EkSt-Bescheid oder betriebswirtschaftliche Auswertungen
Verfasst: 14.07.2011, 14:53
Hallo an alle Forumsmitglieder,
folgender Sachverhalt,
Vorgeschichte:
- Alter 53
- Selbständig seit 1991
- PKV versichert 1991 bis 2001
- PKV verloren, seitdem keine KV
- sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis 04.01.2010 bis 31.01.2011
- Selbständigkeit neben Arbeitsverhältnis weiterhin ausgeübt
- jetzt ebenfalls weiterhin Selbständig
- Antrag auf freiwillige Mietgliedsschaft in der GKV gestellt
- EkSt-Erklärung durch Steuerbüro erstellt, für 2010 einen geringen Verlust ausgewiesen
- EkSt-Erklärung bei FA eingereicht, mit der Bitte um schnellstmögliche Erstellung des EkSt-Bescheides
- EkSt-Erklärung bei GKV eingereicht, mit dem Hinweis auf schnellstmögliche Nachreichung des EkSt-Bescheides
Stand der Dinge:
GKV behauptet die Pflichtversicherung vom 04.01.2010 bis 31.01.2011 wäre rechtswidrig und eine anschließende freiwillige Versicherung nicht möglich.
Zur abschließenden Prüfung möchte die Krankenkasse (GKV) noch folgende Unterlagen vorgelegt bekommen:
für 2009 und 2010
- EkSt-Bescheide
- Gewinn- und Verlustrechnung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen im Detail
Werden diese Unterlagen nicht nachgereicht, dann wird die versicherungsrechtliche Beurteilung von Amts wegen durchgeführt und bereits angekündigt das, das Versicherungsverhältnis rechtswiedrig war und schon mal gedroht alle in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung zu stellen! - Ich habe im besagten Zeitraum keinerlei Leistungen beansprucht!
Frage zum Sachverhalt:
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, alle diesbezüglichen Nachforschungen, Internet, Steuerbüro und eine Auskunft einer weiteren großen GKV, ergaben das der EkSt-Bescheid ausreichend sei. Warum eigentlich Unterlagen für 2009 ?
Weiß vieleicht jemand die gesetzlichen Grundlagen, welche Unterlagen für diese Beurteilung eingereicht werden müssen oder legt das jeder Sachbearbeiter der GKV nach eigenem ermessen fest ?
Schon mal vielen Dank für die Mühe einer hoffentlich aufklärenden Antwort,
und einen schönen Tag wünsche ich noch !
folgender Sachverhalt,
Vorgeschichte:
- Alter 53
- Selbständig seit 1991
- PKV versichert 1991 bis 2001
- PKV verloren, seitdem keine KV
- sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis 04.01.2010 bis 31.01.2011
- Selbständigkeit neben Arbeitsverhältnis weiterhin ausgeübt
- jetzt ebenfalls weiterhin Selbständig
- Antrag auf freiwillige Mietgliedsschaft in der GKV gestellt
- EkSt-Erklärung durch Steuerbüro erstellt, für 2010 einen geringen Verlust ausgewiesen
- EkSt-Erklärung bei FA eingereicht, mit der Bitte um schnellstmögliche Erstellung des EkSt-Bescheides
- EkSt-Erklärung bei GKV eingereicht, mit dem Hinweis auf schnellstmögliche Nachreichung des EkSt-Bescheides
Stand der Dinge:
GKV behauptet die Pflichtversicherung vom 04.01.2010 bis 31.01.2011 wäre rechtswidrig und eine anschließende freiwillige Versicherung nicht möglich.
Zur abschließenden Prüfung möchte die Krankenkasse (GKV) noch folgende Unterlagen vorgelegt bekommen:
für 2009 und 2010
- EkSt-Bescheide
- Gewinn- und Verlustrechnung
- betriebswirtschaftliche Auswertungen im Detail
Werden diese Unterlagen nicht nachgereicht, dann wird die versicherungsrechtliche Beurteilung von Amts wegen durchgeführt und bereits angekündigt das, das Versicherungsverhältnis rechtswiedrig war und schon mal gedroht alle in Anspruch genommenen Leistungen in Rechnung zu stellen! - Ich habe im besagten Zeitraum keinerlei Leistungen beansprucht!
Frage zum Sachverhalt:
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden, alle diesbezüglichen Nachforschungen, Internet, Steuerbüro und eine Auskunft einer weiteren großen GKV, ergaben das der EkSt-Bescheid ausreichend sei. Warum eigentlich Unterlagen für 2009 ?
Weiß vieleicht jemand die gesetzlichen Grundlagen, welche Unterlagen für diese Beurteilung eingereicht werden müssen oder legt das jeder Sachbearbeiter der GKV nach eigenem ermessen fest ?
Schon mal vielen Dank für die Mühe einer hoffentlich aufklärenden Antwort,
und einen schönen Tag wünsche ich noch !