Da ich diese als Sachbearbeiterin und selbst meine Kollegen im Fachbereich

Da es hier aber ein paar Spezialisten, was frw. Versicherung betrifft gibt (wie ihr wißt bin ich es nicht), also folgender Fall:
Ein bisher frw. Versicherter (32 Jahre, ledig, kein Einkommen), ist am 27.07.11 inhaftiert worden.
Die Lebensgefährtin teilte mir dies am 01.08.11 mit und brachte mir am 23.08.11 die Haftbescheinigung.
Darauf hat er nun von uns ein Schreiben bekommen, dass wir den August als Kündigungsmonat anerkennen und die frw. Versicherung somit zum 31.10.11 anerkennen.
Meine Frage:
Gibt es keine Rechtsgrundlage, dass die frw. Versicherung in dem Fall sofort mit Beginn der Inhaftierung endet? Kraft Gesetzes sozusagen... schließlich hat er ja keine Wahl - er ist ja über die JVA versichert und somit bestünde ja eine Doppelversicherung.
Hätte er ein Arbeitsverhältnis, würde er ja auch sofort pflichtig und die frw. endet automatisch.
Ich finde leider keinen Gesetzestext oder Grundlage für einen solchen Fall.
Hatte jemand vielleicht schon mal so etwas in der Praxis?