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Angabe Einkünfte zur Beitragsberechnung freiwillige KV

Verfasst: 16.02.2011, 12:32
von schmilipp
Liebe Forumsleser.
Ich habe ein kleines Problem bei der Angabe zu meinen Einkünften zur Berechnung des Beitrages bei der freiwilligen Versicherung.

Hier meine Ausgangsbasis:
Ich war bis zum 3.01.2010 ALG II Empfänger. Vom 04.01.2010 bis zum 07.02.2010 war ich vom Bezug des ALG II abgemeldet. Vom 08.02. – 14.02.2010 bezog ich wieder Leistungen (ALG II). Ab dem 15.02.2010 bin ich dann, bis heute, einer normalen sozialversicherungspflichtigen Arbeit als Arbeitnehmer nachgegangen.
In der Zeit vom 04.01.2010 bis zum 07.02.2010 war ich vom ALG II Bezug abgemeldet, da ich freiberuflich an zwei Aufträgen gearbeitet habe. Die einen Leistungen habe ich in diesem Zeitraum in Rechnung gestellt, das zweite Rechnungsdatum liegt allerdings in dem Zeitraum, in dem ich bereits wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Die Leistungen wurden jedoch in dem Zeitraum erbracht, als ich freiberuflich gearbeitet habe.

Da ich für den Zeitraum der Freiberuflichkeit 04.01.2010 bis zum 07.02.2010 nun noch Angaben zu meinen Einkünften bei der GKV zur Beitragsberechnung machen muss, frage ich mich, ob ich beide Rechnungen hier angeben muss, oder ob hier lediglich das Rechnungsdatum zählt.
In dem Zeitraum 04.01.2010 bis zum 07.02.2010 habe ich im Übrigen keine weiteren Einkünfte gehabt und auch keine Krankenkassenleistungen in Anspruch genommen.

Vielleicht weiß jemand hierrüber Auskunft zu geben?

Vielen herzlichen Dank schon einmal!