12 Monate freiw.KK-Beiträge o. KG!Danach wieder mit KG!Rahme
Verfasst: 31.01.2011, 17:38
Hallo.
Ich habe vor, mich im Rahmen des Gründungszuschusses selbständig zu machen. (Zuvor war ich jahrelang gestzl. Versichert)
Also Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeldanspruch (weil ja dieser während des Gründungszuschusses sinnlos ist).
Aber was ist, wenn ich nach 12 Monaten freiwilliger Versicherung wieder als Angestelle arbeite (also ganz normal gesetzl. Versichert mit KG).
Hat dies Auswirkungen auf mein Krankengeld nach der Selbständigkeit???
Gilt dann mein KG-Anspruch vor der Selbständigkeit noch?
Oder muß ich dann wieder 2 Jahre einzahlen, um einen neuen Rahmenfrist zu erreichen????
Danke
Ich habe vor, mich im Rahmen des Gründungszuschusses selbständig zu machen. (Zuvor war ich jahrelang gestzl. Versichert)
Also Krankenkassenbeitrag ohne Krankengeldanspruch (weil ja dieser während des Gründungszuschusses sinnlos ist).
Aber was ist, wenn ich nach 12 Monaten freiwilliger Versicherung wieder als Angestelle arbeite (also ganz normal gesetzl. Versichert mit KG).
Hat dies Auswirkungen auf mein Krankengeld nach der Selbständigkeit???
Gilt dann mein KG-Anspruch vor der Selbständigkeit noch?
Oder muß ich dann wieder 2 Jahre einzahlen, um einen neuen Rahmenfrist zu erreichen????
Danke