IKK classic in Ulm - fortlaufend geführter Erfahrungsbericht

positive und negative Erfahrungen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 00:42

Tja Czauderna,

das ist dann wohl "gelebte Demokratie".

Solche Zustände machen es natürlich Menschen wie Herrn Wolfgang M. von der IKK classic in Ulm leicht, über Versicherte zu triumphieren, die eigentlich nichts weiter wollen, als im Versicherungsfall ihre Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.

Fehlt eigentlich nur noch, dass jeder Mensch, der Krankengeld begehrt, bei dem Herrn antreten muss und dieser dann nach Gesichtsausdruck entscheidet, ob der Versicherte dieses bekommt oder nicht.

Werter Herr Wolfgang M.,

auch hier wieder: Nur freie Meinungsäußerung, keine Beleidigung o. ä.

Aber wer so wie Sie in der Öffentlichkeit so agiert, wie Sie das tun, muss m. A. nach auch mit der Aufmerksamkeit derselben leben.

LG Nassauer

Targot
Beiträge: 112
Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 17.06.2011, 09:01

Liebe Forumsteilnehmer, lieber Herr Nassauer,

vielleicht darf ich einmal den Blickwinkel des geschilderten Falles von einer anderen Seite ausüben (auch wenn diese nicht die all zu einfache Ansicht "Böse Kasse, armer Patient" befriedigt):

Du warst/bist wegen Erkrankung A krankgeschrieben worden, dein Arzt hat mit deinem Einverständnis eine stufenweise Wiedereingliederung geplant und durchgeführt (ergo: Beschwerden waren weniger bzw. waren im Rahmen einer stufenweisen Wiedereingliederung gering genug um selbige durchzuführen).

Die Stufenweise Wiedereingliederung wurde wie geplant umgesetzt und endete in einer Rückkehr im Berufsleben. Weder du noch dein Arzt (mit dem du ja einen möglichen Abbruch der stufenweisen Wiedereingliederung hättest verhandeln können aufgrund zunehmender Beschwerden) haben diesem Verlauf widersprochen. ERGO: Beschwerden der Erkrankung A soweit rückläufig, dass eine vollständige und dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben möglich ist (sorry, aber das ist nur 1+1, welches Außenstehende (inkl. deiner Kasse) an diesem Verlauf erkennen können).

Nun ist kurzfristig eine Wiedererkrankung der Erkrankung A entstanden, ohne das der Schweregrad sich verändert hat, also der gleiche Schweregrad der dich die stufenweise Wiedereingliederung und die Rückkehr ins Erwerbsleben hat durchführenlassen (im übrigen mit der Absegnung deines Arztes der weder die stufenweise Wiedereingliederung abgebrochen hat, noch die Rückkehr ins Erwerbsleben verhindert hat).

Nun, wenn ich als Außenstehender den Verlauf sachlich zusammennehme, dann halte ich Skepsis bzw. eine MDK-Überprüfung für durchaus opertun. Sollte jetzt auch noch der MDK einen berechtigten Zweifel an der AU haben.... nun ja, das vorläufige Ergebnis ist ja bekannt.

Nochmal, ich möchte Keine verurteilung vornehmen sondern dafür werben, einmal mit ein wenig sachlichkeit einen Perspektivwechsel vorzunehmen.

Machts Sinn

Sachlichkeit - Willkür

Beitrag von Machts Sinn » 17.06.2011, 09:25

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 09:28

Hallo Targot,

von außen betrachtet könnte das so aussehen.

Der Vorschlag der Wiedereingliederung kam von mir, der Artz war skeptisch.

De facto war es so, dass schon während der Wiedereingliederung ständig erlebliche Schmerzen vorhanden waren, die sich dann von ca. Ende März bis Ende April ständig verschlimmerten.

Vielleicht habe ich einfach zu lange die Zähne zusammengebissen.

Sollte man aus dieser Geschichte vielleicht lernen, dass man es gar nicht erst versuchen, sondern nach der OP so lange wie möglich AU bleiben sollte?


Außerdem hat sich der Schweregrad sicher verändert.
Der Arzttermin, bei dem dies bestätigt wird, findet am 30.6.11 statt. Meine Sachbearbeiterin, Frau Nadine M., wusste das.
Ich hatte es ihr telefonisch mitgeteilt.

Und was tat sie? Sie beendete zum 13.6.11 meinen Krankengeldbezug, damit ja nicht irgendwelche Befunde zu berücksichtigen sind, die die AU weiter untermauern.

Geschickt eingefädelt, hätte man früher gesagt ...

LG Nassauer

Targot
Beiträge: 112
Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 17.06.2011, 10:58

das ist kein „Perspektivwechsel“. Zur Erinnerung:

„Obwohl (während der Wiedereingliederung) jeder Arbeitstag mit Schmerzen verbunden war, ging der Arbeit- und Versicherungsnehmer bis 20. April 2011 zur Arbeit. Das ging dann aber nicht mehr, weil die Schmerzen unerträglich waren. Daher geriet er ab 21. April 2011 wieder an die Krankenkasse und in den Krankengeldbezug. Noch im Mai wird dem Krankenkassenmitglied in einem Telefongespräch nahe gelegt, sein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu kündigen und sich an das Arbeitsamt zu wenden. Dies lehnt der Versicherungsnehmer ab.“
Jaaaaaa, aber bleiben wir doch bei den belgten Fakten, der Arzt hat die Wiedereingliederung mitgetragen (medizinisches OK + Antrag liegt vor), der Arzt hat die AU nach "erfolgreicher" Widereingliederung beendet (Endbescheinigung liegt vor). Das sind die belegten Fakten, die die Krankenkasse zur Beurteilung heranzieht. Natürlich hat der Patient nunmehr bei der Kasse vorgetragen, das das alles nicht so ganz gut lief, wie es Aktenkundig scheint. Jedoch steht hier das Wort des Patienten gegen die ärztlich beurkundeten Tatsachen (Stufenweise Wiedereingliederung und Endbescheinigung).

Und dann, braucht es den medizinischen Dienst, wenn die Krankenkasse ordentlich arbeitet, und das hat sie als außenstehender wohl getan. Bitte bedenkt, welche verbrieften Fakten der Kasse vorlagen.

Alles kann und wird sich an den tatsächlichen Begebenheiten orientieren, sofern ein Zweitgutachten des MDK in Auftrag gegeben wird, der ggf. neben den o. g. verbrieften Fakten (ENDBESCHEINIGUNG des Arztes, medizinisch befürwortete Stufenweise Widereingliederung und erneute AU ohne aktenkundige Verschlechterung) neue Unterlagen des Arztes heranzieht. Sorry, aber bei den geschilderten Problemen trifft entweder den Patienten (Probleme und Beschwerden ohne den Arzt in Kenntnis zu setzen) bzw. dem Arzt (Endbescheinigung bzw. ok zur stufenweisen Wiedereingliederung trotz Zweifel...) eine Mitschuld an der Misere.

Nochmal, ich wollte nur ein wenig Sachlichkeit zurückholen und mal die Sicht der Seiten wechseln, wenn ichs lassen soll, sagts nur.... Ich bezweifel zwar, das das einfache "ausgeko....." über die gemeinen Sachbearbeiter, korrupten Kassen, überbezahlten Vorständen etc. hier keinem Forumsteilnehmer bei seinen Problemen weiterhelfen...aber auch der Abbau von Emotionen sollen ja vereinzelt dazu beitragen, sich wohler zu fühlen.[/quote]

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 12:33

Hallo Targot,

es geht hier nicht um den Abbau von Emotionen. Dafür habe ich diverse andere Freizeitbeschäftiungen.

Nach wie vor bleibt die Frage: Warum konnte man den Facharzttermin nicht abwarten, der die Verschlechterung aktenkundig gemacht hätte?

Ich habe das Gutachten bei der IKK angefordert, um mal zu sehen, warum hier so entschieden wurde und auf welcher Grundlage.
Bis heute habe ich das Gutachten nicht erhalten, trotz Akteneinsichtsrecht.
Ich habe das Gefühl, man will mir dieses Schriftstück nicht zur Verfügung stellen, aus welchem Grund auch immer.

Hier gibt es natürlich jede Menge Raum für Spekulationen ...
Einen Vorwurf muss ich mir natürlich gefallen lassen, ich hätte sofort die Wiedereingliederung abbrechen sollen, als ich merkte, dass es nicht geht. Es gab allerdings Gründe, die dagegen sprachen.
Zum Beispiel den Umstand, dass man hier in der Gegend beim Orthopäden kaum Temine bekommt.
Oder den Umstand, dass mein Arbeitgeber dann sehr große Probleme bei der Versorgung unserer Heimbewohner bekommen hätte.

Und bevor jemand mit dem Argument kommt, ich hätte das alles nicht beachten dürfen - im Gegensatz zu manch anderem Menschen denke ich nicht in erster Linie an mich selbst, sondern ab und zu auch mal an die anderen Leute.
Also habe ich den (aus heutiger Sicht) Fehler gemacht, so lange wie möglich durchzuhalten.

Ich sehe schon auch, dass die Kasse aufgrund der Aktenlage entschieden hat. Allerdings stammen die letzten Unterlagen vom Februar 2011. Und ich sehe es schon so, dass man mich dezent aus dem KG-Bezug entfernt hat, bevor ich Gelegenheit hatte, die entsprechenden Unterlagen einzureichen, die dem ganzen Fall die Aktuaität zurück gegeben hätten.

Wenn wir es letztlich genau wissen wollen, dann warten wir doch einfach ab. Wir werden sehen, wie die IKK classic reagiert, wenn die erforderlichen und aktuellen Unterlagen vorliegen.

Aber ich bin eher pessimistisch, denn ich hatte mit diversen Mitarbeitern des Vereines zu tun und bin nicht der Ansicht, dass hier Fakten und Unterlagen und der Rechtsanspruch genügen, damit man auch zu seinem Recht kommt.

Das wurde mir auch von verschiedenen Seiten durch Beispiele belegt bestätigt.

LG N.
Zuletzt geändert von Nassauer am 17.06.2011, 12:54, insgesamt 1-mal geändert.

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 12:42

Eine Frage noch an dich, Targot,

was hältst du von der Aufforderung seitens der KK, ich solle mein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen und zum Arbeitsamt gehen?

Mal davon abgesehen, dass es sich hier um eine absolute Falschberatung handelt, fühlte ich mich subjektiv schon etwas unter Druck gesetzt.

LG N.

Targot
Beiträge: 112
Registriert: 19.03.2007, 13:49

Beitrag von Targot » 17.06.2011, 13:01

Hallo Nassauer,

sicherlich will so ein Schritt wohl überlegt sein. Dennoch kann ich auch hier noch eine positive Absicht deiner Kasse erkennen:

1. Für den Fall, das das Krankengeld tatsächlich medizinisch beendet werden sollte erübrigt sich der Vorschlag, da du erwerbstätig bzw. -fähig bist.

2. Für den Fall (je nachdem wie groß dein Krankengeldanspruch noch ist) das Krankengeld in endet, würde eine Kündigung unter bestimmten Fristen (unbedingt von der Arbeitsagentur beraten lassen) absolut Sinn machen, da dann das Arbeitslosengeld aus deiner Beschäftigung heraus berechnet wird und NICHT aus dem Krankengeld. Das kann (insbesondere wenn eine Rückkehr zur letzten Tätigkeit nicht möglich erscheint) eine riesen Menge Geld bedeuten! Hier kann dann der Verweis an das Arbeitsamt zum richtigen Zeitpunkt wirtschaftlich unglaublich wichtig sein.

Umgekehr könnte sonst das Arbeitslosengeld aus dem letzten Krankengeld berechnet werden (was ja so schon wesentlich geringer ist als das Arbeitsentgelt) und wenn dann noch eine längere Arbeitslosigkeit und/oder Umschulung ansteht, können vermeintlich einige Monate längeres Krankengeld ein Paar Tausend Euro den Versicherten kosten.

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 13:47

Nein Targot,

hier kann ich dir mit gutem Gewissen widersprechen. Dieses Ansinnen der KK hatte schlicht und einfach den Hintergrund, mich aus dem KG-Bezug abzuschieben, erfolgte es doch in der 1. oder 2. Woche der erneuten AU.

Berechnet sich das ALG nicht aus dem Einkommen der letzten 12 Monate? Dann käme es ohnehin zu einer Mischung der Einkommen, da ich in den letzten 12 Monaten sowohl KG als auch Arbeitsentgeld erhalten habe.

Und schließlich wird meine Version noch von einer Tatsache gestützt:

Vom panischen Ausruf einer Sachbearbeiterin am Telefon:

"Wie soll das mit Ihnen weitergehen ..." (sinngemäß).

Es geht und ging m. E. immer darum, Kosten zu sparen. Und sonst um gar nichts.

Wenn du so wie ich einmal mit den Herrschaften zu tun gehabt hättest und deren Gebaren kennen würdest, wüßtest du vielleicht, was ich meine.

Aber wie gesagt: Vielleicht sind wir in einiger Zeit klüger, heute können wir nur spekulieren.

LG N.
der mal schaut, ob er noch Spekulatius im Hause hat ...

3362

Machts Sinn

IKK classic empfiehlt Kündigung !

Beitrag von Machts Sinn » 17.06.2011, 18:33

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Gast

Beitrag von Gast » 17.06.2011, 18:53


Lady Butterfly
Beiträge: 1363
Registriert: 21.03.2009, 22:52

Beitrag von Lady Butterfly » 17.06.2011, 19:18

@targot: es gibt ja ganz unterschiedliche Leute: die einen schleppen sich zur Arbeit bis gar nichts mehr geht und die anderen bleiben daheim, wenn sie einmal niesen müssen. Als Sachbearbeiter nach Aktenlage den Unterschied zu erkennen, ist ganz, ganz schwer. Ich denke, wenn der zuständige SB auf die gleiche Idee wie du gekommen bist bzw. die gleiche Schlussfolgerung gezogen hat, wäre vielleicht zunächst ein kurzes Telefonat ganz gut gewesen. Dann hätte man Missverständisse auf beiden Seiten beseitigen können und die Lage wäre gar nicht so eskaliert, wie es hier scheinbar der Fall ist.
Auch mit dem Arbeitslosengeld kannst du Recht haben (ich kenn mich da ehrlich gesagt nicht gut genug aus). Aber auch hier wäre eine Erklärung hilfreich gewesen, in etwa so wie du es geschrieben hast. Und danach die Empfehlung, sich bei der Agentur für Arbeit schlau zu machen.
In den meisten Fällen, wo man schlechte Nachrichten hat, ist es sowieso besser, ein Gespräch vorzuschieben. Dann kann man die Gründe erklären, wieso man das tut, was man tut. Man kann Fragen beantworten, evetl. andere Möglichkeiten nennen etc. - aber das ist halt eben zeitaufwändiger als direkt einen Bescheid zu erstellen.

Gruß
Lady Butterfly

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.06.2011, 19:45

Hallo targot -
sicher hast du mit deinen Ausführungen nicht so ganz Unrecht, aber wenn der geschilderte Sachverhalt tatsächlich auch so zutrifft, dann bin ich da eher auf der Seite des Versicherten als auf der Seite der Kasse, auch wenn ich selbst Kassenmitarbeiter bin. Dieser Fall zeigt wieder einmal, dass solche Fälle nicht in letzter Instanz ausdiskutiert werden können, weil wir "Aussenstehenden" einfach nicht die wahren Sachverhalte kennen. Wir wissen nicht ob das was der Fragesteller hier schildert auch wirklich den Fakten entspricht und wir wissen nicht
was die Kasse zu ihrem Tun veranlasst hat - wir vermuten einfach nur und ziehen daraus unsere Schlüsse, wobei die Argumentationslinie des Betroffenen natürlich weitaus stärker hier zum tragen kommt weil sich die Kasse dazu direkt auch nicht äussern kann und darf und auch eben nicht weiss um was für einen Fall es sich konkret handelt, obwohl in diesem Falle es der betroffenen Kasse eigentlich mittlerweile klar sein muesste.
Gruss
Czauderna

Nassauer
Beiträge: 221
Registriert: 08.06.2011, 17:05

Beitrag von Nassauer » 17.06.2011, 21:12

Hallo Leute,

der betroffenen Kasse ist klar, um welchem Fall es hier geht, das hat mir Herr Wolfgang M. per Mail bestätigt, nachdem ich ihn auf dieses Forum hingewiesen habe.

Und ich versichere euch: Alles, was ich hier geschrieben habe, entspricht den Tatsachen.
Das kann ich leider nur schlecht beweisen. Aber seht es mal so: Ich würde mich strafrechtlich angreifbar machen, wenn ich hier nachweisbar falsche Tatsachen behaupten würde.

Meint ihr, ich würde mir den Schuh anziehen?

LG N.

Czauderna
Beiträge: 11183
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.06.2011, 22:12

Hallo Nassauer,
natürlich nicht, denn wenn die Kasse nun wirklich weiss dass sich hinter dem "Nassauer" aus dem Forum das Mitglied Hans Mustermann verbirgt, dann hättest du wirklich ein Problem, sollte deine Schilderung "angreifbar" sein.
Um so mehr stellt sich dann doch die Frage - was stellst du dir vor, wie soll das ausgehen - glaubst du, dass mit dieser Verarbeitung im Forum die Kasse "einlenkt", oder besser gesagt von ihrem bisherigen Standpunkt abrückt, ja sogar
u.U. arbeitsrechtliche Massnahmen gegen deinen besonderen Freund einleitet.
Das alles in der Öffentlickeit ausgetragen mit etlichen Zuschauern, das hat ja schon "Kachelmannsche Züge". Aber, du wirst es schon wissen was du tust.
Natürlich auch geschickt, je öfter die Kasse genannt wird um so mehr wird sie auch unter Druck gesetzt - das Image leidet auf jeden Fall - da muss sie etwas unternehmen, nur was.
Gruss
Czauderna

Antworten