Hallo Fee, danke für deine Antwort
Krankenkassenfee hat geschrieben:
nun ja, so eine Psychotherapie muss ärztlich verordnet werden, wenn sie regulär auch für die Beihilfe laufen soll.
Ich bin ohne Überweisung zum (psychologischen) Therapeuten gegangen, war auch kein Problem. Das Antragsformular für die Beihilfe unterscheidet lediglich zwischen Arzt und Psychotherapeut, wenn es um die Qualifikation (und die Behandlungsmethode geht).
Krankenkassenfee hat geschrieben: Und irgendwann fragen die vielleicht mal beim Doc an und der erinnert sich nicht mehr daran, dass er nichts sagen sollte ... und dann fliegt es auf.
Woher weiss die Pkv, wo ich in Behandlung bin? Die müssten hunderte von Ärzten abklappern? Ich könnte ja wer weiss wo in Behandlung sein?
Fragt die Versicherung auch bei meinem Arbeitgeber, dem Amtsarzt bzw. der Beihilfe nach?
In dem einen Vertragsformular der einen Kasse steht bei der Schweigepflicht: "...dass die...Stellen, bei denen Gesundheitsdaten gespeichert sind (Ärzte , [...] ,
und Behörden) durch mich von ihrer Schweigepflicht entbunden werden).
Krankenkassenfee hat geschrieben:Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass Du noch nie wegen psychischer Probleme in ärztlicher Behandlung warst, es jetzt aber direkt so schlimm ist, dass Du eine Therapie brauchst.
Ist leider so bzw. es scheint so zu sein.
Zur Not muss ich die gesamte Therapie aus eigener Tasche zahlen.

Das wäre dann aber immer noch billiger, als Jahre oder Jahrzehnte diesen Basistarif zu zahlen
(und moralisch einwandfrei, oder?
)