der Titel ist vermutlich blöd gewählt, aber mir fiel kein besserer ein.
Folgender Fall:
Versicherter ist schon lange krank und wird Mitte Januar ausgesteuert. Meldet sich beim AA und bezieht ALG1.
Drei Monate später, also im April (immer noch im ALG1), bricht sich der Versicherte die Hand, muß operiert werden, das ganze zieht sich hin.
AA zahlt die 6 Wochen weiter, also bis Ende Mai, dann sollte es KG geben.
Aber die KK weigert sich mit dem Hinweis, dass das gebrochene Handgelenk ursächlich mit den vorherigen Erkrankungen zu tun hätte (Wirbelsäulenprobleme!) - dies erfährt der Versicherte allerdings erst sechs Woche später, also Mitte Juli! Versicherter geht also erstmal zur Arge und stellt dort einen Antrag, der aber nur schleppend bearbeitet wird.
Versicherter ist ab Anfang September wieder gesund und wieder im ALG1 und damit auch wieder krankenversichert.
Da über den Hartz4-Antrag immer noch nicht entschieden ist, will die KK freiwillige Beiträge ab Ende Mai bis September.
In der Zwischenzeit ist der Arge-Antrag dann doch endlich bearbeitet, Versicherter also ab Juli rückwirkend versichert.
Wie verhält es sich mit den sechs Wochen, die zwischen Ende ALG1 und Beginn Hartz4 liegen?
Mir war mal so, als gäbe es so eine Art "Kulanzzeit", in der der Versicherte weiterhin versichert wäre? Mir schwirrt was von drei Monaten im Kopf rum - stimmt das?
Oder muß der Versicherte für diese sechs Wochen die Beiträge selbst zahlen? Die Frage ist: Wovon? (Die ihr nicht beantworten könnt, das ist schon klar
