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Bemessungsgrenze für die Familienkrankenversicherung

Verfasst: 27.02.2007, 13:05
von laruso
Auch ich habe das Problem, dass ich aufgrund meines Verdienst neben dem Studium aus der Familienversicherung herausfalle. Ich verdiene knapp über 400 €.

Meine Frage: Kann ich ggü. der Krankenkasse argumentieren, dass ich (was der Realität entspricht) nach Abzug von Werbungskosten und Sonderabgaben unter die Grenze von 350,- € falle?? Oder ist diese Bemessung strikt und orientiert sich ausschließlich am tatsächlichen gezahlten Gehalt??

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße. L.

Verfasst: 30.05.2007, 17:00
von freiwillig
out

Verfasst: 30.05.2007, 19:03
von Michael
Auch hier der Verweis auf die Besprechung des Arbeitskreises Versicherung und Beiträge der Spitzenverbände der Krankenkassen vom 31.03.2004: Für die Familienversicherung ist das Gesamteinkommen zu prüfen. Und hierzu ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR jährlich vom erzielten Arbeitsentgelt abzuziehen. Das kann gleichmäßig pro Monat erfolgen (also 12 mal 76,67 EUR), man kann die 920 EUR aber nach Belieben anders verteilen (z.B. bei kürzeren Beschäftigungsdauern, wenn man einen höheren monatlichen Freibetrag braucht).
Da Du schreibst, dass Dein Entgelt nur knapp über der 400-EUR-Grenze liegst, gehe ich davon aus, dass Dir der monatliche Freibetrag reicht, Du also weiter familienversichert sein kannst.

Michael

Verfasst: 30.05.2007, 23:08
von freiwillig
out

Verfasst: 31.05.2007, 07:44
von Michael
es gelten die gleichen grundsätze wie bei der prüfung einer geringfügigen beschäftigung. bei schwankendem einkommen oder wenn einmalzahlungen berücksichtigt werden müssen ist auf 12 monate hochzurechnen und dann wieder durch 12 zu teilen. wenn eine auf weniger als 12 monate befristete beschäftigung aufgenommen wird, ist natürlich das entgelt nur auf die entsprechenenden monate hochzurechnen und zu teilen.

michael