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wie lange arbeitslos um aus der pkv zu kommen

Verfasst: 11.02.2007, 19:57
von bote0815
Hallo,

wie lange muß man arbeitslos sein, um aus der privaten krankenkasse zu kommen
1 tag
1woche
1monat
oder solange bis ich unter die beitragsbemessungsgrenze falle.

wer wiß was?

danke

Verfasst: 12.02.2007, 08:35
von Diesel
Hallo,

wichtige Angaben, die man benötigt, um Dir darauf eine konkrete Antwort zu geben, wären:

1. Wie alt bist Du?
2. Wie lange bist Du schon privat versichert?

Verfasst: 12.02.2007, 09:33
von bote0815
Guten Morgen,

bin 37 Jahre alt und 7 Jahre in der PKV

Gruß

Verfasst: 12.02.2007, 14:02
von wolf
Hallo Bote0815,

sobald Du Leistungen von der Agentur für Arbeit beziehst, also Arbeitslosengeld, bist du versicherungspflichtig und mußt Dich sogar bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Unter bestimmten Voraussetzungen hast Du die Möglichkeit, die Befreiung von der Versicherungspflicht zu beantragen. Dies hat die, Folge dass Du weiterhin in der PKV bleiben kannst.

Solltest Du länger als 12 Monate bei der GKV versichert bleiben, kannst Du danach problemlos eine freiwillige Mitgliedschaft beantragen.

Verfasst: 12.02.2007, 14:07
von bote0815
was würde passieren, wenn ich zwei wochen arbeitslos wäre.

aus mich gkv versichere, dann eine arbeitsstelle annehme, beim gleichen arbeitgeber und mein jahresgehalt über der beitragsbemessungsgrenze liegt.

kann ich in der gkv bleiben???

Verfasst: 13.02.2007, 08:55
von Diesel
Da es Dir ja offensichtlich darum geht, mit allen möglichen Tricks aus der privaten Versicherung rauszukommen, ganz wichtig: Wenn Du tatsächlich in der Lage bist, mit Deinem Arbeitgeber so was mauscheln zu können, dass Du arbeitslos wirst und kurz darauf wieder für das gleiche Gehalt eingestellt wirst, dann achte drauf, dass Du gekündigt wirst von Deinem Arbeitgeber und nicht selbst kündigst!!!!! Solltest Du das Arbeitsverhältnis kündigen, kannst Du Dich zwar arbeitslos melden, bekommst aber keine Leistungen weil eine Sperrzeit verhängt wird. Und während dieser Sperrzeit wirst Du nicht durch´s Arbeitsamt versichert, sondern musst Dich selbst versichern. Da Du aber vorher privat versichert warst und während der Sperrzeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, bleibt Dir in diesem Falle nur für die Dauer der Sperrzeit weiterhin die Privatversicherung. Also kurzum: Laß Dich kündigen und beantrage Leistungen vom Arbeitsamt, laß Dich nach 12 Monaten wieder einstellen und Du kannst in der gesetzlichen Versicherung bleiben. Eine andere Möglichkeit gibt es gesetzlich leider nicht, und zwar genau aus dem Grund, um solche Fälle zu vermeiden.

Verfasst: 13.02.2007, 09:10
von bote0815
das bedeutet ich muß 12 monate arbeitslos gemeldet sein??

Verfasst: 13.02.2007, 10:37
von Diesel
Du musst mindestens 12 Monate ununterbrochen gesetzlich versichert sein um ein Anrecht darauf zu haben, weiter gesetzlich versichert bleiben zu dürfen.