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in die gkv zurück trotz gehalt > BBG??
Verfasst: 23.02.2007, 13:42
von bote0815
Hallo,
bin mit meinem Problem noch nicht weiter. Surfe von A nach B und finde immer nur Tips:
Folgender Tip wurde mir vorgeschlagen:
Es soll angeblich Versicherungsvertreter geben, welche PKV versicherte trotz Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze in die GKV rüberschleusen.
Trotz aller Bemühungen wird kein Ansprechpartner genannt.
Mein Versuch es bei den GKVS wurde angeblich nur nicht entsprochen weil dies nur leitendes Personal regeln kann.
Bin echt in Not jemand ein Tip??
Danke
Bote

Verfasst: 23.02.2007, 14:49
von wolf
Hallo bote0815,
es gibt keine legale Möglichkeit einer gesetzlichen Krankenkasse, eine Person zu versichern, die die Zugangsvoraussetzungen nicht erfüllt. Es gibt hier auch keinen Ermessensspielraum irgendwelcher "leitenden Angestellten". Der Gesetzgeber hat das eindeutig geregelt. Genau wie man bei rot nicht über die Ampel fahren darf!
Auch hieran wird die Gesundheitsreform nichts ändern.
"Einmal PKV immer PKV"
Verfasst: 23.02.2007, 14:54
von Lohnbuchhalter
Hallo Bote,
laut dem Gesetzgeber ist eigentlich gedacht das Personen welche sich dem Solidarprinzip der GKV entziehen, in diesem Fall du (hört sich schlimm an, ich weiß), keine Möglichkeit mehr haben in die GKV zurück zu kommen. Es gibt natürlich Ausnahmen und zwar wenn dein Gehalt als Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze liegt und du unter 55 Jahre bist, aber das wirst du eh schon wissen.
Du schreibst, das es auch andere Wege geben soll, diese sind dann jedoch meines Wissens nicht legal und man begibt sich dann meiner Meinung nach dann auf ganz dünnes Eis. Aber falls du doch einen Kassenmitarbeiter findest der da für dich was "dreht" dann kannst du von glück reden.
Trotzdem noch viel Erfolg
Der Lohnbuchhalter
Verfasst: 23.02.2007, 17:27
von tom
Hallo,
der Kassenmitarbeiter der dies macht ist selbst Schuld, spätestens nach einer Prüfung des Sozialministeriums kann dies aufgedeckt werden.
Dieser Mitarbeiter

hat entweder keine Ahnung von der Materie oder er ist absolut d...........
Gruß
Tom
Verfasst: 10.03.2007, 21:04
von Dr. eisenbarth
Hallo bote0815,
wie in den Beiträgen vorher schon erwähnt, gibt es keine Chance, um zurück in die GKV zu kommen. Solltest Du einen Kassenmitarbeiter finden, der dieses "arrangiert" und Du gesetzlich versichert bist, darfts Du Dich nicht zu früh freuen. Sollte der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung feststellen, dass eine Versicherung zu unrecht zustande kam, muss der Versicherungsschutz rückwirkend beendet werden (egal, seit wann Versicherungsschutz bestand) Und dann hast Du ein richtiges Problem, versuch dann mal nach 5 Jahren in Deiner privaten wieder einen günstigen Tarif zu bekommen, vielleicht sind ja auch bis dahin rnakheiten hinzugetreten. Also ich würde Dir dringend vor "Mauscheleien" abraten