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BVA erklärt Beitragsgarantien bis 2014 für unzulässig

Verfasst: 04.06.2012, 09:49
von Lohnbuchhalter
einige Krankenkassen haben in den letzten Monaten damit geworben, dass sie garantieren bis 2014 keinen Zusatzbeitrag zu erheben. Dies hat das BVA nun für null und nichtig erklärt. BVA erklärt. siehe hierzu http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... essig.html

Verfasst: 04.06.2012, 12:10
von reallyangry
Vielleicht solle das BVA erst einmal die gesenkten Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung für NULL UND NICHTIG erklären. Das wäre mal wirklich 'ne gut Nachricht...
Die dann entstehenden Überschüsse bei den Krankenkassen könnte man mit Sicherheit so verwenden, dass eine Zusage "keine Beitragserhöhung" für die nächsten Jahre gewährleistet wäre.

Dürfen die Krankenkassen eigentlich "fette Polster in fetten Jahren anlegen"? Sozusagen als Absicherung für einen Konjunkturabschwung?

Übrigens, der link war interessant. Ich hab' dann mal unter IGEL gestöbert. Es erfreut mich in keinster Weise, dass UMWELTMEDIZIN explizit als Nicht- Leistung gelistet ist. Auch da müsste das BVA mal was tun... aber die armen AG und Produzenten... die müssten dann ja noch mehr löhnen....

Positive Aussichten für die KKh Allianz

Verfasst: 30.06.2012, 09:47
von CiceroOWL
aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/816906/kkh-allianz-beerdigt-zusatzbeitrag-bis-2014.html

kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=2669&pk=118908

Naja wenn man der Pressemiteilung glauben wird alles gut bis 2014 ( Sofern mal nicht wieder was dazwischen kommt)

Gruss

Jochen

Verfasst: 02.07.2012, 21:52
von Dr. Know
Bin mal gespannt, was aus Bonn zur Message der KKH gesagt wird...so missverständlich war die Aussage des BVA ja eigentlich nicht :D

BVA

Verfasst: 03.07.2012, 06:42
von CiceroOWL
Unzulässiges Versprechen – KKH-Allianz bis 2014 ohne Zusatzbeitrag
03.07.2012,

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind derzeit finanziell gut aufgestellt. Während noch im vergangenen Jahr einige Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben mussten, werden nun Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet und Prämien ausgeschüttet. Da die Erhebung eines Zusatzbeitrags den Krankenkassen in der Vergangenheit vor allem geschadet hat, ist es verständlich, dass die Krankenkassen angesichts der guten wirtschaftlichen Lage ihren Versicherten am liebsten Beitragsgarantien über mehrere Jahre hinweg geben möchten. Ein regelrechtes Wetteifern ist entbrannt: Welche Krankenkasse kann den Zusatzbeitrag am längsten ausschließen?

Doch erst jüngst erklärte das Bundesversicherungsamt in Abstimmung mit den Landesaufsichten, dass Beitragszusagen von Krankenkassen nicht mehrere Jahre in die Zukunft reichen dürfen – Aussage, wie „Kein Zusatzbeitrag bis 2014“ sind somit unzulässig. „Grundsätzlich gilt, dass verbindliche Aussagen zum Zusatzbeitrag nur für das Jahr getroffen werden können, für das ein festgestellter Haushaltsplan vorliegt.“, erklärte Tobias Schmidt, Pressesprecher des Bundesversicherungsamtes, Anfang Juni gegenüber krankenkassenRATGEBER. Dementsprechend sind die Beitragsgarantien der Kassen zukünftig zeitlich auf das jeweils laufende Haushaltsjahr beschränkt.
http://www.krankenkassenratgeber.de/new ... itrag.html

In the year 2014

Verfasst: 03.07.2012, 10:55
von barkasse
Bin mal gespannt, was aus Bonn zur Message der KKH gesagt wird...so missverständlich war die Aussage des BVA ja eigentlich nicht
Oh, dann hätte das BVA aber viel zu tun, denn die KKH ist ja beileibe nicht die einzige Kasse, die derart Unerhörtes von sich gibt (kleine Auswahl):

hek.de/leistungen-beitraege/beitraege/beitragsuebersicht/garantiert-kein-zusatzbeitrag-bis-2014.html
sbk.org/aktuelles/detail/article/kein-zusatzbeitrag-bei-der-sbk-bis-2014.html
tk.de/tk/maerz/aktuelles/kein-zusatzbeitrag/411274
(...)

aok.de/bremen/die-aok/160567_184260.php
aokplus-online.de/tarife-beitraege/kein-zusatzbeitrag.html


Die AOKs haben ja zum Glück nichts zu befürchten. Denn die treiben es besonders bunt. Etwa die AOK plus, die sogar mit ihrem Indianerwort bürgt. Perfider geht es wohl kaum. Eine bundesweite Kasse müssten die Ober-Schoschonen vom BVA ja gleich an den Marterpfahl zerren - bei der unmißverständlichen Aussage.

Verfasst: 04.07.2012, 21:06
von Dr. Know
Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass die anderen Kassen meistens die Mitteilungen VOR der Stellungnahme des BVA abgegeben haben...

Verfasst: 04.07.2012, 21:20
von broemmel
Marketingtechnisch wird der Ingo das halt beim BVA entschuldigen.

In der Öffentlichkeit ist die Meldung jetzt raus. Die BVA Aussagen werden doch beim Publikum eher weniger zur Kenntnis genommen.

Verfasst: 05.07.2012, 10:49
von barkasse
Mit dem kleinen, aber feinen Unterschied, dass die anderen Kassen meistens die Mitteilungen VOR der Stellungnahme des BVA abgegeben haben
Das stimmt natürlich. Und leider fehlt den hier zitierten Kassen die Möglichkeit, ihre Webseiten NACH der Stellungnahme entsprechend anzupassen. Wie man das dann dem BVA gegenüber begründet? Zwei Vorschläge: "Lieber Herr Dr. Gaßner, der zuständige Internetboy hat leider das Passwort für unsere Homepage verlegt. Sorry nochmals, dass wir den Hinweis auf 2014 jetzt auf ewig im Netz stehen lassen müssen." Oder handschriftlich per Fax: "Liebes BVA, zu unserem großen Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass der Kassenhund Morbi unsere beiden Tastaturen aufgefressen hat, so dass wir keine Veränderungen auf unserer Internetseite vornehmen können. Schuldigung und viele Grüße."

Verfasst: 07.07.2012, 10:18
von Dr. Know
Klingt gut...

Aber wenn Versprechungen gemacht wurden, werden die Kassen das nunmal niemals zurücknehmen können. Man stelle sich mal die Reaktion der eigenen Versicherten vor...

Dass es technisch möglich ist, war mir jetzt auch nicht ganz neu...

Verfasst: 07.07.2012, 22:43
von roemer70
Dr. Know hat geschrieben:Aber wenn Versprechungen gemacht wurden, werden die Kassen das nunmal niemals zurücknehmen können. Man stelle sich mal die Reaktion der eigenen Versicherten vor...
Warum nicht? Man könnte es ja immer noch auf unvorhersehbare Änderungen, Eingriffe des Gesetzgebers o.ä. schieben.
Und dass diese "Zusatzbeitragsverzichtsgarantien" im Ernstfall nichts wert oder einklagbar sind, ist ja auch bekannt.