Krankengeld bei Nichtantritt einer Arbeitsstelle?
Verfasst: 19.05.2011, 09:16
Hallo liebe Leute!
Mein Fall ist ein bißchen kompliziert. Ich hoffe, mir kann trotzdem jemand helfen....
Ich habe am 28.03.11 eine neue Arbeitsstelle angefangen. Am 04.04.11 habe ich mich dann krankschreiben lassen und gleichzeitig gekündigt, weil ich es da einfach nicht mehr ausgehalten habe. Vertraglich war eine vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart, auch während der Probezeit, so dass ich dort also noch bis zum 30.04.11 beschäftigt war.
Während dieser Zeit fand ich einen neuen Job zum 01.05.11. Ich dachte, ich käme bis dahin wieder in Ordnung, was aber leider nicht der Fall war, so dass ich den neuen Job nicht antreten konnte.
Nun zu meiner Frage: Ich müsste doch eigentlich Krankengeld für die erste Stelle bekommen für die Dauer von 3 Wochen und dann müsste der Arbeitgeber für die letzte Woche Beschäftigung zahlen. Die Krankenkasse sagt, das sei noch zu prüfen.
Für die zweite Stelle würde ich gar kein Krankengeld bekommen, weil ich dort die Beschäftigung nicht aufgenommen habe, so die Kasse. Es besteht aber ein gültiger Arbeitsvertrag. Arbeitsrecht und Sozialrecht aber seien zweierlei Dinge sagt die Krankenkasse.
Ist es denn nicht so, dass ich dann weiter Krankengeld von dem ersten Job bekommen würde? Ich war ja durchgehend krank geschrieben und bin es bis heute.
Das zweite Arbeitsverhältnis ist übrigens bisher nicht gekündigt, wobei ich davon ausgehe, dass das der AG bald tun wird, da ich auch weiterhin krank bin.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Lieben Gruß
Mein Fall ist ein bißchen kompliziert. Ich hoffe, mir kann trotzdem jemand helfen....
Ich habe am 28.03.11 eine neue Arbeitsstelle angefangen. Am 04.04.11 habe ich mich dann krankschreiben lassen und gleichzeitig gekündigt, weil ich es da einfach nicht mehr ausgehalten habe. Vertraglich war eine vierwöchige Kündigungsfrist vereinbart, auch während der Probezeit, so dass ich dort also noch bis zum 30.04.11 beschäftigt war.
Während dieser Zeit fand ich einen neuen Job zum 01.05.11. Ich dachte, ich käme bis dahin wieder in Ordnung, was aber leider nicht der Fall war, so dass ich den neuen Job nicht antreten konnte.
Nun zu meiner Frage: Ich müsste doch eigentlich Krankengeld für die erste Stelle bekommen für die Dauer von 3 Wochen und dann müsste der Arbeitgeber für die letzte Woche Beschäftigung zahlen. Die Krankenkasse sagt, das sei noch zu prüfen.
Für die zweite Stelle würde ich gar kein Krankengeld bekommen, weil ich dort die Beschäftigung nicht aufgenommen habe, so die Kasse. Es besteht aber ein gültiger Arbeitsvertrag. Arbeitsrecht und Sozialrecht aber seien zweierlei Dinge sagt die Krankenkasse.
Ist es denn nicht so, dass ich dann weiter Krankengeld von dem ersten Job bekommen würde? Ich war ja durchgehend krank geschrieben und bin es bis heute.
Das zweite Arbeitsverhältnis ist übrigens bisher nicht gekündigt, wobei ich davon ausgehe, dass das der AG bald tun wird, da ich auch weiterhin krank bin.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
Lieben Gruß