Austausch der Krankenkassen bei Wechsel???
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Austausch der Krankenkassen bei Wechsel???
Hallo.
Mich würde interessieren, ob sich die Krankenkassen austauschen,
wenn ich von A nach B wechsle?
Möchte von einer BKK zur TK wechseln.
z.B. ob die neue Kasser erfährt, dass ich vor 2 Jahren mal fast ausgesteuert (Krankengeld) war!
Oder andere "negative" Details, welche daraufhinweisen könnte, dass ich kein guter "Neukunde" sein werde...
Danke
Mich würde interessieren, ob sich die Krankenkassen austauschen,
wenn ich von A nach B wechsle?
Möchte von einer BKK zur TK wechseln.
z.B. ob die neue Kasser erfährt, dass ich vor 2 Jahren mal fast ausgesteuert (Krankengeld) war!
Oder andere "negative" Details, welche daraufhinweisen könnte, dass ich kein guter "Neukunde" sein werde...
Danke
Vorkasse
Im Rahmen der Amtshilfe müssen sogar einige Dinge ausgetauscht werden. In der Regel aber erst im Leistungsfall. Das heißt, aufgrund einer Nachfrage wird die Neuaufnahme Mitgliedschaft nicht abgelehnt. Aber für bestimmte Leistungen muß die vorherige Zeit geprüft werden, also bei der Vorkasse. So auch beim Krankengeld, Reha-Antrag u.ä..... 

Zuletzt geändert von Aha am 28.02.2011, 17:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Ich würde in diesem Fall sogar darauf bestehen, dass die neue KK sofort die Daten der alten (Hinweis geben um welche Leistungen es sich handelt) anfordert. Ansonsten kann es im Falle eines Antrages zu Verzögerungen kommen. Die neue KK fragt dann nämlich die alte KK an, was sich manchmal leider etwas in die Länge ziehen kann. Dies wäre ja auch nicht im Sinn des Versicherten.
Das ist aber leider so nicht grundsätzlich möglich. Zum Beispiel darf eine Kasse nicht ohne konkreten vorliegenden Fall einfach alle Vorerkrankungszeiten bei der Vorkasse erfragen. Erst in einem akuten Fall unter Angabe der betreffenden Erkrankung hat die neue Kasse einen Anspruch auf die Daten für eine Vorerkrankungsprüfung zur Klärung des Krankengeldanspruches.
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- Beiträge: 83
- Registriert: 19.09.2009, 14:01
Jo, das ist mir auch klar. Hier gibt es ja bestimmte Datenschutzvorgaben.
Ich würde aber aus eigenem Interesse meine neue KK bitten die Daten anzufordern oder mir selbst ein Selbstauskunft bei meiner alten KK besorgen und diese der neuen KK zur Verfügung stellen.
Natürlich triff dies nicht bei jedem Wechsel und bei jedem Versicherten zu. Gerade jedoch bei einem längerem KG-Bezug in der Vergangenheit würde ich persönlich die machen. So vermeide ich dann Verzögerungen bei der Beantragung von Leistungen.
Ich würde aber aus eigenem Interesse meine neue KK bitten die Daten anzufordern oder mir selbst ein Selbstauskunft bei meiner alten KK besorgen und diese der neuen KK zur Verfügung stellen.
Natürlich triff dies nicht bei jedem Wechsel und bei jedem Versicherten zu. Gerade jedoch bei einem längerem KG-Bezug in der Vergangenheit würde ich persönlich die machen. So vermeide ich dann Verzögerungen bei der Beantragung von Leistungen.
Lieber Mrymen,
die Frage hättest du dir aber auch ohne weiteres selbst beantworten können, gelle:
http://www.krankenkassenforum.de/kk-wec ... ght=#24113
Deine Anfrage vom 5.11.2010 und
http://www.krankenkassenforum.de/macht- ... ght=#10335
Deine Anfrage vom 16.04.2009
die Frage hättest du dir aber auch ohne weiteres selbst beantworten können, gelle:
http://www.krankenkassenforum.de/kk-wec ... ght=#24113
Deine Anfrage vom 5.11.2010 und
http://www.krankenkassenforum.de/macht- ... ght=#10335
Deine Anfrage vom 16.04.2009