Beitragseinstufung bei "Mini"-Selbständigkeit ?
Verfasst: 06.05.2012, 19:11
Hallo,
ich lebe momentan nur von meinem Ersparten, habe also eigentlich
keinerlei Einkünfte, d.h. ich bin arbeitslos, bekomme aber kein ALG1,
keinen Anspruch auf ALGII.
Evtl. werde ich in diesem Jahr geringe Kapital-Einkünfte haben, ist aber
aufgrund von z.T. noch vorhandenden Verlustvorträgen eher minimal
bis unwahrscheinlich.
Um evtl. einmal kleinere Einkünfte erzielen zu können (Dienstleistungen,
Schreiben von Beiträgen/Buch, Werbung auf Web-Seite) habe ich
"vorsichtshalber" ein Gewerbe angemeldet und dieses der KK auch so
mitgeteilt.
Im Ergebnis werde ich nun als Selbständiger mit dem niedrigsten
Satz eingestuft (Einkommen: 1.968 Euro/Monat, d.h. 293 Euro Beitrag
zzgl. Pfl.-V.).
Tatsächlich tut sich aber in der Selbständigkeit nichts ! D.h. Kein Umsatz,
keine Einkommen, kein Gewinn, Keine Kosten, Keine Arbeit. Nichts.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen momentan Beitrag auf den Satz für
Nicht-Erwerbstätige zu drücken (also: Bemessung: 875 Euro und Beitrag:
130 Euro) OHNE dass ich die Selbständigkeit wieder offiziell abmelden
muss ?
Einen Antrag auf Reduzierung brauche ich wohl gar nicht stellen, da zwar
einige der Kriterien für eine nebenberufliche Selbständigkeit erfüllt wären
(unter 15 Std. pro Woche, etc.) aber ja Einkünfte aus Kapitalvermögen
vorhanden sind.
Der Unterschied zwischen meinem derzeitgen Beitrag von 293 Euro und
dem Minimum von ca. 130 Euro beträgt immerhin ca. 160 Euro und soviel
würde ich, selbst wenn meine freiberuflichen Tätigkeiten denn irgendwann
mal was einbringen sollten, wohl gar nicht verdienen. Das wäre mehr ein
Hobby (welches ich aber wg. der Steuer schon vernünftig anmelden will).
Also - gibt es einen Rat, wie ich die 160 Euro Differenz sparen kann ?
Oder habe ich vielleicht etwas in dem System nicht richtig verstanden ?
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis !
Gruß, Tooni
ich lebe momentan nur von meinem Ersparten, habe also eigentlich
keinerlei Einkünfte, d.h. ich bin arbeitslos, bekomme aber kein ALG1,
keinen Anspruch auf ALGII.
Evtl. werde ich in diesem Jahr geringe Kapital-Einkünfte haben, ist aber
aufgrund von z.T. noch vorhandenden Verlustvorträgen eher minimal
bis unwahrscheinlich.
Um evtl. einmal kleinere Einkünfte erzielen zu können (Dienstleistungen,
Schreiben von Beiträgen/Buch, Werbung auf Web-Seite) habe ich
"vorsichtshalber" ein Gewerbe angemeldet und dieses der KK auch so
mitgeteilt.
Im Ergebnis werde ich nun als Selbständiger mit dem niedrigsten
Satz eingestuft (Einkommen: 1.968 Euro/Monat, d.h. 293 Euro Beitrag
zzgl. Pfl.-V.).
Tatsächlich tut sich aber in der Selbständigkeit nichts ! D.h. Kein Umsatz,
keine Einkommen, kein Gewinn, Keine Kosten, Keine Arbeit. Nichts.
Gibt es eine Möglichkeit, meinen momentan Beitrag auf den Satz für
Nicht-Erwerbstätige zu drücken (also: Bemessung: 875 Euro und Beitrag:
130 Euro) OHNE dass ich die Selbständigkeit wieder offiziell abmelden
muss ?
Einen Antrag auf Reduzierung brauche ich wohl gar nicht stellen, da zwar
einige der Kriterien für eine nebenberufliche Selbständigkeit erfüllt wären
(unter 15 Std. pro Woche, etc.) aber ja Einkünfte aus Kapitalvermögen
vorhanden sind.
Der Unterschied zwischen meinem derzeitgen Beitrag von 293 Euro und
dem Minimum von ca. 130 Euro beträgt immerhin ca. 160 Euro und soviel
würde ich, selbst wenn meine freiberuflichen Tätigkeiten denn irgendwann
mal was einbringen sollten, wohl gar nicht verdienen. Das wäre mehr ein
Hobby (welches ich aber wg. der Steuer schon vernünftig anmelden will).
Also - gibt es einen Rat, wie ich die 160 Euro Differenz sparen kann ?
Oder habe ich vielleicht etwas in dem System nicht richtig verstanden ?
Ich wäre dankbar für jeden Hinweis !
Gruß, Tooni