Krankengeld einstellung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Carola
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Krankengeld einstellung

Beitrag von Carola » 20.12.2010, 17:45

Hallo,
Ich bin 50 Jahre alt, seit 2 monate AU, und nicht Arbeitslos. Aber weiter AU.
Ich soll 2 Briefe meiner Krankenkasse ignoriert haben, habe aber leider
keine bekommen.
Ich weiss weder was in den Briefen stand, noch was man von mir wollte.
Rechtsanwalt ist eingeschaltet und warten eben auf Antwort.
Krankengeld wurde rückwirkend mit den ersten Schreiben der Krankenkasse
eingestellt, 20 tage später laut ersten Schreiben davon erfahren was ich ja nicht wusste.
Ich hörte das ich nun nicht nur kein Krankengeld mehr bekomme, sondern auch bald nicht mehr versichert bin.
Was kann ich machen um weiterhin versichtert zu sein ?
Einkommen logischerweise keins.
Reichtümer habe ich auch keine, nur bin ich cronisch krank, hab angst das ich meine Medikamente nicht mehr bekomme, und die Ärtze mich nicht behandeln, sollange das Sozialgericht nicht endschieden hat.
Laut meinen Rechtsanwalt kann das ewig dauern.
Wenn ich mich selber versichern sollte was kostet das wenn man nichts hat, und sollte ich das bei der Krankenkasse machen mit der ich Probleme habe, oder kann ich dann eine andere wählen ?
Sorry für die vielen Fragen,
Alles gute und schöne Feiertage

Machts Sinn

Re: Krankengeld einstellung

Beitrag von Machts Sinn » 20.12.2010, 18:22

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Carola
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Beitrag von Carola » 20.12.2010, 19:47

Nun, mein Anwalt weiss auch nicht was in den Schreiben stand, genauso wie ich, als antwort kam ich sollte in den Briefen nachschauen war die Sache wohl verfahren.
Fernmündlich bekomme ich keine Auskunft, es sei ein schwebendes Verfahren, mein Rechtsanwalt wusste wohl schon worauf es hinausläuft.
Würde gerne nun wissen wie ich es machen muss das ich meine Medikamente
auch noch nach dem 01.01.2011 bekomme.
mfg Carola

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.12.2010, 20:38

Hallo Carola,
tut mir leid, aber da passt etwas nicht an der Geschichte.
Wenn wir als Krankenkasse zwei Briefe versenden und die kommen nicht als unzustellbar zurück, dann gelten die grundsätzlich als zugestellt. Wenn wir, was in deinem Fall offenbar zutrifft, Leistungen einstellen wegen fehlender Mitwirkungspflicht, dann geschieht das schriftlich. Aber auch wenn es tatsächlich vorkommen sollte, dass zwei Briefe, oder auch drei tatsächlich nicht angekommen sind, und der Betreffende schreibt uns das oder kommt sogar persönlich, dann bekommt er diese Briefe nachgeliefert und die Leistung wird nicht eingestellt.
Du hast einen Anwalt eingeschaltet ohne ersteinmal mit der Kasse zu klären um was es in den Briefen ging und dir Kopien geben zu lassen ??
Für mich, ein Mensch der Praxis, so nicht nachvollziehbar.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 20.12.2010, 20:50

Hallo Czanderna,
Habe wie gesagt erst ein schreiben erhalten, darin stand das ich die 2 maliger aufforderung nicht nachgekommen bin.
also war es das 3te schreiben. das kam aber an.
So dicke habe ich es nicht das ich sofort zum anwalt laufen kann, erst als ich telefonisch nicht weiter gekommen bin musste ich wohl den schritt gehen.
Gerne würde ich aber hilfe bekommen was ich nun mit der versicherung machen soll ? Mindestbeitrag ? kann ich mir dann die KK aussuchen ?
mfg Carola

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.12.2010, 21:11

Carola hat geschrieben:Hallo Czanderna,
Habe wie gesagt erst ein schreiben erhalten, darin stand das ich die 2 maliger aufforderung nicht nachgekommen bin.
also war es das 3te schreiben. das kam aber an.
So dicke habe ich es nicht das ich sofort zum anwalt laufen kann, erst als ich telefonisch nicht weiter gekommen bin musste ich wohl den schritt gehen.
Gerne würde ich aber hilfe bekommen was ich nun mit der versicherung machen soll ? Mindestbeitrag ? kann ich mir dann die KK aussuchen ?
mfg Carola
Hallo,
hingehen solltest Du - Widerspruch einlegen soltest Du und vor allem dir Akteneinsicht nehmen solltest Du, mit deinem Arzt Kontakt aufnehmen solltest du, oder bist du wieder arbeitsfähig ??, wenn nein, wieso solltest du dich ab Januar freiwillig versichern ??.
Hat dein Arbeitgeber dich abgemeldet bei der Kasse ?? - nein, hat er nicht.
Mein dringender Rat - hingehen und dort vor Ort eine Klärung suchen. Dein Widerspruch gegen die "Beendigung" des Krankengeldes in schriftlicher Form gleich mitnehmen oder dort aufnehmen lassen (dazu ist die Kasse verpflichtet).
Deine Versicherung ist in jedem Falle sichergestellt - Du bist ja nicht arbeitslos !!
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 20.12.2010, 21:26

Hallo, ich bins nochmal,
Wiederspruch hat mein Anwalt eingelegt, ich bin weiter AU geschrieben,
nur bekomm ich ja nun kein geld mehr, weder vom Arbeitgeber noch von
der KK.
Also wird nix eingezahlt sacht mein Anwalt und ich werde mit sicherheit in den nächsten tagen bescheid bekommen das ich aus der KK fliege.
Tja, was nun ? wollte nur fragen wie kann ich mich versichern dann ? habe wie gesagt kein einkommen dann und auch keine reichtümer an der seite.
Ich habe angst als cronisch kranke ohne versichrung dazu stehen.
mfg Carola

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.12.2010, 21:28

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Carola
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Beitrag von Carola » 20.12.2010, 21:39

Hallo Machts Sinn,
Ich müsste das 3te Schreiben aus den kopf schreiben da es beim anwalt liegt.

Da sie auf das erste Anschreiben vom blabla, und das zweite Schreiben vom Blaba genausowenig reagiert haben stellen wir die Krankengeldzahlung rückwirkend zum (datum ersten schreiben) ein.
Nun, Rechtsanwalt sacht dauert da er auf den wiederspruchsbescheid warten muss und dann erst vor gericht gehen kann.
Also hänge ich erstmal in der luft, gut das ich alleinstehend bin, aber verstehe es nicht.
Ich bin AU, Arbeitgeber brauch nicht mehr zahlen, 6 wochen rum, KK will nicht zahlen, wohin nun ?
mfg Carola

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.12.2010, 21:47

Carola hat geschrieben:Hallo, ich bins nochmal,
Wiederspruch hat mein Anwalt eingelegt, ich bin weiter AU geschrieben,
nur bekomm ich ja nun kein geld mehr, weder vom Arbeitgeber noch von
der KK.
Also wird nix eingezahlt sacht mein Anwalt und ich werde mit sicherheit in den nächsten tagen bescheid bekommen das ich aus der KK fliege.
Tja, was nun ? wollte nur fragen wie kann ich mich versichern dann ? habe wie gesagt kein einkommen dann und auch keine reichtümer an der seite.
Ich habe angst als cronisch kranke ohne versichrung dazu stehen.
mfg Carola
Hallo,
aus der Kasse kannst du nicht rausfliegen und solange dich dein Arbeitgeber nicht abgemeldet hat stehst du in einem Beschäftigungsverhältnis.
Wenn Du dich auf eine freiwilliger Weiterversicherung einlässt, könnte das wirklich zu deinem Nachteil sein. Ich verstehe deinen Rechtsanwalt nicht, der muesste täglich bei der Kasse auf der Matte stehen. Eine Rückwirkende Einstellung des Krankengelds geht nicht, zumal wenn glaubhaft gemacht werden kann dass der Aufhebungsbescheid nicht zugestellt wurde.
Machts Sinn hat dazu etwas geschrieben - also, handele, gleich morgen -
und weil ich ja zum Glück nicht weiss welche Kasse das ist, wenn die sich stur stellen, dann geh halt einfach ab übermorgen wieder arbeiten und wenn das nicht mehr geht, dann bist du eben nach Weihnachten erneut Arbeitsunfähig wegen der gleichen Erkrankung - dann hat die Kasse schon gleich gar keine Chance.
Deinen Widerspruch erhälst du natürlich aufrecht.
Gruss
Czauderna

Carola
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Beitrag von Carola » 20.12.2010, 21:55

hallo,
Hm, mein Arbeitgeber würde mich ja nur abmelden wenn ich gekündigt bin oder ?
Arbeiten gehen klappt leider nicht, bin wohl eine die wirklich krank ist :-)
Naja, mein Anwalt hat wohl auch nicht die meiste lust dazu so kam es mir vor, kommt bestimmt nicht viel rum in den Fall für ihn.
Traute mich auch nicht zu viele fragen zu stellen weil er mir genervt erschien, deswegen meine fragen hier
mfg Carola

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.12.2010, 21:57

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 20.12.2010, 23:52

Ich möchte darauf hinweisen, dass Machts Sinn mit seiner Rechtsauffassung betreffend des BVA-Schreibens ziemlich alleine da steht. In Rechtsforen hat er von erfahrenen Usern bereits die passenden Antworten erhalten. Darauf würde ich mich auf keinen Fall stützen.

Hast du ein generelles Problem mit deiner Post? Hat die Krankenkasse evtl. einen anderen Dienstleister als die Post? Denn so einfach ist das mit der Nichtzustellung nicht. Wir haben z. B. einen regionalen Dienstleister, bei dem jeder Brief codiert und die Zustellung nachvollzogen werden kann.

Ich kann dir auch nur raten, die Angelegenheit mit deiner Kasse zu klären. Leider scheinen die Fronten durch das Einschalten des Anwalts schon ziemlich verhärtet zu sein. Und der Anwalt hat auch nicht so wirklich Interesse daran, sich reinzuhängen. Übel das Ganze.

Wenn die Kasse dir keine telefonische Auskunft gibt, dann fordere die Kasse schriftlich auf, dir mitzuteilen, worin deine fehlende Mitwirkung besteht. Am besten bringst du ein Schreiben vorbei und lässt dir den Eingang quittieren. Und dann schau, dass du so schnell wie möglich deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, damit das Krankengeld wieder laufend gezahlt wird. Um die vorherigen Zeiten muss sich dann wohl dein Anwalt kümmern.

Es ist übrigens ein Trugschluss, dass du weiterhin versichert bist, solange dein Arbeitgeber dich nicht abmeldet. Ohne Entgeltfortzahlung und ohne Anspruch auf Krankengeld muss dein Arbeitgeber dich nach einem Monat abmelden - unabhängig davon, ob das Beschäftigungsverhältnis arbeitsrechtlich noch besteht. Sozialversicherungsrechtlich ist es dann beendet.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.12.2010, 00:34

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Grampa
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Beitrag von Grampa » 21.12.2010, 01:26

ich habe mich lediglich aus der Diskussion ausgeklinkt, die Gründe habe ich auch hinreichend erklärt, warum du das jetzt als Abstreiten hinstellst mag jeder für sich bewerten, mein Fazit ist, dass ich es nicht weiter für sinnvoll erachte mit dir zu diskutieren, mir ist die Zeit einfach zu schade

nur mal ein Beispiel: wenn man einer Einladung zum MDK ohn erkennbare Gründe nicht nachkommt, ggf. einen Ersatztermin auch ohne Begründung verstreichen lässt, dann ist sehr wohl auch eine rückwirkende Einstellung des KRG mit Datum des 1. Untersuchungstermins möglich, da bereits in den Einladungsschreiben die Versicherten auf mögliche Konsequenzen des Nicht-Erscheinens hingewiesen werden

du kennst kaum Fakten und kommst mal wieder pauschal mit der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches daher, langsam wirkt das auf mich etwas zwangsneurotisch...

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