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Schwerbehindert - "freiwillig" gesetzlich versiche
Verfasst: 01.06.2011, 16:22
von Max78
Guten Tag
Ich habe folgendes problem, ich bin freiwillig gesetzlich versichert.da ich eine gehbehinderung habe nimmt mich keine PK, dass heisst ich zahle im Monat 320,- Euro an Beitrag.Im moment bin ich an einem punkt wo die hohen beiträge meine selbstständigkeit in frage stellen, ich kann es mir nicht leisten 4000,- Euro im Jahr an Krankenkassenbeiträgen zu zahlen. Ich bin DJ da gäbe es noch die Künstlersozialkasse die einem da hilft, dass will aber mein hauptauftraggeber nicht weil er sonst extra abgaben an diese entrichten müsste, auch rückwirkend. gibt es irgendwelche hilfen für Leute in meiner situation, oder tricks ? eventuell ein studium anfangen nebenbei oder der gleichen ? bin über jeden rat dankbar. es kann doch nicht sein das einen die KV aus der selbstständigkeit in die arbeitslosigkeit treibt!

Re: Schwerbehindert - "freiwillig" gesetzlich vers
Verfasst: 01.06.2011, 17:19
von Bully
Max78 hat geschrieben:
Ich bin DJ da gäbe es noch die Künstlersozialkasse die einem da hilft, dass will aber mein hauptauftraggeber nicht weil er sonst extra abgaben an diese entrichten müsste, auch rückwirkend.
Hallo,
Wenn Künstlersozialabgaben abgeführt werden müssen, spielt es keine Rolle ob Du nach dem KSVG versichert bist oder nicht.
http://www.dihk.de/ressourcen/downloads ... herung.pdf
schau mal hier
http://www.ksk-blog.de/2010/12/sg-karls ... chaft.html
Gruß Bully
Verfasst: 01.06.2011, 17:32
von Max78
Danke da hast du dir ja echt mühe gemacht !
ich wusste auch das das eine MUSS und keine KANN abgabe ist, da spiel ich nur mit dem feuer wenn ich den auftraggeber bei der kasse sozusagen "melde" das wenn das irgendwie raus kommt ich mein haupteinkommen verliere wenn der das erfährt... von allein ist die KSK noch nicht auf den Laden gekommen !
Verfasst: 01.06.2011, 17:36
von Bully
Max78 hat geschrieben:
von allein ist die KSK noch nicht auf den Laden gekommen
Hallo,
wie lange bist Du denn schon selbständig,
liegen schon Einkommensteuer- Bescheide vor.
bist Du freiberufl. tätig.
Gruß Bully
Verfasst: 01.06.2011, 17:39
von Max78
ich bin selbstständig seit 2006 ... ich kenne auch die diskussion ob dj s künstler sind, die ksk will natürlich gern weitere einkommensmöglichkeiten haben, von daher war mein letzter stand das sie dj s aufnehmen ... mhmm...
ja ich bin selbstständig , freiberuflich tätig habe auch schon von 5 jahren einkommenssteuererklärungen.
Verfasst: 01.06.2011, 17:57
von Bully
Max78 hat geschrieben:ich bin selbstständig seit 2006 ... ich kenne auch die diskussion ob dj s künstler sind, die ksk will natürlich gern weitere einkommensmöglichkeiten haben, von daher war mein letzter stand das sie dj s aufnehmen ... mhmm...
Hallo,
ja es besteht die Möglichkeit, für DJs
da Du aber schon seit 5 Jahren, (denk ich mal diesen Job machst) fällst Du auch
nicht mehr unter den Berufsanfängern.
wonach für Berufsanfänger §3 KSVG, Abs. 2 gilt.
Demnach brauchst Du keine einzel Nachweise beibringen, um Dein Mindesteinkommen ( 3900 Euro ) zu belegen,
zum Nachweis des Mindesteinkommen reicht Dein ESTB.
Gruß Bully
Verfasst: 01.06.2011, 18:07
von Max78
mhm das verstehe ich jetzt nicht ganz was damit gemeint ist. also generell müsste die KSK schon auf diesen betrieb aufmerksam werden damit ich in die entsprechende versicherung rein falle oder nicht ?
gruß
Verfasst: 01.06.2011, 18:16
von Bully
Max78 hat geschrieben:mhm das verstehe ich jetzt nicht ganz was damit gemeint ist. also generell müsste die KSK schon auf diesen betrieb aufmerksam werden damit ich in die entsprechende versicherung rein falle oder nicht ?
gruß
Hallo,
Nein,
Du bist seit 5 Jahren als Freiberufler ( DJ )tätig, also auch vom Finanzamt
als freiberuflich anerkannt.
Zum Nachweis für die KSK bezügl. des Mindesteinkommen reicht der ESTB.
Für die künstlerische Anerkennung durch die KSK reicht ein Demoband,
oder Du bist Mitglied im Berufverband
und das entscheidet über ja oder nein
Gruß Bully
Verfasst: 01.06.2011, 18:20
von Max78
wow das wäre ja was ganz neues, das wär der hammer

) also einfach mal bei der ksk anrufen, anmeldeformular zuschicken lassen und ein möglichst künstlerisches demo band anfertigen ?
viele grüße

Verfasst: 01.06.2011, 18:38
von Bully
Hallo,
Du kannst mit einer eigenen Hompage, Flyer, Demobänder
den Nachweis über eine eventuelle künstlerische Tätigkeit erbringen.
oder als anerkannter DJ durch einen Berufsverband
das ist der einfachste Weg,
z. b.
http://www.bvd-ev.de/
Viel Erfolg
Gruß Bully
Verfasst: 01.06.2011, 18:45
von Max78
das werde ich versuchen, 1000 dank Bully !
