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Nach Selbständigkeit in normales Arbeitsverhältnis zurück

Verfasst: 03.04.2012, 10:37
von tormenta
Ich bin Selbständig und habe eine private KV. Aufgrund der schlechten Auftragslage seit längerer Zeit überlege ich wieder in eine normales abhängiges Arbeitsverhältnis zu wechseln.
Kann ich, wenn ich das Gewerbe abmelde auch über meine berufstätige Frau vorübergehend familienversichert werden?

Was passiert dann mit der Krankenversicherung?

Vielen Dank

Verfasst: 23.02.2014, 12:00
von alex2003a
gute Frage. Bin auch interessiert

Verfasst: 23.02.2014, 12:24
von derKVProfi
Wenn man seine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufgibt (vollständig), kein Einkommen über 395/450 Euro erzielt, verheiratet ist und der Ehe-/Lebenspartner (Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft) in der GKV ist, dann greift die Familienversicherung!

Verfasst: 23.02.2014, 18:46
von Krankenkassenfee
Hallo,

aber wenn man über 55 Jahre alt ist, kann einem bei Aufnahme einer Beschäftigung der Rückweg auch verbaut sein.
Wie alt bist Du denn? Und soll es eine Beschäftigung über 450 € künftig sein?

Und zum Thema mögliche Familienversicherung: Wie ist denn der Familienstand?

LG, Fee

Verfasst: 05.05.2015, 16:31
von Harry24
Denke auch, dass es möglich ist. Die private Versicherung muss dann gekündigt werden und sobald du ein neues Arbeitsverhältnis begonnen hat musst du sich gesetzlich versichern.