GKV, Berechnung der Beitragshöhe
Verfasst: 10.06.2011, 09:33
Hallo,
nach Arbeitslosigkeit und Elterngeldbezug, zahle ich seit Juli 2010 auf Basis des ESt-Bescheides 2009 z.Z. ca. 150,- €/Monat für die gesetzliche KV + PV.
Seit über 10 Jahren bin ich nebenberuflich als Freiberufler tätig (kleiner 18 h/Woche, geringe/keine Einnahmen bis 2009 ).
Die ESt-Erklärung für 2010 werde ich im September 2011 abgeben müssen, so dass der Bescheid gegen Ende diesen Jahres erstellt wird (zu versteuerndes Einkommen: ca. 120.000,- €, war ein gutes Jahr!).
Die Beiträge zur KV + PV werden dann ab Winter 2011 auf 625,55 €/Monat (ohne Krankengeldanspruch) steigen, oder?
Ich befürchte nun, dass die Krankenkasse nach Erhalt des Einkommensbescheides 2010, aufgrund der hohen Einkünfte behauptet, dass eine Beschäftigung in der Vergangenheit von größer 18 h/Woche vorgelegen haben muss, und damit die Mindestbemessungsgrundlage von 322,89 €/Monat für Selbständige rückwirkend herangezogen wird.
Ist das möglich?
Muss man evtl. den Nachweis erbringen, dass man <18 h/Woche tätig ist/war? Oder wie ist die "Selbständigkeit" definiert?
Danke im voraus für Eure Antworten!
Locke
nach Arbeitslosigkeit und Elterngeldbezug, zahle ich seit Juli 2010 auf Basis des ESt-Bescheides 2009 z.Z. ca. 150,- €/Monat für die gesetzliche KV + PV.
Seit über 10 Jahren bin ich nebenberuflich als Freiberufler tätig (kleiner 18 h/Woche, geringe/keine Einnahmen bis 2009 ).
Die ESt-Erklärung für 2010 werde ich im September 2011 abgeben müssen, so dass der Bescheid gegen Ende diesen Jahres erstellt wird (zu versteuerndes Einkommen: ca. 120.000,- €, war ein gutes Jahr!).
Die Beiträge zur KV + PV werden dann ab Winter 2011 auf 625,55 €/Monat (ohne Krankengeldanspruch) steigen, oder?
Ich befürchte nun, dass die Krankenkasse nach Erhalt des Einkommensbescheides 2010, aufgrund der hohen Einkünfte behauptet, dass eine Beschäftigung in der Vergangenheit von größer 18 h/Woche vorgelegen haben muss, und damit die Mindestbemessungsgrundlage von 322,89 €/Monat für Selbständige rückwirkend herangezogen wird.
Ist das möglich?
Muss man evtl. den Nachweis erbringen, dass man <18 h/Woche tätig ist/war? Oder wie ist die "Selbständigkeit" definiert?
Danke im voraus für Eure Antworten!
Locke