Krankengeld - Vorjahr wg. AU nur teilweise gearbeitet
Verfasst: 01.04.2011, 16:48
Habe da mal eine wichtige und dringliche Frage. Folgende Situation:
Januar bis April 2009 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert ohne Anspruch auf Krankengeld
Mai 2009 bis Juni 2010 Verletztengeldbezug wegen Arbeitsunfall
August 2010 bis November 2010 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert MIT Anspruch auf Krankengeld.
Seit November 2010 arbeitsunfähig.
Bis heute kein Krankengeld erhalten, da strittig ob BG oder Krankenkasse zuständig. Nun will KK zahlen.
Steuerbescheid 2009 wurde jetzt erst durch Finanzamt erstellt und eingereicht.
Die Einnahmen aus 2009 wurden ausschliesslich in der Zeit von Januar bis April erzielt, da ab Mai nachweislich wg. Arbeitsunfall krank und Verletztengeldbezug.
Wie ist die Beitragseinstufung für 2010 (aufgrund derer ja das Krankengeld dann berechnet wird) vorzunehmen?
Muss die Krankenkasse die Einnahmen aus 2009 nicht auf die 4 Monate der Tätigkeit berechnen, weil in den anderen Monaten ja die BG die Beiträge auf das Verletztengeld zahlte und nachweislich AU bestand oder darf sie die gesamten Einnahmen auf die vollen 12 Monate umrechnen (womit ich dann ein wesentlich geringeres Einkommen hätte, was nicht den Tatsachen entsprach?
Oder ist für 2010 der Steuerbescheid aus 2008 zugrunde zu legen, weil der Bescheid für 2009 erst jetzt erstellt wurde?
Welche Grundlage muss hier sonst genommen werden um das Krankengeld zu berechnen, sodass es auch noch die Einkommensersatzfunktion erfüllt?
Gibt es Gesetzesgrundlagen oder Gerichtsurteile hierzu?
Hoffe ich habe mich verständlich ausdrücken können und irgendjemand kann mir helfen.
Bin für eine kurzfristige Antwort dankbar!
Januar bis April 2009 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert ohne Anspruch auf Krankengeld
Mai 2009 bis Juni 2010 Verletztengeldbezug wegen Arbeitsunfall
August 2010 bis November 2010 Vollzeit selbstständig tätig, freiwillig versichert MIT Anspruch auf Krankengeld.
Seit November 2010 arbeitsunfähig.
Bis heute kein Krankengeld erhalten, da strittig ob BG oder Krankenkasse zuständig. Nun will KK zahlen.
Steuerbescheid 2009 wurde jetzt erst durch Finanzamt erstellt und eingereicht.
Die Einnahmen aus 2009 wurden ausschliesslich in der Zeit von Januar bis April erzielt, da ab Mai nachweislich wg. Arbeitsunfall krank und Verletztengeldbezug.
Wie ist die Beitragseinstufung für 2010 (aufgrund derer ja das Krankengeld dann berechnet wird) vorzunehmen?
Muss die Krankenkasse die Einnahmen aus 2009 nicht auf die 4 Monate der Tätigkeit berechnen, weil in den anderen Monaten ja die BG die Beiträge auf das Verletztengeld zahlte und nachweislich AU bestand oder darf sie die gesamten Einnahmen auf die vollen 12 Monate umrechnen (womit ich dann ein wesentlich geringeres Einkommen hätte, was nicht den Tatsachen entsprach?
Oder ist für 2010 der Steuerbescheid aus 2008 zugrunde zu legen, weil der Bescheid für 2009 erst jetzt erstellt wurde?
Welche Grundlage muss hier sonst genommen werden um das Krankengeld zu berechnen, sodass es auch noch die Einkommensersatzfunktion erfüllt?
Gibt es Gesetzesgrundlagen oder Gerichtsurteile hierzu?
Hoffe ich habe mich verständlich ausdrücken können und irgendjemand kann mir helfen.
Bin für eine kurzfristige Antwort dankbar!