AOK Niedersachsen
Verfasst: 24.12.2011, 10:44
Emden
Klinik half Todkranker - AOK wollte nicht zahlen
Dezember 2011
Das Emder Krankenhaus klagte erfolgreich gegen die Weigerung der Kasse.Chefarzt Dr. Schöttes spricht von einem Präzedenzfall. Das Urteil des Sozialgerichts nennt er eine mutige Entscheidung in der heutigen Zeit.
Emden - Das Sozialgericht Hannover hat in einem Rechtsstreit zwischen der AOK und dem Klinikum Emden für das Krankenhaus entschieden. Die Krankenkasse muss für die Behandlung einer schwer kranken Patientin zahlen, die fünf Tage nach der Aufnahme in der Klinik gestorben war. Das Klinikum hatte geklagt. Die AOK vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die 86-Jährige keine Krankenhausbehandlung, sondern eine Sterbebegleitung erhalten hat. Dafür dürfe man die Kosten nicht übernehmen, erklärte Pressesprecher Oliver Giebel auf Nachfrage. Bei dieser Rechtsauffassung bleibe man.
Mit dem Urteil hat das Gericht in den Augen von Chefarzt Dr. Christoph Schöttes einen Präzedenzfall geschaffen, das Gebot der Menschlichkeit über das der Wirtschaftlichkeit gestellt und damit "eine in heutigen Zeiten mutige Entscheidung getroffen". Im Kern gehe es nicht um die 2500 Euro Kostenübernahme, sondern darum zu verhindern, dass einem solchen Vorgehen Tür und Tor geöffnet wird.
Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze hellseherische Fähigkeiten voraus
Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), von der AOK zur Überprüfung des Falls eingeschaltet, sah das anders. Die 86-Jährige sei nur zum Sterben ins Krankenhaus gekommen. Die Ärzte hätten erkennen müssen, dass eine Behandlung im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich war und die Patientin auf absehbare Zeit an ihrer Erkrankung stirbt. Sie hätte in ein Hospiz gehört. Fast geplatzt sei er, sagt Schöttes, als er die Gutachten gelesen habe. Wie zuvor sei die Frau auch im März 2006 zur Behandlung ins Klinikum gekommen. Und: Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze bei Ärzten hellseherische Fähigkeiten voraus. Das Verhalten der AOK, die dem Gutachten folgte, bewertet er als "fachliche und ethische Insolvenz".
Das Gericht formuliert in seiner Urteilsbegründung nicht weniger drastisch: Die Weigerung, die Kosten zu übernehmen, sei ein eklatanter Verstoß gegen das Humanitätsgebot. Die Ansicht des Gutachters, das Klinikum hätte die Frau mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht behandeln sollen, nennt das Gericht verwerflich.
Vielleicht regt dieser Artikel zum Nachdenken an.
Frohe Weihnachten
ich glaube es nicht
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Dezember 2011
Das Emder Krankenhaus klagte erfolgreich gegen die Weigerung der Kasse.Chefarzt Dr. Schöttes spricht von einem Präzedenzfall. Das Urteil des Sozialgerichts nennt er eine mutige Entscheidung in der heutigen Zeit.
Emden - Das Sozialgericht Hannover hat in einem Rechtsstreit zwischen der AOK und dem Klinikum Emden für das Krankenhaus entschieden. Die Krankenkasse muss für die Behandlung einer schwer kranken Patientin zahlen, die fünf Tage nach der Aufnahme in der Klinik gestorben war. Das Klinikum hatte geklagt. Die AOK vertritt nach wie vor die Ansicht, dass die 86-Jährige keine Krankenhausbehandlung, sondern eine Sterbebegleitung erhalten hat. Dafür dürfe man die Kosten nicht übernehmen, erklärte Pressesprecher Oliver Giebel auf Nachfrage. Bei dieser Rechtsauffassung bleibe man.
Mit dem Urteil hat das Gericht in den Augen von Chefarzt Dr. Christoph Schöttes einen Präzedenzfall geschaffen, das Gebot der Menschlichkeit über das der Wirtschaftlichkeit gestellt und damit "eine in heutigen Zeiten mutige Entscheidung getroffen". Im Kern gehe es nicht um die 2500 Euro Kostenübernahme, sondern darum zu verhindern, dass einem solchen Vorgehen Tür und Tor geöffnet wird.
Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze hellseherische Fähigkeiten voraus
Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), von der AOK zur Überprüfung des Falls eingeschaltet, sah das anders. Die 86-Jährige sei nur zum Sterben ins Krankenhaus gekommen. Die Ärzte hätten erkennen müssen, dass eine Behandlung im eigentlichen Sinne nicht mehr möglich war und die Patientin auf absehbare Zeit an ihrer Erkrankung stirbt. Sie hätte in ein Hospiz gehört. Fast geplatzt sei er, sagt Schöttes, als er die Gutachten gelesen habe. Wie zuvor sei die Frau auch im März 2006 zur Behandlung ins Klinikum gekommen. Und: Zu erkennen, ob und wann ein Mensch stirbt, setze bei Ärzten hellseherische Fähigkeiten voraus. Das Verhalten der AOK, die dem Gutachten folgte, bewertet er als "fachliche und ethische Insolvenz".
Das Gericht formuliert in seiner Urteilsbegründung nicht weniger drastisch: Die Weigerung, die Kosten zu übernehmen, sei ein eklatanter Verstoß gegen das Humanitätsgebot. Die Ansicht des Gutachters, das Klinikum hätte die Frau mit Herzbeschwerden und Luftnot unter Hinweis auf den ohnehin bevorstehenden Tod nicht behandeln sollen, nennt das Gericht verwerflich.
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