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Krankengeld zurückzahlen?

Verfasst: 11.07.2011, 16:49
von angsthase
Hallo Zusammen,

ich habe eine 'könnte es sein'-Frage, also noch kein konkretes Problem mit meinem Krankengeld.
Ich bekomme seit September letzten Jahre Krankengeld und bin seit Ende Januar in Wiedereingliederung.
Zuvor habe ich eine 75% Stelle gehabt. Jetzt habe ich mich nach und nach an etwas über 50% Arbeitszeit herangestastet und bin auf diesem Stand aber bereits ca. einen Monat. Sowohl ich als auch meine Ärztin sehen ganz klar, dass mehr nicht geht. Sie unterstützt nich sehr und sagt klar, dass sie mich weiter krank schreibt so lange wie nötig (möglich). Im April kam schonmal bei ihr ein Brief de KK an, dass ich doch im Mai 'fertig' werden sollte mit der Wiedereingliederung. Daraufhin hat sie einen Brief hin geschrieben und aufgezählt, was ich sonst noch so habe und erläutert, dass ich a)schon mache was geht und b) mit mehr nur das Erreichte gefährdet würde.
Seitdem ist erstmal Ruhe. Da sie aber bei anderen Patienten in letzter Zeit viel 'Spass' im Bezug auf Krankengeld hatte (ihr wisst ja selbst am besten, auf was für lustige Ideen manche Krankenkassen kommen), kamen nun doch Befürchtungen auf, dass mir ein Nachteil entstehen könnte.
Wenn die KK den MDK einschaltet und die (ungerechtfertigter Weise) behaupten würden, ich wäre längst voll arbeitsfähig (ich WEISS, dass die so Klöpse bringen) - könnte es mir passieren, dass ich das Krankengeld zurück zahlen müsste? Eigentlich kann ich mir sowas gar nicht vorstellen, aber da es ja die wildesten Dinge gibt, wollte ich mich lieber im Vorfeld informieren. Nicht, dass ich dadurch schneller gesund würde, aber... :roll:
Für mich schließt sich noch eine andere Frage an: wenn ich auf Grund meiner Verfassung in Zukunft nur halb arbeiten würde, weil es halt NICHT besser wird - gibt das Schwierigkeiten, weil das Krankengeld ja auf Grundlage meiner 75% gezahlt wird? Und wer bestimmt, in welchem Zeitraum ich mich entscheiden muss, wie es weiter geht?
Alles sehr unerquickliche Themen und Lebenssituationen - aber damit bin ich ja nicht allein...

Ich danke Euch schonmal für Eure Antworten!

angsthase

Verfasst: 11.07.2011, 18:00
von Czauderna
Hallo, zuerst einmal - seit Ende Januar in Wiedereingliederung ??
Da hast du aber eine sehr geduldige Kasse erwischt, wenn man bedenkt, dass eine Wiedereingliederung maximal drei Monate dauert, oder zahlt der Rentenversicherungsträger die Wiedereingliederung ?
Wenn nun, nach fünf Monaten der Arzt als auch du der Meinung ist, dass doch eine Wiedereingliederung nix bringt, dann ist das auch schon außergewöhnlich.
Rückzahlen musst du das Krankengeld mit Sicherheit nicht, aber dich darauf vorbereiten dass die Kasse (wieder) den MDK einschaltet, dass musst schon.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.07.2011, 18:12
von angsthase
hallo Czauderna,

ich kann mich bei meiner Kasse bisher nicht wirklich beklagen - GOTTSEIDANK
:!:

Wiedereingliederung soll i.d. Regel in drei Monaten durch sein - muss es aber nicht, je nach Schwere der Erkrankung und Argumentationsgrundlage.
Meine Ärztin ist nicht der Meinung, dass die Wiedereingliederung nichts bringt - immerhin gehe ich seit Ende Januar wieder arbeiten - sondern dass ich einfach zu krank bin, um wieder auf die alte Stundenanzahl (oder gar 100%) zu kommen. Ich habe ja vorher schon aus gutem Grund 75% gearbeitet und auch vor der akuten Erkrankung wurde mir schon eine Schwerbehinderung mit GdB 40 zuerkannt. Also ist die aktuelle Situation nicht wirklich aus heiterem Himmel gekommen, wenn es auch eine akute Verschlechterung war bzw. nichts mehr ging zu dem Zeitpunkt.
Heute habe ich auch einen Beratungstermin für eine Teilberentung (EU) vereinbart. Nicht dass es mir schmeckt... lieber würde ich wieder mehr arbeiten, aber ich sehe tagtäglich, dass das einfach nicht hinhaut.
Dass irgendwann der MDK kommt ist fern von schön, aber verständlich. Sorge hatte ich einfach nur, dass ich womöglich wegen irgendeinem schnell gefassten Urteil von denen auch noch irgendwas zurückzahlen soll - und das mit dem Recht haben und Recht bekommen kennt hier ja auch jeder....
Danke also schonmal für deine Auskunft!

Verfasst: 11.07.2011, 18:42
von Gast

Verfasst: 11.07.2011, 19:04
von minka
Eine Wiedereingliederung kann bis zu 6 Monaten dauern. Wird innerhalb dieser Zeit die Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt, so geht man davon aus, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist und zumindest in absehbarer Zeit nicht wieder hergestellt werden kann. Dann ist zu prüfen, ob eine Teilrente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Betracht kommt. Sollte rückwirkend durch die Rentenversicherung eine Rente bewilligt werden, so wird für die Zeit, in der sich Rente und Krankengeld überschneiden, die Rente mit dem Krankengeld verrechnet. Zurückzahlen musst du aber ganz sicher nichts.

Ich weiß jetzt nicht, wegen welcher Diagnosen du arbeitsunfähig bist, aber deine Kasse weiß es und sie wird seit Januar mit Sicherheit schon den Medizinischen Dienst eingeschaltet haben, nur wahrscheinlich nach Aktenlage, so dass du bisher nichts davon mitbekommen hast. Bei der Einschaltung des MDK geht es ja nicht immer nur darum, dass jemand auf Biegen und Brechen arbeitsfähig geschrieben wird.

Verfasst: 11.07.2011, 20:35
von Czauderna
Hallo,
Ja klar, kann bis sechs Monate dauern,
aber das ist nicht die Regel, genau
so wenig wie Krankengeld in der
Regel fuer 78 Wochen gezahlt wird.
Da bemuehen sich die Kassen schon
um Abhilfe.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 11.07.2011, 23:32
von angsthase
Hallo!

Vielen Dank für Eure Hinweise. Das die WD 'nur' bis zu sechs Monate gehen kann war mir gar nicht klar. Ich hatte was von bis zu nem Jahr im Kopf, deswegen habe ich mir deswegen noch keine Gedanken gemacht. Also eine neue Baustelle... Ich denke ja mal, dass die Kasse dann nochmal auf uns zukommen wird?
Die Kasse (also wohl eher der MDK) hatte sich ja schon wie beschrieben vor einer Weile gemeldet aber ist dann ja wohl den Ausführungen meiner Ärztin gefolgt.

Einen schönen Abend Euch!