Hilfe, kein Anspruch auf Krankengeld? Warum nicht?
Verfasst: 17.04.2012, 16:25
Hallo,
am besten fange ich mal ganz von vorne an, aaaaalso
05/2011 wurde ich plötzlich schwer krank und man stellte Lupus fest und ich war 4 Wochen im Krankenhaus, ich gab meine damalige Arbeit auf (geringfügig) und versuchte mich zu erholen.
07/2011 hatte ich dann einen weiteren, aber leichteren schub, welcher einen erneuten 1 wöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte.
Noch im Juli 2011 trat ich dann einen Vollzeit Job mit 40 Std Woche an, war mir auch der schwere meiner Krankheit nicht richtig bewußt. Schon von Anfang an merkte ich, wie es mit mir stetig bergab ging, aber ich versuchte das zu überspielen.
Ich merkte, daß es so kaum weitergehen konnte und verfolgte mein Ziel wenigstens die Anwartschaft von ALG1 zu erfüllen. Leider kam es dazu nicht mehr.
Ende Februar 2012 sagte mein Körper entgültig nein. Ein erneuter Schub, dazu kam dann noch die psychische Geschichte. Ich brach komplett zusammen und landete im Krankenhaus für 10 Tage. Die Ärzte sagten auch stopp! Der Sozialdienst zeigte mir die Möglichkeit des Krankengeldes auf.
Ab dieser Minute fiel der Druck von mir ab und ich konnte mich entspannen.
Nach den 10 Tagen Krankenhaus schrieb mich also mein Arzt weiter krank und weil ich grade in der Nähe war gab ich den Schein persönlich bei der KK ab (direkt weitere 4 Wochen AU).
EINEN! Tag später, also 2 Tage nach der Entlassung und grademal 12 Tagen AU flatterte mir schon der Termin zum MDK ins Haus!
Gut dachte ich mir, ich werde das schon schaffen. Der Termin war kein Thema bei der schwere meiner Krankheit. Bis auf weiteres AU. Mir wurde dann "betriebsbedingt" auch noch gekündigt.
Ich bekam einen Termin zum Beratungsgespräch bei der KK, mit der Bitte sämtliche Befunde erneut mitzubringen, da ein erneuter Termin beim MDK stattfinden soll?!!!
Naja, bin dann da hin und die "nette Dame" fragte mich als erstes, ob ich mich denn schon arbeitslos gemeldet hatte. Ich sagte, daß das Arbeitsamt mich nicht möchte, da ich krank sei und eh noch keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
"Oh, na dann bekommen Sie auch kein Krankengeld, das können Sie nur bekommen, wenn sie auch Recht auf ALG1 hätten", ich fragte sie perplex warum und wo das stünde. Sie könne nicht alles wissen, aber das hätte der Gesetzgeber so geregelt für die Leute die nur 1 Woche gearbeitet haben und dann krank werden...
Ich habe geheult und sie gefragt was ich denn nun machen solle. Wohngeld oder ArGe beantragen war ihre Antwort.
Sie ging kurz weg und kopierte meine Papiere und kam mit einem "großzügigen" Angebot wieder. Ihr war eingefallen, daß man ja 4 Wochen weiterversichert ist und in dieser Zeit bekäme ich natürlich KG!
Danach nix mehr.
Also, ich war auf den Tag genau 7 Monte arbeiten bevor ich krank wurde, in den ersten 5 Wochen der AU zweimal beim MDK.
Ist das so? Hab ich kein Recht auf KG?
LG
Mel
am besten fange ich mal ganz von vorne an, aaaaalso
05/2011 wurde ich plötzlich schwer krank und man stellte Lupus fest und ich war 4 Wochen im Krankenhaus, ich gab meine damalige Arbeit auf (geringfügig) und versuchte mich zu erholen.
07/2011 hatte ich dann einen weiteren, aber leichteren schub, welcher einen erneuten 1 wöchigen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte.
Noch im Juli 2011 trat ich dann einen Vollzeit Job mit 40 Std Woche an, war mir auch der schwere meiner Krankheit nicht richtig bewußt. Schon von Anfang an merkte ich, wie es mit mir stetig bergab ging, aber ich versuchte das zu überspielen.
Ich merkte, daß es so kaum weitergehen konnte und verfolgte mein Ziel wenigstens die Anwartschaft von ALG1 zu erfüllen. Leider kam es dazu nicht mehr.
Ende Februar 2012 sagte mein Körper entgültig nein. Ein erneuter Schub, dazu kam dann noch die psychische Geschichte. Ich brach komplett zusammen und landete im Krankenhaus für 10 Tage. Die Ärzte sagten auch stopp! Der Sozialdienst zeigte mir die Möglichkeit des Krankengeldes auf.
Ab dieser Minute fiel der Druck von mir ab und ich konnte mich entspannen.
Nach den 10 Tagen Krankenhaus schrieb mich also mein Arzt weiter krank und weil ich grade in der Nähe war gab ich den Schein persönlich bei der KK ab (direkt weitere 4 Wochen AU).
EINEN! Tag später, also 2 Tage nach der Entlassung und grademal 12 Tagen AU flatterte mir schon der Termin zum MDK ins Haus!
Gut dachte ich mir, ich werde das schon schaffen. Der Termin war kein Thema bei der schwere meiner Krankheit. Bis auf weiteres AU. Mir wurde dann "betriebsbedingt" auch noch gekündigt.
Ich bekam einen Termin zum Beratungsgespräch bei der KK, mit der Bitte sämtliche Befunde erneut mitzubringen, da ein erneuter Termin beim MDK stattfinden soll?!!!
Naja, bin dann da hin und die "nette Dame" fragte mich als erstes, ob ich mich denn schon arbeitslos gemeldet hatte. Ich sagte, daß das Arbeitsamt mich nicht möchte, da ich krank sei und eh noch keinen Anspruch auf ALG 1 habe.
"Oh, na dann bekommen Sie auch kein Krankengeld, das können Sie nur bekommen, wenn sie auch Recht auf ALG1 hätten", ich fragte sie perplex warum und wo das stünde. Sie könne nicht alles wissen, aber das hätte der Gesetzgeber so geregelt für die Leute die nur 1 Woche gearbeitet haben und dann krank werden...
Ich habe geheult und sie gefragt was ich denn nun machen solle. Wohngeld oder ArGe beantragen war ihre Antwort.
Sie ging kurz weg und kopierte meine Papiere und kam mit einem "großzügigen" Angebot wieder. Ihr war eingefallen, daß man ja 4 Wochen weiterversichert ist und in dieser Zeit bekäme ich natürlich KG!
Danach nix mehr.
Also, ich war auf den Tag genau 7 Monte arbeiten bevor ich krank wurde, in den ersten 5 Wochen der AU zweimal beim MDK.
Ist das so? Hab ich kein Recht auf KG?
LG
Mel