Eingeschraenktes Dipositionsrecht
Verfasst: 20.01.2011, 11:58
Gilt dieser Paragraf 51 auch noch nach Abauf der 78 Wochen Krankengeldzahlung?
Ich mache jetzt eine med. Rehaund mache mir verstaerkt Gedanken ueber eine EM-Rente.
Der Aufforderung der Kasse habe ich ja mit dieser Reha entsprochen.
Stelle ich jetzt noch einen Antrag und entscheide mich spaeter aber , ihn zurueckzuziehen - gilt da dieser Paragraf noch, und ich muesste da die KK " um Erlaubniss fragen" oder habe ich da freie Entscheidung?
Ich mache jetzt eine med. Rehaund mache mir verstaerkt Gedanken ueber eine EM-Rente.
Der Aufforderung der Kasse habe ich ja mit dieser Reha entsprochen.
Stelle ich jetzt noch einen Antrag und entscheide mich spaeter aber , ihn zurueckzuziehen - gilt da dieser Paragraf noch, und ich muesste da die KK " um Erlaubniss fragen" oder habe ich da freie Entscheidung?