Gibt es Fristen für Beitragsnachforderungen?
Verfasst: 05.09.2011, 11:15
Hallo,
ich habe ff Frage:
Gibt es Fristen für endgültige Beitragsbescheide/ Beitragsnachforderungen?
Ich bin seit 2008 selbstständig, mit Gründungszuschuss, bekam für 2008 und 2009 vorläufige Beitragsbescheide von meiner Krankenkasse, Anfang 2010 habe ich meinen Steuerbescheid von 2008 und Ende 2010 meinen Steuerbescheid von 2009 eingereicht. Wurde vor ein paar Wochen wieder aufgefordert, meinen letzten Steuerbescheid vorzulegen. Da hab ich halt 2009 noch mal geschickt, darauf ein Anruf, 2008 würde auch noch fehlen. Gutmütig wie ich bin, hab ich den auch noch mal geschickt.
Jetzt kommt ein Beitragsbescheid mit einer Nachforderung für 08 und 09. Hätte ich jetzt normal so hingenommen, denn ich hatte ja aufgrund zu Recht vorläufiger Bescheide zuwenig gezahlt.
Aber zwei Sätze aus dem Schreibens lassen mich stutzen. Erstens wird mir unterstellt, ich hätte erst jetzt die Bescheide vorgelegt, zweitens wird argumentiert, die Beitragseinstufung hätte nicht korrigiert werden können, weil die KK auf der Grundlage dieser Versicherungszeit Barleistungen erbracht habe. Letzteres trifft auch nicht zu.
Sind die bloß doof oder haben die tatsächlich eine Frist versäumt, und ich müsste gar nicht zahlen?
Was mich auch interessieren würde, wie wird das Einkommen berechnet? Gründungszuschuss minus 300 € + Gewinn + Kapitalerträge mit oder ohne Sparerfreibetrag? Egal wie ich rechne, es stimmt nie mit dem Betrag der KK überein.
Jetzt schon danke für's Lesen und Antworten...
Felli
ich habe ff Frage:
Gibt es Fristen für endgültige Beitragsbescheide/ Beitragsnachforderungen?
Ich bin seit 2008 selbstständig, mit Gründungszuschuss, bekam für 2008 und 2009 vorläufige Beitragsbescheide von meiner Krankenkasse, Anfang 2010 habe ich meinen Steuerbescheid von 2008 und Ende 2010 meinen Steuerbescheid von 2009 eingereicht. Wurde vor ein paar Wochen wieder aufgefordert, meinen letzten Steuerbescheid vorzulegen. Da hab ich halt 2009 noch mal geschickt, darauf ein Anruf, 2008 würde auch noch fehlen. Gutmütig wie ich bin, hab ich den auch noch mal geschickt.
Jetzt kommt ein Beitragsbescheid mit einer Nachforderung für 08 und 09. Hätte ich jetzt normal so hingenommen, denn ich hatte ja aufgrund zu Recht vorläufiger Bescheide zuwenig gezahlt.
Aber zwei Sätze aus dem Schreibens lassen mich stutzen. Erstens wird mir unterstellt, ich hätte erst jetzt die Bescheide vorgelegt, zweitens wird argumentiert, die Beitragseinstufung hätte nicht korrigiert werden können, weil die KK auf der Grundlage dieser Versicherungszeit Barleistungen erbracht habe. Letzteres trifft auch nicht zu.
Sind die bloß doof oder haben die tatsächlich eine Frist versäumt, und ich müsste gar nicht zahlen?
Was mich auch interessieren würde, wie wird das Einkommen berechnet? Gründungszuschuss minus 300 € + Gewinn + Kapitalerträge mit oder ohne Sparerfreibetrag? Egal wie ich rechne, es stimmt nie mit dem Betrag der KK überein.
Jetzt schon danke für's Lesen und Antworten...
Felli