Hartz 4 und Private Krankenversicherung

GKV - PKV wie kann man sich am besten versichern?

Moderator: Czauderna

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Morreira10R
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Hartz 4 und Private Krankenversicherung

Beitrag von Morreira10R » 23.11.2011, 12:37

ich habe folgendes Problem ich bin seit 2 Jahren Hartz 4 Empfänger davor war ich Selbstständig aufgrund einer Schwangerschaft musste ich mein Laden schliessen.
Nun ist es so das ich Hartz4 bekomme und ca. noch 200 Euro Privatversicherung zahlen, muss nicht das Sozialamt den Beitrag voll übernehmen, was kann ich tun ?
Ich meine ich habe eine kleine Tochter und von dem wenigen Hartz 4 Geld noch 200 Euronen berappen ist echt heftig :(
Ich habe mir die Situation nicht ausgesucht und Hartz 4 schon garnicht, aber die 200 Euro kann ich bald nicht mehr aufbringen.

Bully
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Beitrag von Bully » 23.11.2011, 22:06

Hallo,

spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,740161,00.html

18.01.2011

Urteil
Hartz-IV-Empfänger bekommen private Krankenversicherung voll bezahlt

Viele Hartz-IV-Empfänger müssen sich privat krankenversichern - doch die Zuschüsse, die sie von den Jobcentern bekommen, reichen hinten und vorne nicht. Jetzt hat das Bundessozialgericht ein Grundsatzurteil gefällt: Arbeitslose sollen den vollen Betrag erstattet bekommen.
Info

Kassel - Rund 30.000 Hartz-IV-Empfänger können aufatmen: Laut einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) bekommen privat krankenversicherte Arbeitslose künftig die Kosten einer privaten Basis-Versicherung voll erstattet. Das Gericht schuf damit Klarheit für Arbeitslose und auch für die Versicherungswirtschaft. Im Gesetz liege eine "planwidrige Lücke" vor, die verfassungskonform zu schließen sei, erklärte das BSG zur Begründung.

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Früher wurden Hartz-IV-Empfänger automatisch in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen oder erhielten auf Antrag für ihre private Versicherung nur einen Zuschuss bis knapp 130 Euro. Seit Anfang 2009 können zuvor privat Versicherte jedoch auch bei Arbeitslosigkeit nicht mehr in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zurückkehren. Gleichzeitig sind aber alle Bürger verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Nach Angaben der Bundesregierung vom März 2010 sind bundesweit 32.000 Arbeitslose betroffen.

Im vorliegenden Fall war der Kläger selbstständiger Rechtsanwalt und seit seiner Referendarzeit privat versichert. Anfang 2009 beantragte er Hartz IV. Das Jobcenter Saarbrücken bewilligte die Leistung, zahlte für die Krankenversicherung aber nur den zuvor üblichen Zuschuss von 130 Euro. Monatlich 80 Euro sollte er aus seiner Regelleistung zahlen.

Das BSG geht davon aus, dass der Gesetzgeber dieses Problem unterschätzt hatte. Bei Beratung über die neuen Hartz-IV-Regeln sei er 2007 von einem "bezahlbaren Basistarif" ausgegangen; die Zahlen für die Kalkulation hätten aber erst Ende 2008 vorgelegen. Es sei nicht anzunehmen, dass eine derart hohe Eigenbeteiligung gewollt gewesen sei.

Für den 2009 eingeführten Basistarif sollen die privaten Krankenkassen die gleichen Leistungen anbieten, wie die gesetzlichen Krankenkassen. Der Beitrag ist bei derzeit 575,44 Euro monatlich gedeckelt. Von Hartz-IV-Empfängern dürfen die Privat-Kassen auf Antrag nur den halben Beitragssatz verlangen.

(Az: B 4 AS 108/10 R)

18.08.2011
tagesspiegel.de/politik/schuldenerlass-fuer-hartz-iv-empfaenger/4509200.html

Private Krankenversicherung Schuldenerlass für Hartz-IV-Empfänger

Hartz-IV-Empfänger sollen ihre Beitragsschulden bei privaten Krankenversicherern erlassen bekommen. Die Privatkassen erhalten künftig ihre Beiträge direkt vom Jobcenter und verzichten dafür auf Außenstände.

Berlin - Hartz-IV-Empfängern sollen Beitragsschulden bei privaten Krankenversicherern erlassen werden. Das sieht ein Kompromiss vor, den das Gesundheitsministerium nach Informationen des Tagesspiegels mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelt hat. Im Gegenzug bekommen die privaten Kassen die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen. Damit haben sie die Gewähr, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.

Die entsprechenden Gesetzesänderungen sollen bereits Ende August vom Kabinett beschlossen werden.

Damit hätte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) ein jahrelanges Streitthema vom Tisch, das noch auf eine Regelungslücke aus Zeiten der großen Koalition zurückgeht. Weil sich Union und SPD in einem Detail ihrer Gesundheitsreform nicht einigen konnten, hatten sie in Kauf genommen, dass privat versicherte Hartz-IV-Empfänger in die Schuldenfalle gerieten. Einerseits durften diese seit Januar 2009 nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln, andererseits bekamen sie aber die meist weit höheren Kosten für ihre Privatversicherung von den Jobcentern nur zum Teil erstattet.

Erst im Januar 2011 hatte das Bundessozialgericht (BSG) klargestellt, dass die Beiträge für die Privatversicherung von Hartz-IV-Empfängern in voller Höhe erstattet werden müssen. Was mit den bis dahin aufgelaufenen Altschulden geschehen sollte, blieb jedoch offen. Rückwirkende Zahlungen gab es nur für diejenigen, die Widerspruch gegen die Teilerstattung eingelegt hatten.


Bis zu dem BSG-Urteil hatten die Jobcenter für ihre privat versicherte Klientel in den meisten Fällen ehemalige Selbständige nur die Kosten übernommen, die auch für gesetzlich versicherte Hartz- IV-Empfänger anfallen. Derzeit sind das monatlich rund 131 Euro. Im Schnitt fehlten den privat Versicherten im so genannten Basistarif damit rund 155 Euro im Monat. Aus den am Existenzminimum bemessenen Regelsätzen war das für die Betroffenen kaum zu stemmen.

Mit dem Kompromiss werde ein „unwürdiger Zustand“ beendet, heißt es im Ministerium. Es sei „sehr zu begrüßen, dass durch die Einführung der Direktzahlung auch eine Lösung für die Altschulden gefunden worden ist“. Der PKV-Verband habe „in Aussicht gestellt, dass die einzelnen Mitgliedsunternehmen einen freiwilligen Forderungsverzicht leisten“. Wer wieder Arbeit finde, stehe dann nicht mehr vor einem Schuldenberg.

Die privaten Versicherer wollten sich am Mittwoch zu dieser Vereinbarung nicht äußern. Allerdings hatten sie im Vorfeld bereits klar gemacht, dass sie sich einen Schuldenerlass vorstellen könnten wenn sie im Gegenzug garantiert bekämen, dass es künftig keine Deckungslücken mehr gebe. Die Höhe der zu erlassenden Außenstände konnte der Verband am Mittwoch nicht ermitteln. Die Zahl der „Hilfebedürftigen“ im Basistarif bezifferte er auf rund 8500 Versicherte.

Was hat man sich im Ministerium dabei wohl gedacht,
auf der einen Seite sollen Beitragsschulden bei privaten Krankenversicherern erlassen werden,
auf der anderen Seite werden 60% Säumniszuschlag fällig per Anno
versteht sich.


Gruß Bully

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