Säumnisgebühr ohne vorherige Rechtsbelehrung?
Verfasst: 05.07.2011, 23:52
Hallo,
eine Bekannte wurde von ihrer KK aufgefordert neben 6 ausstehenden Zusatzbeiträgen (6*8Eur) plus 6*0.80Eur Mahngebühren einen Betrag von 24Eur Säumnisgebühr zu zahlen. Diese Säumnisgebühr wurde ohne Vorankündigung oder vorherige Rechtsbelehrung erhoben. Eine entsprechende Aufklärung geschah erst mit dem eigentlichen Schreiben der Forderung.
Sämtliche vorausgehende Schreiben, die sie mir vorlegte, räumen in der Tat nur Konsequenzen über Pfändung ein, nicht aber über eine weitere Zusatzgebühr von 24Eur.
Sind solche Forderungen ohne vorherige Ankündigung und Rechtsbelehrung überhaupt wirksam?
eine Bekannte wurde von ihrer KK aufgefordert neben 6 ausstehenden Zusatzbeiträgen (6*8Eur) plus 6*0.80Eur Mahngebühren einen Betrag von 24Eur Säumnisgebühr zu zahlen. Diese Säumnisgebühr wurde ohne Vorankündigung oder vorherige Rechtsbelehrung erhoben. Eine entsprechende Aufklärung geschah erst mit dem eigentlichen Schreiben der Forderung.
Sämtliche vorausgehende Schreiben, die sie mir vorlegte, räumen in der Tat nur Konsequenzen über Pfändung ein, nicht aber über eine weitere Zusatzgebühr von 24Eur.
Sind solche Forderungen ohne vorherige Ankündigung und Rechtsbelehrung überhaupt wirksam?