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TK-Satzungsleistung alternative Arzneimittel

Verfasst: 17.12.2011, 15:55
von Dr. Know
Die TK ist wohl die erste Kasse, die die neuen Möglichkeiten des Versorgungsstrukturgesetzes umsetzt. Gibt es schon weitere Umsetzungsbeispiele?

tk.de/tk/leistungen-a-z/arzneimittel/alternative-arzneimittel/405182

Verfasst: 20.12.2011, 11:59
von Fussballer
bin zwar selbst kein Fan von Homöopathie aber viele Leute schwören drauf.. daher: gute Sache...

bedeutet das jetzt konkret, das ich Globuli bezahlt bekommen würde? Fällt das überhaupt unter verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente?

Verfasst: 21.12.2011, 14:19
von Dr. Know
Sehe ich auch so. Ein weiteres Element zur Differenzierung.

Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind. Welche das konkret sind???

Rechtsgrundlage müsste der neue § 11 (6) SGB V sein, der den Kassen neue Satzungsleistungen ermöglicht.

Verfasst: 21.12.2011, 17:19
von röschen
Dr. Know hat geschrieben: Bin da kein Experte, aber es müssen nicht-verschreibungspflichtige Mittel sind, die aber apothekenpflichtig sind.
Und vom Arzt verschrieben, nicht vom Heilpraktiker. Damit hat schon eine privat versicherte Bekannte ihre Probleme, weil man den Arzt erst von der Meinung des HP überzeugen muss, klappt nicht immer.
:)

Verfasst: 21.12.2011, 19:24
von Aha
...womit sich das ganze toll anhört, aber eben trotzdem nicht für jeden machbar wird... :x