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Anteil an den Familieneinnahmen

Verfasst: 30.01.2012, 23:01
von James
Hallo, hier wird mir sicher geholfen!

Dieser Januar ist mein erster Rentnermonat. Bei der Beantragung der Rente (mit 63 Jahren) wurde berechnet, dass ich 1030,33 € Rente bekommen werde, zuzüglich der Hälfte des KV-Beitrags, Kankenkassenbeitrag also ca. 150,00 €.
Dann kommt von der TK ein Fragebogen, in dem angegeben werden muss, wie der Ehepartner versichert ist, in unserem Fall: privatversichert, beihilfeberechtigt (Lehrerin mit A 13).
Es kam dann ein Bescheid von der TK über 328,43 € incl. Pflegevers. Zugrunde gelegt wird mein Anteil an den Familieneinnahmen in Höhe von 1912,50 € (die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze).
Gegen diesen Bescheid habe ich Widerspruch eingelegt.

Wieso muss ich für diese Einnahmen Krankenversicherung zahlen, obwohl ich nur 1030,-- € Rente bekommen und vielleicht 400,-- € dazuverdienen möchte?

Wer weiß hier weiter?

LG aus München

Verfasst: 30.01.2012, 23:16
von Krankenkassenfee
Hallo,
die GKV ist eine Solidargemeinschaft, wo auch Unterhaltsberechtigung bei Ehepartnern miteinbezogen wird. Ist der Ehepartner nicht in der Solidargemeinschaft, wird er fiktiv miteinbezogen. Das hat den Grund, dass z.B. die Professirengattin nicht für einen Appel oder Ei versichert wird, während der solvente Gemahlsein Geld unsolidarisch in eine PKV investiert.

Das passiert vor allem bei der freiwilligen Versicherung. Euer Familieneinkommen ist ja gesamt geteilt deutlich höher als Deine Rente. Aber sei froh, es gibt ja eine Begrenzung.

LG, Fee

Verfasst: 30.01.2012, 23:17
von CiceroOWL
I. Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner erfüllt?

II. Wenn nicht, freiwilliges Mitglied?

III. Wenn ja, wird das gesamte Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zur Beitragsbemessung herrangezogen.

Gruss.

Jochen