Seite 1 von 1

KG nach Ablauf Gründungszuschuss!Höhe?Wie lange?

Verfasst: 07.02.2011, 12:03
von mrymen
Hallo zusammen,

ich hätte folgene wichtige Frage bzgl. Krankengeld während einer Selbständigkeit über den Gründungszuschuss.

Wenn ich mich frewillig gesetzl. Versichere (mit Krankengeld),
erhalte ich dieses ja nicht während der 9 Monate, wo ich den Gründungszuschuss beziehe. Verständlich!

Aber was ist, wenn nach 9 Monaten der Gründungszuschuss abläuft?
Hätte dann 9 Monate in gestzl. KV einbezahlt.

Wie hoch wäre dann mein Krankengeld?
-Gründungszuschuss+Einnahmen von Gewerbe als Grundlage?
Gründungszuschuss z.B. netto 1200Euro, Gewerbeeinnahmen (netto z.B. 300Euro)
-Wie lange würde man dieses Krankengeld erhalten?
(Vor Selbständigkeit 8 Monate arbeitslos, davor 24 Jahre angestellt)

Danke

Re: KG nach Ablauf Gründungszuschuss!Höhe?Wie lange?

Verfasst: 07.02.2011, 13:28
von Czauderna
mrymen hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich hätte folgene wichtige Frage bzgl. Krankengeld während einer Selbständigkeit über den Gründungszuschuss.

Wenn ich mich frewillig gesetzl. Versichere (mit Krankengeld),
erhalte ich dieses ja nicht während der 9 Monate, wo ich den Gründungszuschuss beziehe. Verständlich!

Aber was ist, wenn nach 9 Monaten der Gründungszuschuss abläuft?
Hätte dann 9 Monate in gestzl. KV einbezahlt.

Wie hoch wäre dann mein Krankengeld?
-Gründungszuschuss+Einnahmen von Gewerbe als Grundlage?
Gründungszuschuss z.B. netto 1200Euro, Gewerbeeinnahmen (netto z.B. 300Euro)
-Wie lange würde man dieses Krankengeld erhalten?
(Vor Selbständigkeit 8 Monate arbeitslos, davor 24 Jahre angestellt)

Danke
Hallo,
wenn die Frist seit dem Leistungsablauf noch nicht erreicht wurde, gibt es kein Krankengeld wegen der selben Erkrankung.
Ansonsten 70% vom entgangenen Arbeitskommen für maximal 78 Wochen.
Gruss
Czauderna