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Voreinstufung - Beitragsberechnung

Verfasst: 29.06.2011, 20:21
von Rockon
Hallo,
Im Internet habe ich gelesen das vorläufige Beitragsberechnungen nur dann durchgeführt werden dürfen wenn noch nie ein Steuerbescheid vorgelegen hat.
Stimmt das?
Link:
http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... ndige.html

Vielleicht könnte mir hier jemand Auskunft geben:

2010 befand ich mich in Elternzeit und habe nichts verdient. (außer das Kindergeld) Der letzte Steuerbescheid den die Krankenkasse vorliegen hat ist von 2009. Nun habe ich dieses Jahr wieder angefangen zu arbeiten. Den Steuerbescheid von 2010 werde ich jetzt im Sommer/Winter einreichen. Ist es nicht so das die Berechnung einen Monat nach Eingang des aktuellen Steuerbescheides geschieht? Heute habe ich einen Anruf meiner Krankenkasse erhalten, dass sie mich gerne neu einstufen möchten. Ich habe im Internet gelesen, dass eine Voreinstufung nur dann geschieht wenn noch kein Steuerbescheid vorliegt. Ich habe der Krankenkasse versprochen den Steuerbescheid 2010 noch dieses Jahr einzureichen. Sie möchten das ich meine Einnahmen schätze um mich Einstufen zu können. Ist das rechtens? Kann ich darauf pochen das die Einstufung auf den Steuerbescheid 2010 mit (Negativeinkünften) erfolgt oder "muss" ich mich von der Kasse einstufen lassen? Das wäre natürlich sehr ungünstig für mich. Ich möchte einen ordentlichen Weg gehen, allerding auch auf meine Rechte bestehen.
Ich hoffe darauf im nächsten Jahr bis zum Steuerbescheid 2011 weiterhin den Mindestbeitrag laut Steuererklärung 2010 zu zahlen.

Nun möchte die Krankenkasse eine schriftliche Mitteilung gerne auch per E-Mail von mir entweder was ich zur Zeit verdiene oder das ich weiterhin in Elternzeit bin. Was soll ich nun tun? Wenn ich sagen würde das ich noch in Elternzeit bin würde ich lügen. Allerdings dachte ich, das ich auf der sicheren und rechtlich korrekten Seite bin einfach in diesem Jahr meine Steuererklärung von 2010 einzureichen und das darauf dann die Neuberechnung erfolgt.

Ich weiß das dieser Fall das Gegenteil davon ist, dass die Krankenkassen zum Beispiel auch keine Beiträge zurückerstatten.

Wisst ihr was ich meine?
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß Rockon

Verfasst: 29.06.2011, 20:49
von heinrich
die Ursprungsfrage hast Du am 08.07.2010 doch schon einmal eingestellt.


Ohne die Vorgeschichte daraus kann Dir hier jetzt zu dieser Frage niemand korrekt eine Antwort geben.

Damals bist Du , als die Selbstständigkeit ruhend gestellt wurde, doch in den Mindestsatz von 140 EUR gekommen.

Jetzt nachdem es nicht mehr ruht, kann der Beitrag von 140 doch dann auch nicht mehr angesetzt werden, sondern es müssen Beiträge wie für einen Selbstständigen erhoben werden.

Entweder als neuen Existenzgründer
oder
mit dem letzten Einkommensteuerbescheid, wobei die Zeit des Ruhens bei der Teilung der Einnahmen rauszurechnen sind (also keine Teilung durch 12).

Das hatte ich alles schon geschrieben. Es scheint Dir nicht zu gefallen.

Verfasst: 29.06.2011, 22:55
von Rockon
Hallo Heinrich,
habe gerade nochmal den alten Beitrag gelesen.
Hast ja recht, dass Ganze wurde schonmal durchgekaut.
Allerdings gingen da die Meinungen ja auseinander.
Ich kann nur nochmal sagen das ich den ordentlichen Weg gehen möchte, allerdings möchte ich rechtlich nicht nachgeben. Wenn es eine Lücke gibt möchte ich diese nutzen. Bis jetzt bin ich als Freiberuflerin wohl ein Problem denn so ganz genau weiß keiner bei der KK Bescheid.
Gruß