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				Zahnersatz Gleitende Härtefallregelung
				Verfasst: 09.06.2012, 17:50
				von Diplom-Rentner
				Hallo,
ich habe mir ein Implantat setzen lassen. Die Kosten musste ich vorab bezahlen. Da die Krone ja erst in 3 Monaten aufgebracht werden kann, frage ich mich, ob ich die erste Rechnung vorab einreichen kann, um den Festzuschuss zu erhalten? Und kann ich jetzt auch schon einen Antrag auf die Gleitende Härtefallregelung stellen? Oder erst, wenn in 3 Monaten alles fertig gestellt ist?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
			 
			
					
				
				Verfasst: 09.06.2012, 20:17
				von ratte1
				Hallo,
der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt. 
Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.
MfG
ratte1
			 
			
					
				
				Verfasst: 09.06.2012, 23:41
				von röschen
				Mag sein, Rentner,
ich hatte die Rechnungen tatsächlich erst eingereicht, als mehr als ein halbes Jahr nach Bezahlung der ersten Rechnung (die war für den Knochenaufbau) alles abgeschlossen war. Der (freundliche) Sachbearbeiter bei der Kasse fragte mich, warum erst so spät. Demnach geht es offenbar auch früher.
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.06.2012, 11:25
				von ratte1
				Was hat Rentner damit zu tun  
  
 
Natürlich kann man die bezuschussungsfähige Rechnung sofort nach Erhalt einreichen. Da die Implantat-Rechnung jedoch nicht bezuschusst wird, kann die KK mit dieser Rechnung auch nichts anfangen, sondern erst mit der für die Krone.
MfG
ratte1
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.06.2012, 12:21
				von roemer70
				Es gibt einen einfachen Hinweis, wann die von der Kasse zu bezuschussende Leistung erbracht wurde und die Rechnung eingereicht werden kann: Wenn der Zahnarzt die Rechnung mit einer vollständig ausgefüllten Version des von der Kasse genehmigten Heil-& Kostenplanes versieht. Er ist dann in Bereich 5 des verlinkten Bildes ausgefüllt:
http://www.dr-jochum.de/common/img/hkp_mit_zahlen.jpg 
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.06.2012, 08:07
				von Diplom-Rentner
				Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben 
Gruß Diplom-Rentner
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.06.2012, 18:42
				von ratte1
				Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben 

 
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.
MfG
ratte1
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 11.06.2012, 18:52
				von HansHuckebein
				ratte1 hat geschrieben:Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben 

 
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.
MfG
ratte1
 
und das ist gut so.....
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 12.06.2012, 10:20
				von Diplom-Rentner
				HansHuckebein hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben 

 
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.
MfG
ratte1
 
und das ist gut so.....
 
...versteh' ich grad nicht ? Was soll daran gut sein?
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.06.2012, 15:56
				von Diplom-Rentner
				ratte1 hat geschrieben:Hallo,
der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt. 
Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.
MfG
ratte1
Hallo,
darf ich hier noch mal nachfragen? Bezieht die gleitende Härtefallregelung sich dann auf die Gesamtkosten oder lediglich auf doe Krone?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
 
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.06.2012, 16:48
				von ratte1
				Hallo,
bei der gleitenden Härtefallregelung werden nur die Kosten bzw. der Festzuschuss für die Krone berücksichtigt. Die Kosten des Implantats bleiben völlig außen vor.
MfG
ratte1
			 
			
					
				
				Verfasst: 15.06.2012, 17:01
				von Diplom-Rentner
				Danke!