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GKV, Berechnung der Beitragshöhe

Verfasst: 10.06.2011, 09:33
von Biogaser
Hallo,

nach Arbeitslosigkeit und Elterngeldbezug, zahle ich seit Juli 2010 auf Basis des ESt-Bescheides 2009 z.Z. ca. 150,- €/Monat für die gesetzliche KV + PV.

Seit über 10 Jahren bin ich nebenberuflich als Freiberufler tätig (kleiner 18 h/Woche, geringe/keine Einnahmen bis 2009 ).

Die ESt-Erklärung für 2010 werde ich im September 2011 abgeben müssen, so dass der Bescheid gegen Ende diesen Jahres erstellt wird (zu versteuerndes Einkommen: ca. 120.000,- €, war ein gutes Jahr!).

Die Beiträge zur KV + PV werden dann ab Winter 2011 auf 625,55 €/Monat (ohne Krankengeldanspruch) steigen, oder?


Ich befürchte nun, dass die Krankenkasse nach Erhalt des Einkommensbescheides 2010, aufgrund der hohen Einkünfte behauptet, dass eine Beschäftigung in der Vergangenheit von größer 18 h/Woche vorgelegen haben muss, und damit die Mindestbemessungsgrundlage von 322,89 €/Monat für Selbständige rückwirkend herangezogen wird.


Ist das möglich?
Muss man evtl. den Nachweis erbringen, dass man <18 h/Woche tätig ist/war? Oder wie ist die "Selbständigkeit" definiert?

Danke im voraus für Eure Antworten!

Locke

Verfasst: 10.06.2011, 18:41
von GerneKrankenVersichert
Ich würde mit schnellstens mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ist nicht nur von der Stundenzahl abhängig. Es muss eine Einzelfallprüfung erfolgen, aber bei diesem hohen zu versteuernden Einkommen fehlt mir die Phantasie, wie eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit konstruiert werden könnte.

Verfasst: 10.06.2011, 18:49
von heinrich
Hallo GKV

dto.