frw. versichert, Pflichtversicherung, Krankengeld
Verfasst: 14.02.2007, 16:12
Hallo,
folgende Konstellation:
A ist wegen ihrer Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Vertraglich bedingt erhält sie Krankengeld ab dem 14. Tag.
Seit 1.1.06 bekommt A ALG II, sie zahlt aber weiterhin ihre Beiträge zur freiwilligen KV. Von der Arge bekommt sie dafür einen Zuschuss. Von März bis Mai hat A von ihrer Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Jetzt hat A Kenntnis davon erlangt, dass die Arge sie hätte pflichtversichern müssen.
Nun zur Frage:
Was passiert, wenn A jetzt rückwirkend pflichtversichert wird?
Bekommt sie dann ihre "zu Unrecht" gezahlten Beiträge wieder und vor allem muss sie das Krankengeld zurückzahlen???
Wie händeln Krankenkassen solche Situationen?
folgende Konstellation:
A ist wegen ihrer Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Vertraglich bedingt erhält sie Krankengeld ab dem 14. Tag.
Seit 1.1.06 bekommt A ALG II, sie zahlt aber weiterhin ihre Beiträge zur freiwilligen KV. Von der Arge bekommt sie dafür einen Zuschuss. Von März bis Mai hat A von ihrer Krankenkasse Krankengeld bekommen.
Jetzt hat A Kenntnis davon erlangt, dass die Arge sie hätte pflichtversichern müssen.
Nun zur Frage:
Was passiert, wenn A jetzt rückwirkend pflichtversichert wird?
Bekommt sie dann ihre "zu Unrecht" gezahlten Beiträge wieder und vor allem muss sie das Krankengeld zurückzahlen???
Wie händeln Krankenkassen solche Situationen?