Hallo von einem Neuling,
meine Frau ist Selbstständig und in der GKV freiwillig? versichert. Ihr Jahreseinkommen vor Einkommens-Steuer ist 2010 bei €7.700 (2009 € 10.400) gewesen.
Ich bin ebenfalls in der GKV aber pflichtversichert. Bisher hatte sie 2007/2008 den Einstiegssatz ~ €1.900.
Wie berechnet sich der Beitrag für meine Frau, denn die GKV möchte zur Erneuerung den Steuerbescheid 2009 sehen (2010 liegt nicht vor) und wir befürchten eine Rückzahlung. Meine Einkünfte waren 2009 ~ bei €30.000, also zusammen 40kEuro; zu versteuerndes Einkommen war zusammen ca. 35.500.
Wäre schön wenn wir dazu einen Hinweis erhielten was auf uns zukommen könnte; im Hinblick auf Nachzahlung und neuer beitrag für meine Frau.
Danke
Berechnung der Beiträge in der GKV bei Selbständigkeit
Moderator: Czauderna
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Re: Berechnung der Beiträge in der GKV bei Selbständigkeit
Grussgkroadking hat geschrieben:Hallo von einem Neuling,
meine Frau ist Selbstständig und in der GKV freiwillig? versichert. Ihr Jahreseinkommen vor Einkommens-Steuer ist 2010 bei €7.700 (2009 € 10.400) gewesen.
Ich bin ebenfalls in der GKV aber pflichtversichert. Bisher hatte sie 2007/2008 den Einstiegssatz ~ €1.900.
Was ist mit dem Einkommensteuerbescheid von 2008 - wurde dieser der Kasse seinerzeit eingereicht und wenn ja, was passiert damals ??
Wie berechnet sich der Beitrag für meine Frau, denn die GKV möchte zur Erneuerung den Steuerbescheid 2009 sehen (2010 liegt nicht vor) und wir befürchten eine Rückzahlung. Meine Einkünfte waren 2009 ~ bei €30.000, also zusammen 40kEuro; zu versteuerndes Einkommen war zusammen ca. 35.500.
Wenn nun der Steuerbescheid 2009 herangezogen wird, dann bildet dieser die Grundlage für die Einstufung für die nächsten Monate bis zu Vorlage des Steuerbescheides für 2010, d.h. deine Ehefrau zahlt Beiträge für die Zukunft aus dem Einkommen für 2009 - dein Einkommen spielt dabei keine Rolle.
Wäre schön wenn wir dazu einen Hinweis erhielten was auf uns zukommen könnte; im Hinblick auf Nachzahlung und neuer beitrag für meine Frau.
Danke
Czauderna
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@Czauderna
Ich bin nicht sicher ob wir jemals einen Steuerbescheid eingereicht haben...kann aber sein das der 2008 dort vorliegt.
Die Beiträge meiner Frau waren Anfangs (2005-2007) bei der Bemessung des erniedrigten Beitrags (~ € 1.270) später wurde dann € 1.9xx als Bemessungswert genommen.
Laut Schreiben der Kasse wird mein Einkommen zur Hälfte in die Berechnung einbezogen?? Kann das sein?
Wie gesagt, das Einkommen meiner Frau lag 2009 bei rund € 10.000.
Was kommt dann für ein Beitrag raus.
Danke im Voraus.
Gruß aus Bayern
Ich bin nicht sicher ob wir jemals einen Steuerbescheid eingereicht haben...kann aber sein das der 2008 dort vorliegt.
Die Beiträge meiner Frau waren Anfangs (2005-2007) bei der Bemessung des erniedrigten Beitrags (~ € 1.270) später wurde dann € 1.9xx als Bemessungswert genommen.
Laut Schreiben der Kasse wird mein Einkommen zur Hälfte in die Berechnung einbezogen?? Kann das sein?
Wie gesagt, das Einkommen meiner Frau lag 2009 bei rund € 10.000.
Was kommt dann für ein Beitrag raus.
Danke im Voraus.
Gruß aus Bayern
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die KK einer Ehefrau davon ausgeht, dass Du privat versichert bist, in diesem Fall würde Dein Einkommen eine Rolle spielen.gkroadking hat geschrieben: Laut Schreiben der Kasse wird mein Einkommen zur Hälfte in die Berechnung einbezogen?? Kann das sein?
Wie gesagt, das Einkommen meiner Frau lag 2009 bei rund € 10.000.
Wenn Du die KK Deiner Frau auf Deine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen KK hinweist, wird es mit Sicherheit nicht zu einer Nachforderung kommen.
MfG
ratte1