AOK Krankengeld gestrichen
Verfasst: 03.02.2011, 14:48
Hallo,
ich habe einen sehr großen Bandscheibenvorfall L5S1 und werde seit eine, halben Jahr behandelt, zuerst Ambulant, danach folgte eine 2 Wöchige Stationäre Schmerztherapie mit einer anschließenden 5 Wöchigen AHB.
Ergebnis der AHB war das ich Arbeitsunfähig bin. Ca 3 Wochen nach der AHB bekam ich ein schreiben der AOK, dass laut MDK eine weiter Arbeitsunfähigkeit nicht gerechtfertigt sei und ich wieder meine Arbeit aufnhemen soll.
Aufgrund von Weihnachten, konnte ich erst am 03.01. meinen Hausarzt aufsuchen und mir die Überweisung zum Ortopäden holen. Dieser sagte mir ich sollte weiderspruch einlegen gegen diesen bescheid was icha uch tate und wurde dann zum 01.02 zum MDK einbestellt wo ein gutachten erstellt wurde.
Laut Gutachterin kann ich meine Arbeit nicht ausüben, worauf ich die AOK anrief mit der bitte um zügige Auszahlung des Krankengeldes, da ich mittlerweile 7 Wochen ohne Geld bin.
Die AOK teilte mir dann am telfon mit, dass sie erst das Gutachten in schriftlicher Form vorliegen haben muss um dann meinen Fall entscheiden zu können.
Meine Frage jetzt, gibt es eine möglichkeit, dass mir die AOK gleich das Geld auszahlen muss? Bzw durften die trotz wiederspruch überhaupt das Krankengeld einstellen?
Gruß
Michael
ich habe einen sehr großen Bandscheibenvorfall L5S1 und werde seit eine, halben Jahr behandelt, zuerst Ambulant, danach folgte eine 2 Wöchige Stationäre Schmerztherapie mit einer anschließenden 5 Wöchigen AHB.
Ergebnis der AHB war das ich Arbeitsunfähig bin. Ca 3 Wochen nach der AHB bekam ich ein schreiben der AOK, dass laut MDK eine weiter Arbeitsunfähigkeit nicht gerechtfertigt sei und ich wieder meine Arbeit aufnhemen soll.
Aufgrund von Weihnachten, konnte ich erst am 03.01. meinen Hausarzt aufsuchen und mir die Überweisung zum Ortopäden holen. Dieser sagte mir ich sollte weiderspruch einlegen gegen diesen bescheid was icha uch tate und wurde dann zum 01.02 zum MDK einbestellt wo ein gutachten erstellt wurde.
Laut Gutachterin kann ich meine Arbeit nicht ausüben, worauf ich die AOK anrief mit der bitte um zügige Auszahlung des Krankengeldes, da ich mittlerweile 7 Wochen ohne Geld bin.
Die AOK teilte mir dann am telfon mit, dass sie erst das Gutachten in schriftlicher Form vorliegen haben muss um dann meinen Fall entscheiden zu können.
Meine Frage jetzt, gibt es eine möglichkeit, dass mir die AOK gleich das Geld auszahlen muss? Bzw durften die trotz wiederspruch überhaupt das Krankengeld einstellen?
Gruß
Michael