Hallo,
aus aktuellem Anlass eine Verständnisfrage - für die Einstufung zum
 "normalen" Gewerblichen gilt meines Wissens (sinngemäß) die Regelung:
Wenn die Gewerbetätigkeit den zeitlichen und finanziellen Mittelpunkt 
der Einkünfte darstellt, wird man als normaler Selbständiger mit einer
 Mindestbemessungsgrenz von ~1850 Euro zu einem Beitragssatz von 
~330 Euro eingestuft.
Würde man sein Haupteinkommen als Angestellter verdienen und übt 
nebenbei eine geringfügige gewerbliche Tätigkeit aus, ist man über den 
Arbeitgeber versichert.
Wann wäre die Einstufung als nebenberuflich Selbständiger überhaupt möglich? 
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir ein paar Beispiele nennen könntet!
Viele Grüße,
Haplox
			
									
									
						Einstufung als nebenberuflich Selbständiger
Moderator: Czauderna