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Verfasst: 13.12.2011, 21:38
von leonardo
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Verfasst: 13.12.2011, 21:44
von amerin
Klar kannst Du das zivilrechtlich.
Es stellt sich nur die Frage, ob Du es beweisen kannst...

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Verfasst: 14.12.2011, 14:10
von leonardo
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Verfasst: 14.12.2011, 19:59
von Krankenkassenfee
Hallo,

ja, mach das mal. Ich werde interessiert das hier verfolgen.
Welche Schädigungen hast Du denn konkret erlitten?

Was das Gerichtsverfahren angeht: Ich hoffe, Du bist rechtschutzversichert. Und bedenke: So ein Verfahren wird auch schnell wegen geringem öffentlichen Interesse eingestellt.

LG, Fee

Verfasst: 14.12.2011, 23:07
von billy
Dem Beitrag meiner Vorgängerin schließe ich mich uneingeschränkt an. Bitte halten Sie uns unbedingt auf dem Laufenden. Ich bin mehr als gespannt, wie ein derartiger Prozess ausgeht. Und auch ich hoffe, Sie haben eine gute und vor allem willige Rechtsschutzversicherung. Oder aber ein gut gefülltes Bankkonto.

Alles Gute und sehr gespannte Grüße
billy

PS. Erfahren wir auch, wenn der Angstschweiß Ihre Kasse nicht beeindruckt hat und Sie mit Ihrem Verfahren "baden gehen"????

Verfasst: 14.12.2011, 23:08
von Bully
Krankenkassenfee hat geschrieben: So ein Verfahren wird auch schnell wegen geringem öffentlichen Interesse eingestellt.
bei einem Zivilverfahren vor einem AG, öffentliches Interesse ...... AHA :)

leonardo hat geschrieben: Danach werde ich die ganze Bande auf jeden einzelnen Punkt verklagen.

Sie werden meinen Achselschweiß riechen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ohne Hintergrundwissen und damit Deine Erfolgsausichten einschätzen zu können, kann ich Dir aber schon eines sagen, mit so einer Ausdrucksweise liegst Du voll bei einem AG auf der Erfolgsspur
100 % ig nachhaltig wirkt es natürlich erst wenn Du noch eine Schüppe
drauflegst

Gruß Bully

Verfasst: 15.12.2011, 07:32
von Krankenkassenfee
Hallo,
vorsätzliche Körperverletzung ist ein Straftatbestand.
Insofern kommt es zur Anzeige, wenn der Weg so bestritten wird.

LG, Fee

Verfasst: 15.12.2011, 13:35
von amerin
Da wären wir wieder beim signifikanten Unterschied von verklagen und anklagen :D

Verfasst: 16.12.2011, 11:11
von Kassenknecht
Also grundsätzlich kannst du jeden verklagen, wenn du meinst, dir wurde Unrecht zugefügt. Es ist aber immer Sache des Klägers, den Beweis für die Anschuldigungen zu führen.

Daher wäre es in diesem Konsens recht interessant, wenn du hier deine Vorwürfe gegen die Kasse/MdK/Sachbearbeiter präzisieren könntest. Dann wäre es theoretisch möglich, dass du hier eine antwort bekämst, mit der du auch etwas anfangen kannst.

Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass es durch eine Kasse oder einen ihrer Mitarbeiter zu einer vorsätzlichen Körperverletzung gekommen sein sollte. Außerdem handelt es sich bei Körperverletzung um einen Straftatbestand, der per Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft ggf. zu einem Strafprozess führt, bei dem du als Zeuge und Nebenkläger auftreten kannst, um im Falle einer Verurteilung an eine Schmerzensgeldzahlung zu kommen.

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Verfasst: 16.12.2011, 12:36
von leonardo
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Verfasst: 16.12.2011, 14:07
von Krankenkassenfee
Hallo,

dann verstehe ich es richtig, dass Du eh schon alles weißt. Echte Antworten sind als nicht so erwünscht, oder ?
Nun ja, ungeteiltes Zustimmen die alle zu verklagen wirst Du hier nicht finden. Hier wird schon der konkrete Einzelfall beleuchtet.

Ach ja, Zivilprozesse kosten Geld, das sollte man nicht vergessen.

LG, Fee

Verfasst: 17.12.2011, 10:56
von mitarbeiter
Hallo,

....und man sollte auch nicht vergessen, dass man die Schreiben, welche man dann im Verlauf des Verfahrens ans Gericht schickt

- anders als hier im Forum seine Beiträge -

nicht mehr so einfach rückwirkend "schönen" kann...

Aber bei deeeer Erfahrung weiss dies der User ja ganz bestimmt.

Viele Grüsse

Mitarbeiter

Verfasst: 17.12.2011, 13:12
von Kassenknecht
Einen Strafprozess gegen einen Arzt, dabei habe ich mich dann aber auf eine Schlichtung vor der Ärztekammer eingelassen,
Sorry, aber du schreibst hier einen ziemlichen Schmarrn. Ein Strafprozess gegen einen Arzt wird nicht durch eine Schlichtung durch die Ärztekammer beendet. Ein Strafprozess wird nach einer mutmaßlichen Straftat von der Staatsanwaltschaft gegen den mutmaßlichen Täter eingeleitet und durch einen Richterspruch beendet. Ein Strafprozess endet entweder mit einer Verurteilung, einem Freispruch oder der Einstellung des Verfahrens.

Eine Schlichtung gibt es dagegen in oder im Vorfeld zu einem Zivilprozess.

Schafott

Verfasst: 17.12.2011, 14:40
von leonardo
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Verfasst: 17.12.2011, 15:33
von amerin
Dann lasse Deinen Anwalt doch endlich losrennen.
Verbrauche nicht unsere kostbare Zeit, denn jeder Tag, könnte doch Dein letzter sein ;)
So viel Aufregung da Vinci, Herzkasperl lässt grüßen :D

PS: Nur ein einziger Anwalt wäre mir echt zu wenig :roll: