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Beitragsentlastung Widerspruch Chance?

Verfasst: 27.05.2011, 12:34
von jansem
Ich bin selbstständig beziehe kein Hartz 4 und komme so gut über die Runden. Bisher hatte ich bei der AOK einen Beitragssatz von 211 €. Im letzten Jahr musste ich meinen Antrag neu stellen der wurde mir auch zugeschickt und ich habe diesen mit meiner Einkommenssteuer-Erklärung fristgemäß abgegeben. Der Antrag welcher mir zugeschickt wurde beinhaltete aber nicht den Antrag auf Beitragsentlastung. Jedoch viel mir das nicht auf. Im neuen Jahr habe ich dann meinen Beitragssatz bekommen welcher um die 327 Euro lag. Also wesentlich höher als angenommen, nach Anruf und der bitte um Klärung sagte man mir ich sollte den Antrag auf Beitragsentlastung ausfüllen und man würde mir diesen zukommen lassen. Diesen habe ich ausgefüllt und der AOK leider 2 Wochen verspätet zukommen lassen.

Nach einem Anruf den ich heute getätigt habe wurde mir gesagt das Aufgrund der verspäteten Antragsstellung, also 2 Wochen über der First, dieser erst zum 1. Mai gültig ist. Mir sagte man das ich diesen Antrag aber jedoch schon im letzten Jahr hätte bekommen sollen da dieser "automatisch" dabei wäre wenn man schon eine Beitragsentlastung hatte. Dieser war jedoch nicht der Fall.

Zunächst ist es erstmal ein Versäumnis der AOK das der Antrag nicht mitgeschickt wurde, mein einzigster Fopa ist die verspätete Abgabe um 2 Wochen, meine Beiträge habe ich regelmässig bezahlt und sonst auch nie Probleme gehabt. Die Sachbearbeiterin meinte man könne nur Widerspruch einlegen, was ich nun auch tun möchte. Ich möchte gerne erfahren wie die Aussichten auf Erfolg sind und ob es noch andere Möglichkeiten gibt den an meiner finanziellen Situation hat sich nichts geändert.

Wie ist Eure Einschätzung?

Verfasst: 30.05.2011, 09:34
von nabo1979
Wieso musstest du den Antrag neu stellen?

Normalerweise (bei durchgängiger Selbstständigkeit) wird nur ein Antrag auf frw. Versicherung gestellt und dann nur jedes Jahr der Steuerbescheid eingereicht, zwecks Prüfung, ob evt. der Beitrag angepasst werden muss.

Oder hattest du eine Unterbrechnung währedn der Selbstständigkeit?

In den Bedingungen zu deiner freiwilligen Versicherung müsste irgendwo dabei stehen, dass du einen Antrag auf Beitragsentlastung stellen kannst.
Den Antrag stellen musst du selbst und nicht die Kasse muss dir den Antrag zusenden.
Es ist nur ein Entgegnkommen, wenn sie in dir ohne Aufforderung zusenden.

Du musst es so sehen:
du möchtest etwas von der Kasse, nämlich weniger zahlen, als den Beitrag nach der Mindestbemessungsgrenze.
Somit musst du dich auch kümmern und diesen Antrag auf Beitragsentlastung stellen!

Bei der Arge wirst du auch nicht einfach einen Antrag (auf zum Beispiel Wohngeld) erhalten, ohne dass du diesen anforderst!

Verfasst: 30.05.2011, 12:14
von jansem
hallo Nabo

danke für die Antwort. Wie erwähnt sagte man mir das Antrag auf Beitragsentlastung mit gesendet wurde, was aber nicht der Fall war. Aus meinem Einkommenssteuerbescheid wurde ja auch selber schon ersichtlich das ich nicht mehr verdient habe. Und das im Moment auch nicht tue.

Die Sachbearbeiterin am Telefon meinte ja selber das dieser Antrag mitgeschickt werden würde. Aber nichts desto trotz werde ich einen Widerspruch einlegen hoffe mal das das gut geht.

Verfasst: 01.06.2011, 21:46
von zost
die kasse sollte wirklich so kulant sein, und die beitragsentlastung durchgängig durchführen.

nabo: der antrag auf beitragsentlastung gilt für 12 monate, danach müssen die voraussetzungen neu geprüft werden. die kasse sollte also selbstverständlich den antrag zusammen mit der einkommensanfrage versenden.
nur das ist kundenfreundlich und -bindend

Verfasst: 02.06.2011, 12:32
von Czauderna
zost hat geschrieben:die kasse sollte wirklich so kulant sein, und die beitragsentlastung durchgängig durchführen.

nabo: der antrag auf beitragsentlastung gilt für 12 monate, danach müssen die voraussetzungen neu geprüft werden. die kasse sollte also selbstverständlich den antrag zusammen mit der einkommensanfrage versenden.
nur das ist kundenfreundlich und -bindend

Hallo Zost,
da hast du sicher recht - kundenfreundlich und bindend - entspräche aber nicht
den tatsächlichen Gegebenheiten. Dass die Kasse den "Antrag" auf das Fortbestehen der weiteren Einstufung in die möglichst niedrigste Beitragsklasse nicht von sich aus beigefügt hat, das zählt nicht, wichtig ist, dass der Antrag eben zwei Wochen zu spät abgegeben wurde - Frist ist Frist und Termin ist eben Termin, alles andere läuft auf Kulanz seitens der Kasse hinaus womit wir wieder am Anfang wären, du hast vollkommen recht - ich hätte mich nicht wegen dieser zwei Wochen so gegenüber meinem Kunden verhalten - wo eine Wille ist, da ist auch ein Weg, zumal hier wirklich keiner benachteiligt würde - die Kasse nicht, denn ihr Mitglied hat nunmal kein höheres Einkommen als
vorher und der Kunde sowieso nicht. So ist aber der Versicherte benachteiligt weil ernachweislich einen zu hohern Beitrag entrichten muss, der den Einkommensverhältnissen nicht entspricht und dies wegen läppicher zwei Wochen. Alles eine Frage des Wollens und des Anlasses.
Gruss
Czauderna