallo zusammen,
über die Suche konnte ich nicht die passende Antwort finden
Es geht um eine Verweigerung auf Krankengeld, vielleicht weiß jemand die Lösung.
Ich war vom 9. November 2009 bis 31.1.2010 Krankgeschrieben und rutschte somit in die Krankengeldzahlung.
Im Juni 2010 wurde ich wegen gleicher Krankkeit ca. 4 Tage krankgeschrieben, da noch keine 6 Mionate vergangen waren übernahm wieder die Krankenkasse, ich bekam für diese Tage Krankengeld.
Im Oktober wurde ich für 14 Tage Krankgeschrieben, hier bekam ich kein Krankengeld weil der Vertretungsarzt wohl die Diagnose nicht so ganz indentisch geschrieben hat, somit keine Folgeerkrankung.
Soweit OK ?? Für mich ja.
Jetzt wurde ich am 3.12.2010 erneut Krankgeschrieben, gleiche Diagnose wie zu Beginn des Jahres und im Juni, die gleiche Diagnose wurde mir auch von der KKasse bestätigt.
Da ja nun mal wieder keine 6 Monate vergangen sind bin ich davon ausgegangen das es Krankengeld gibt!
Doch leider gibt es das nicht, jetzt plötzlich sagt man mir bei der Krankenkasse das es nicht nur diese 6 Monatsklausel gibt sonder auch noch irgendeine Jahresklausel....hm..ich verstehe nun ar nichts mehr
Weiß jemand was da los ist? Lohnt es sich das ganze beim Anwalt überprüfen zu lassen?
Vielen Dank für Hilfe!
Verfasst: 13.12.2010, 19:20
von Lady Butterfly
§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz
Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/bunde ... gesamt.pdf
es gibt also beide Grenzen, eine 6-Monats-Grenze und eine 12-Monats-Grenze. Zu prüfen ist also ob zwischen der aktuellen und der letzten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate liegen und seit dem ersten Beginn mindestens 12 Monate vergangen sind.
Gruß
Lady Butterfly
Verfasst: 13.12.2010, 19:23
von GerneKrankenVersichert
Bist du vielleicht der Arbeitgeber? Es kommt mir komisch vor, dass ein Versicherter lieber das niedrige Krankengeld statt der höheren Gehaltsfortzahlung möchte...
Geregelt ist das Ganze im Entgeltfortzahlungsgesetz:
§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
1.
er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Verfasst: 13.12.2010, 20:29
von Harryi
Hallo,
vielen Dank für eure Antworten!
Habe diese leider noch nicht kapiert aber vielleicht kommt die Erleuchtung ja noch
Die 6Monatsfrist war mir klar, so kannte ich es auch und die Jahresfrist habe ich nicht wirklich verstanden.
Meine Krankdaten mit der 100% gleichen Erkrankung waren ja:
9.11.2009 bis 31.1.20110 = Krankengeld nach 6 Wochenfrist
25.6.2010 bis 30.6.2010 = Krankengeld ab 2. Tag
3.12.2010 bis 7.12.2010 = ?
Hier sind die 6 Monate jeweils nicht überschritten aber scheinbar die Jahresfrist....hm?
Gibt es einen Unterschied wenn man einen Schwerbehindertenausweis hat?
Und dann noch:
Nein ich bin kein Arbeitgeber, ich bin Arbeitnehmer und möchte meinen Job behalten.
Sicherlich kann man sich vorstellen wie ein Arbeitgeber ( 30 Mitarbeiter)reagiert wenn er laufend 6 Wochen zahlen soll.
Danke und Gruß
Verfasst: 14.12.2010, 10:52
von Grampa
die 12-Monatsfrist beginnt wie bereits geschrieben mit der 1. AU wegen dieser Krankheit, bei dir also am 09.11.09 und läuft bis 08.11.10
die 12-Monatsfrist ist keine starre Frist, sprich, sie läuft dann nicht automatisch wieder vom 09.11.10-08.11.11 sondern beginnt erst wieder mit der nächsten AU, WENN die letzte AU wegen dieser Krankheit nicht länger als 6 Monate her ist, wenn 6 Monate zw. 2 AU-Zeiten liegen beginnt so oder so neue EFZ
in deinem Fall beginnt also am 03.12.10 eine neue 12-Monatsfrist mit Anspruch auf volle 6 Wochen EFZ, die Kasse hat alles richtig gemacht nach deiner Beschreibung
ein GdB macht da keinen Unterschied
das du deinen Job behalten willst ist natürlich auch nachvollziehbar, dennoch entbindet das den AG nicht von seiner gesetzlichen Verpflichtung
Gruß
Grampa
Verfasst: 14.12.2010, 10:57
von Lady Butterfly
Sicherlich kann man sich vorstellen wie ein Arbeitgeber ( 30 Mitarbeiter)reagiert wenn er laufend 6 Wochen zahlen soll.
bei der Betriebsgröße kannst du davon ausgehen, dass dein Chef zumindest einen Teil (i. d. R. sogar einen großen Teil) der Entgeltfortzahlung im Rahmen der Umlageerstattung zurück bekommt...
Verfasst: 14.12.2010, 17:35
von Harryi
Hallo und Danke für eure Mühe!
Das heißt also wenn mehr als ein Jahr vergangen ist muss der Arbeitgeber wieder zahlen, egal was vorher war.
Habe ich das so richtig verstanden?
Außer natürlich bei durchgehender Erkrankung mi AU.
Mal angenommen ich wäre am 6.11. Krank geworden, dann hätte den 6.11, 7.11 und 8.11. die Krankenkasse gezahlt und ab dem 9.11. wieder der Arbeitgeber?
@Lady Butterfly
Würdest du mir das mit Umlageerstattung näher erklären?
LG
Verfasst: 14.12.2010, 21:49
von Harryi
Hallo zusammen,
nicht immer andere arbeiten lassen sondern sich auch mal selber bemühen
Konnte über Google einiges über die Umlagenerstattung finden, wenn ich es richtig verstanden habe dann ist jeder Betrieb verpflichtet hierzu Beiträge zu zahlen, nur über die Höhe kann er selber bestimmen (Erstattung zwischen 10 und 80%)
Auch gilt das ganze für größere Betriebe, ich dachte immer das wäre nur für Betriebe unter 20 Mitarbeiter.
Bitte um kurze Info ob ich hier alles richtig verstanden habe, Danke.
LG