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frw. versichert, pflichtversichert, Krankengeld

Verfasst: 16.02.2007, 16:01
von Struppi
Hallo,

folgende Konstellation:

A ist wegen ihrer Selbstständigkeit freiwillig in der GKV versichert. Vertraglich bedingt erhält sie Krankengeld ab dem 14. Tag.

Seit 1.1.06 bekommt A ALG II, sie zahlt aber weiterhin ihre Beiträge zur freiwilligen KV. Von der Arge bekommt sie dafür einen Zuschuss. Von März bis Mai hat A von ihrer Krankenkasse Krankengeld bekommen.

Jetzt hat A Kenntnis davon erlangt, dass die Arge sie hätte pflichtversichern müssen.

Nun zur Frage:
Was passiert, wenn A jetzt rückwirkend pflichtversichert wird?
Bekommt sie dann ihre "zu Unrecht" gezahlten Beiträge wieder und vor allem muss sie das Krankengeld zurückzahlen???

Wie händeln Krankenkassen solche Situationen?

Verfasst: 20.02.2007, 09:06
von Diesel
Hallo Struppi,

wenn A in Deinem geschilderten Fall rückwirkend pflichtversichert werden muss aufgrund des Bezuges von Leistungen der ARGE, werden die zu unrecht gezahlten Beiträge von A mit den zu unrecht gezahlten Beitragszuschüssen der ARGE an A sowie dem zu unrecht gezahlten Krankengeld der Krankenkasse gegeneinander aufgerechnet. Wer am Ende an wen zahlen muss, dass stellt sich nach dieser Berechnung raus.