Widerspruch bei der TK eine Farce!
Verfasst: 21.02.2011, 16:53
Musste mir vor knapp 2 Jahren leider die komplette Schilddrüse entfernen lassen.
Die in der GKV im Einsatz befindlichen Präparate sind allesamt synthetischer Natur, wobei es mehrere Anbieter und Kombipräparate gibt, aber immer mit den gleichen Wirkstoffen. Sofort beim ersten Präparat bekam ich schwere Nebenwirkungen, die sich auch beim zweiten und dritten Medikament immer mehr verschlimmerten. Diese waren u.a. schwerste Depressionen mit ständigen Suizidgedanken, erhöhter Hirndruck und ständige, mitunter mörderische Kopfschmerzen, ein immer stärker werdendes Krankheitsgefühl, eine katastrophale Bioverfügbarkeit und und und. Die Ärzte waren mit meiner Medikamentenunverträglichkeit überfordert oder negierten sie.
Ich habe nach mehreren Monaten des Horrors nach Alternativen gesucht und bin dann auf ein natürliches Medikament aus den USA gestoßen, was mir eine Ärztin auch verschrieb. Da das Präparat nicht zugelassen ist, muss ich die Kosten selbst tragen. Die Beschwerden besserten sich innerhalb kürzester Zeit und seitdem die Chemie abgebaut ist, sind keinerlei Nebenwirkungen mehr aufgetreten.
Nun versuchte ich natürlich, eine Kostenübernahme durch die TK zu erreichen. Ich reichte umfangreiche Unterlagen ein, aus denen eindeutig zu ersehen war, dass bei mir eine Unverträglichkeit gegen das synthetische Levothyroxin besteht, welches sich in all den Schilddrüsenpräparaten befindet, die es in der GKV gibt. In dem Gutachten des MDK wurden meine Nebenwirkungen verniedlicht (da waren es nur noch Kopf- und Nackenschmerzen) und statt L-Thyroxin Tropfen wurden mir L-Thyroxin Tropfen empfohlen. Da hatte man wohl ein wenig nachlässig mit den Textbausteinen hantiert. Außerdem gäbe es hier ausreichend andere synthetische Produkte wie Kombipräparate, die ich alleine schon wegen der hohen Dosierung nicht nehmen könnte. Ich müsste die Tabletten zwanzigsteln, um mit niedrigen Dosierungen aufzubauen, was ich auch mitteilte. Das genau die Synthetik aber mein Problem ist, wurde einfach nicht zur Kenntnis genommen. Also Widerspruch eingelegt, wobei meine Ärztin nochmals hinwies, dass ich unter schwersten Depressionen mit Suizidgedanken gelitten hatte, und die Alternative daher keine sei, weil sie den unverträglichen Bestandteil beinhaltet. Beim zweiten Gutachten des MDK wieder die Leier, dass man von der Meinung nicht abweichen würde und es ja noch die Alternative gäbe. Hier muss ich nun doch mal etwas sarkastisch werden, denn Ignoranz und Dummheit gehen hier in menschenverachtender Weise auf Kosten der Versicherten und wenn man nicht den Sinn des Begriffs „Alternative“ kennt, sollte man keine Gutachten erstellen.
Nach einem erneuten Einspruch ging die Sache dann an den Widerspruchsausschuss der TK, der nun natürlich zu dem Ergebnis kam, dass man sich den Empfehlungen des MDK anschließen müsste und mein Präparat nicht übernehmen könne. Nun ist mir bekannt, dass sich KK an die gesetzlichen Regelungen halten müssen und der Aktionsradius damit begrenzt ist. Wofür ich allerdings keinerlei Verständnis habe, sind die Begründungen der TK und insbesondere, wie so etwas rübergebracht wird. Man hat mich jetzt genau ein Jahr im Glauben gelassen, dass diese Sache wirklich aufgrund der Fakten geprüft wird. Mittlerweile wurde ich arbeitslos und lebe von einem ALG, von dem ich meine Medikamente nicht mehr lange bezahlen kann. Für mich geht es also um das nackte Überleben, was der TK auch bekannt ist. Und dann erdreistet man sich, mir folgende Begründungen zu liefern:
Das Wirtschaftlichkeitsgebot. Toll, ich war aufgrund der zahlreichen Nebenwirkungen nur noch beim Arzt und es hätte sich noch massiv gesteigert, umso länger ich die Chemie genommen hätte. Nach Einnahme des Importmittels wurde ich nicht mehr beim Arzt gesehen und ferner kostet dieses Mittel ca. 30 € mtl. Es geht hier also nicht um Riesensummen und was daran wirtschaftlich ist, Versicherte künstlich krank zu halten, weiß wohl nur die TK bzw. der MDK.
Es kann der Solidargemeinschaft nicht zugemutet werden, mein Präparat zu übernehmen. Der Solidargemeinschaft kann andererseits aber zugemutet werden, künstliches Heroin wie Methadon oder Diamorphin an Rauschgiftsüchtige zu verteilen. Es kommt mir hoch, denn bei solchen Argumentationen braucht man sich nicht wundern, wenn Missgunst in diesem Land aufkommt. Das muss ich zu meiner Schande gestehen.
§ 27 Abs. 1 SGB V soll Krankheitsbeschwerden lindern und Verschlimmerungen verhüten. Dieser Paragraph wird in meinem Fall auf übelste Art und Weise verletzt.
Dann natürlich die AM-RL, die besagen, dass Organpräparate wie mein Importmittel ausdrücklich ausgeschlossen sind. Als doofer Laie fragt man sich da natürlich, warum hier momentan so massive Werbung für Organtransplantationen gemacht wird. Sind das denn nicht auch Organpräparate?
Dann noch der Beschluss des BVerfG, wonach die Leistung nicht erfolgen kann, weil keine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt. Auch da wundert man sich als Laie, weil mir das schon im Gutachten erläutert wurde. Ein Satz später heißt es allerdings, dass eine Substitution zwingend notwendig ist?!? Ohne Medikamente kann ich nicht mehr leben und wenn das nicht lebensbedrohlich ist, weiß ich es nicht.
Zuletzt wurde ja dann immer noch auf der synthetischen Alternative rumgeritten, aber das Thema hatten wir ja schon.
Fakt ist, dass ich immer noch nicht weiß, ob überhaupt eine Chance auf Übernahme bestanden hat oder ob man sich nur ein wenig die Zeit vertrieben hat, um den immensen Verwaltungsbetrieb zu rechtfertigen, der hier betrieben wird.
Fazit: Für Menschen mit einer Medikamentenunverträglichkeit und ohne Geld bleibt bei der TK nur der Strick, natürlich nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft!
Die in der GKV im Einsatz befindlichen Präparate sind allesamt synthetischer Natur, wobei es mehrere Anbieter und Kombipräparate gibt, aber immer mit den gleichen Wirkstoffen. Sofort beim ersten Präparat bekam ich schwere Nebenwirkungen, die sich auch beim zweiten und dritten Medikament immer mehr verschlimmerten. Diese waren u.a. schwerste Depressionen mit ständigen Suizidgedanken, erhöhter Hirndruck und ständige, mitunter mörderische Kopfschmerzen, ein immer stärker werdendes Krankheitsgefühl, eine katastrophale Bioverfügbarkeit und und und. Die Ärzte waren mit meiner Medikamentenunverträglichkeit überfordert oder negierten sie.
Ich habe nach mehreren Monaten des Horrors nach Alternativen gesucht und bin dann auf ein natürliches Medikament aus den USA gestoßen, was mir eine Ärztin auch verschrieb. Da das Präparat nicht zugelassen ist, muss ich die Kosten selbst tragen. Die Beschwerden besserten sich innerhalb kürzester Zeit und seitdem die Chemie abgebaut ist, sind keinerlei Nebenwirkungen mehr aufgetreten.
Nun versuchte ich natürlich, eine Kostenübernahme durch die TK zu erreichen. Ich reichte umfangreiche Unterlagen ein, aus denen eindeutig zu ersehen war, dass bei mir eine Unverträglichkeit gegen das synthetische Levothyroxin besteht, welches sich in all den Schilddrüsenpräparaten befindet, die es in der GKV gibt. In dem Gutachten des MDK wurden meine Nebenwirkungen verniedlicht (da waren es nur noch Kopf- und Nackenschmerzen) und statt L-Thyroxin Tropfen wurden mir L-Thyroxin Tropfen empfohlen. Da hatte man wohl ein wenig nachlässig mit den Textbausteinen hantiert. Außerdem gäbe es hier ausreichend andere synthetische Produkte wie Kombipräparate, die ich alleine schon wegen der hohen Dosierung nicht nehmen könnte. Ich müsste die Tabletten zwanzigsteln, um mit niedrigen Dosierungen aufzubauen, was ich auch mitteilte. Das genau die Synthetik aber mein Problem ist, wurde einfach nicht zur Kenntnis genommen. Also Widerspruch eingelegt, wobei meine Ärztin nochmals hinwies, dass ich unter schwersten Depressionen mit Suizidgedanken gelitten hatte, und die Alternative daher keine sei, weil sie den unverträglichen Bestandteil beinhaltet. Beim zweiten Gutachten des MDK wieder die Leier, dass man von der Meinung nicht abweichen würde und es ja noch die Alternative gäbe. Hier muss ich nun doch mal etwas sarkastisch werden, denn Ignoranz und Dummheit gehen hier in menschenverachtender Weise auf Kosten der Versicherten und wenn man nicht den Sinn des Begriffs „Alternative“ kennt, sollte man keine Gutachten erstellen.
Nach einem erneuten Einspruch ging die Sache dann an den Widerspruchsausschuss der TK, der nun natürlich zu dem Ergebnis kam, dass man sich den Empfehlungen des MDK anschließen müsste und mein Präparat nicht übernehmen könne. Nun ist mir bekannt, dass sich KK an die gesetzlichen Regelungen halten müssen und der Aktionsradius damit begrenzt ist. Wofür ich allerdings keinerlei Verständnis habe, sind die Begründungen der TK und insbesondere, wie so etwas rübergebracht wird. Man hat mich jetzt genau ein Jahr im Glauben gelassen, dass diese Sache wirklich aufgrund der Fakten geprüft wird. Mittlerweile wurde ich arbeitslos und lebe von einem ALG, von dem ich meine Medikamente nicht mehr lange bezahlen kann. Für mich geht es also um das nackte Überleben, was der TK auch bekannt ist. Und dann erdreistet man sich, mir folgende Begründungen zu liefern:
Das Wirtschaftlichkeitsgebot. Toll, ich war aufgrund der zahlreichen Nebenwirkungen nur noch beim Arzt und es hätte sich noch massiv gesteigert, umso länger ich die Chemie genommen hätte. Nach Einnahme des Importmittels wurde ich nicht mehr beim Arzt gesehen und ferner kostet dieses Mittel ca. 30 € mtl. Es geht hier also nicht um Riesensummen und was daran wirtschaftlich ist, Versicherte künstlich krank zu halten, weiß wohl nur die TK bzw. der MDK.
Es kann der Solidargemeinschaft nicht zugemutet werden, mein Präparat zu übernehmen. Der Solidargemeinschaft kann andererseits aber zugemutet werden, künstliches Heroin wie Methadon oder Diamorphin an Rauschgiftsüchtige zu verteilen. Es kommt mir hoch, denn bei solchen Argumentationen braucht man sich nicht wundern, wenn Missgunst in diesem Land aufkommt. Das muss ich zu meiner Schande gestehen.
§ 27 Abs. 1 SGB V soll Krankheitsbeschwerden lindern und Verschlimmerungen verhüten. Dieser Paragraph wird in meinem Fall auf übelste Art und Weise verletzt.
Dann natürlich die AM-RL, die besagen, dass Organpräparate wie mein Importmittel ausdrücklich ausgeschlossen sind. Als doofer Laie fragt man sich da natürlich, warum hier momentan so massive Werbung für Organtransplantationen gemacht wird. Sind das denn nicht auch Organpräparate?
Dann noch der Beschluss des BVerfG, wonach die Leistung nicht erfolgen kann, weil keine lebensbedrohliche Erkrankung vorliegt. Auch da wundert man sich als Laie, weil mir das schon im Gutachten erläutert wurde. Ein Satz später heißt es allerdings, dass eine Substitution zwingend notwendig ist?!? Ohne Medikamente kann ich nicht mehr leben und wenn das nicht lebensbedrohlich ist, weiß ich es nicht.
Zuletzt wurde ja dann immer noch auf der synthetischen Alternative rumgeritten, aber das Thema hatten wir ja schon.
Fakt ist, dass ich immer noch nicht weiß, ob überhaupt eine Chance auf Übernahme bestanden hat oder ob man sich nur ein wenig die Zeit vertrieben hat, um den immensen Verwaltungsbetrieb zu rechtfertigen, der hier betrieben wird.
Fazit: Für Menschen mit einer Medikamentenunverträglichkeit und ohne Geld bleibt bei der TK nur der Strick, natürlich nicht auf Kosten der Solidargemeinschaft!