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Freigestellt-ab wann bei Krankenkasse melden wg Krankengeld

Verfasst: 20.01.2011, 12:54
von AIDU
Hallo zusammen,

mein Arbeitsverhältnis wurde zum 28.02. gekündigt, ich habe mich auch schon bei der Afa gemeldet und bin aktuell freigestellt, um Zeit für Bewerbungen etc. zu haben. Nun habe ich diese Woche die Zusage für eine 8-wöchige stationäre Therapie erhalten, Beginn 8.2. also noch während meiner Anstellung.

Über die Höhe des KG bin ich mir im Klaren, auch was die Dauer etc angeht...

aaaabbbber....

ich habe Fragen zur Beantragung des KG

- muss ich meinem AG eine Krankmeldung schicken, da ich ja noch während der Anstellung krankgeschrieben werde (der Form halber?)
- wann muss ich mich bei der KK melden? (bin ja ab 8.2. im KH)

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vielen Dank im Voraus.

AIDU

Verfasst: 21.01.2011, 14:54
von Grampa
ich habe schon oft erlebt, dass AG auch bei einer Freistellung nach 6 Wochen AU das Gehalt einstellt, eine Freistellungsvereinbarung hebt ja nicht das EFZG auf, somit nutzen natürlich viele AG die Chance und stellen die Zahlung ein

in deinem Fall ist das aber unerheblich, da noch vor Ablauf der 6 Wochen Entgeltfortzahlung sowieso die Freistellung abläuft

über die Aufnahme im Krankenhaus bekommt deine Kasse zwar automatisch eine Aufnahmeanzeige, ich würde aber raten, der Kasse gleich das Aufnahmedatum zusammen mit der Info über das Ende der Beschäftigung mitzuteilen, dann können sie sich sofort um das KRG kümmern und man erspart sich eventuelle Wartezeiten

Verfasst: 21.01.2011, 15:06
von Czauderna
Hallo,
8-wöchige stationäre Therapie ?? - das hört sich aber stark nach einer Leistung der Rentenversicherung an, oder ??
Gruss
Czauderna

Verfasst: 21.01.2011, 19:50
von AIDU
Vielen Dank für die Antworten. Dann schicke ich dem AG normal die AU-Bescheinigung und der KK ebenfalls sobald mir diese vorliegt.