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				GKV für SElbstständige gesucht
				Verfasst: 09.03.2011, 14:56
				von Matze2011
				Hallo,
ich suche eine GKV für Selbstständige das monatliche Einkommen
beläuft sich auf ca. 1200,00 Euro eher etwas darunter aber nicht darüber,
laut Auskunft der Krankenkasse wäre der zu leistende Beitrag bei ca.300 Euro..........dieser Beitrag scheint aber mehr oder weniger zur Vernichtung der Selbstständigkeit zu dienen, da ja auch noch andere Beträge zu leisten sind wie Pacht, Betriebskosten etc.....
von nachfolgendem Text macht uns niemand aufmerksam, warum ?
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige
Für einkommensschwache Selbstständige ist eine besondere Beitragsentlastung möglich. Anstelle der beitragspflichtigen Mindesteinnahme von 1.916,25 Euro (2011) berechnen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Vorraussetzungen aus mindestens 1.277,50 Euro (2011); sofern Sie keine höheren Einnahmen haben.
Voraussetzungen dafür sind:
    * Ihre durchschnittlichen monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen unterschreiten 1.916,25 Euro (2011)
    * Sie haben keinen Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss oder eine entsprechende Leistung (nach § 16 SGB II).
Danke für Eure Hilfe
Matze2011
			 
			
					
				Re: GKV für SElbstständige gesucht
				Verfasst: 09.03.2011, 17:22
				von Czauderna
				Matze2011 hat geschrieben:Hallo,
ich suche eine GKV für Selbstständige das monatliche Einkommen
beläuft sich auf ca. 1200,00 Euro eher etwas darunter aber nicht darüber,
laut Auskunft der Krankenkasse wäre der zu leistende Beitrag bei ca.300 Euro..........dieser Beitrag scheint aber mehr oder weniger zur Vernichtung der Selbstständigkeit zu dienen, da ja auch noch andere Beträge zu leisten sind wie Pacht, Betriebskosten etc.....
von nachfolgendem Text macht uns niemand aufmerksam, warum ?
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige
Für einkommensschwache Selbstständige ist eine besondere Beitragsentlastung möglich. Anstelle der beitragspflichtigen Mindesteinnahme von 1.916,25 Euro (2011) berechnen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Vorraussetzungen aus mindestens 1.277,50 Euro (2011); sofern Sie keine höheren Einnahmen haben.
Voraussetzungen dafür sind:
    * Ihre durchschnittlichen monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen unterschreiten 1.916,25 Euro (2011)
    * Sie haben keinen Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss oder eine entsprechende Leistung (nach § 16 SGB II).
Danke für Eure Hilfe
Matze2011
Hallo,
da die Einstufungsbestimmungen für Selbständige für alle Kassen gleich sind, kannst Du dir jede GKV-Kasse aussuchen - es gibt da keine Unterschiede. Wenn du die Voraussetzungen erfüllst gilt die Grenze von  1277,50 € und wenn nicht die von 1916,25 € als Mindesbeitragssbemessungsgrenze.
Warum dich keine Kasse auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat kann ich natürlich nicht sagen - ich tue das immer. Es heisst auch, wie du richtig zitiert hast - ist es möglich, nicht muss, oder um konkreter zu werden, allein die Tatsache dass Du "nur" 1200 00 € im Monat als Einnahme aus deiner selbständigen Tätigkeit erzielst heisst nicht automatisch dass für dich auch die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze gilt.
Gruss
Czauderna
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 09.03.2011, 21:17
				von Matze2011
				ja danke für die Info,
und welche GKV versichert mich dann auf diese faire Art,
bzw. gewährt diese besondere Beitragsentlastung?
Gruß Matze2011
			 
			
					
				
				Verfasst: 09.03.2011, 21:28
				von Czauderna
				Hallo,
jede Kasse macht das - einfach fragen und/oder beraten lassen.
Gruss
Czauderna
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.03.2011, 12:01
				von SaraHo
				Ich frage mich trotzdem (auch), warum man dazu keine Informationen auf den Homepages findet. Auch beim Beitragsrechner der Barmer bspw. wird darauf nicht hingewiesen (auch wenn ich 600€ als Einnahmen angebe). Muss man da wirklich extra persönlich nachfragen?
In einem anderen Forumsbeitrag ging es um den ermäßigten Satz für "nebenberuflich" Tätige. Ist das nochmal was anderes?
Viele Grüße!
			 
			
					
				
				Verfasst: 17.03.2011, 20:15
				von CiceroOWL
				Nebenberuflich inwiefern?
			 
			
					
				"Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwa
				Verfasst: 11.04.2011, 10:54
				von Sputnik_I
				Hallo,
zum Thema "Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige " weiß jemand wo diese Regelung geschrieben steht?
Liebe Grüße
Siegfried
			 
			
					
				Re: "Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommenss
				Verfasst: 11.04.2011, 22:12
				von roemer70
				Sputnik_I hat geschrieben:weiß jemand wo diese Regelung geschrieben steht
In §240 Abs. 4 SGB V:
Für freiwillige Mitglieder, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind, gilt als beitragspflichtige Einnahmen für den Kalendertag der dreißigste Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze (§ 223), bei Nachweis niedrigerer Einnahmen jedoch mindestens der vierzigste, für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben, der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html 
			 
			
					
				Selbstständigkeit?
				Verfasst: 08.05.2011, 12:52
				von anton37@arcor.de
				Die lassen dir nicht einmal das Existenzminimum. Du wirst nur abgezockt.
GKV, PKV, (Zwangs-) Kammerbeiträge, Berufsgenossenschaft, etc. etc.