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beginnende Selbständigkeit - Beitrag GKV

Verfasst: 26.06.2012, 15:41
von Hasel
Hallo in die Runde,

nachdem ich nochmal studiert habe mache ich mich nun selbständig. Ich war über meine Frau in der Familienversicherung. Ende April dieses Jahres habe ich mein Gewerbe angemeldet. Seitdem habe ich noch nichts verdient, da ich nach wie vor erst alle Anschaffungen mache und Dinge regel, bis der erste Auftrag kommt.
Also habe ich mich auch noch nicht bei der Kasse gemeldet, da ich ja noch nichts verdient habe und noch über meine Frau versichert sein kann.

Nun bin ich zur Barmer gegangen um mal nachzufragen wie die Beiträge aussehen wenn ich anfangs z. B. nur 400-800€/monatl. verdiene. Sie sagte dass die Kassen direkt von dem Mindestverdienst von 1968,75 ausgehen und ich deshalb 348,47 zahlen müsste. Das wäre der blanke Wahnsinn, dann lägen meine Beitrage bei 50 - 90% meines Verdienstes.

Gibt es für mich keine andere Möglichkeit als diesen hohen Beitrag zu zahlen?? (Möchte in der Gesetzlichen bleiben!)

Vielen Dank für Antwort! Ich bin schon ganz verwirrt weil ich das unglaublich finde...

Verfasst: 26.06.2012, 15:56
von CiceroOWL
Hm jetzt wir es kniffelig im Prinzip kannst du noch in der Familienversicherung bleiben, solange du nicht mehr als 18 Stunden arbeitest und nicht mehr als 375 € im Monat für dein Gewerbe erhälst. Grundsätzlich müßte die Kasse prüfen wie hoch deine tatsächliche Einnehmen sind und dein Gewerbe kein Hauptgewerbe ist.

gkv-spitzenverband.de/upload/Grunds%C3%A4tze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30.05.2011_17011.pdf

§ 7Abs. 3

Die Bezugsgröße 2012 § 18 sGB IV2012: 2.625 Euro monatlich / 31.500 Euro im Jahr.

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159255&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

Hier ab Pkt 2.

Re: beginnende Selbständigkeit - Beitrag GKV

Verfasst: 26.06.2012, 16:19
von Bully
Hasel hat geschrieben:
nachdem ich nochmal studiert habe mache ich mich nun selbständig. Ende April dieses Jahres habe ich mein Gewerbe angemeldet.
Hallo,

was steht denn genau in der Gewerbeanmeldung.

Gruß Bully

Verfasst: 26.06.2012, 19:01
von Hasel
Danke erstmal für die Antwort.

"Was steht in der Gewerbeanmeldung?"
Was meinst du denn, Bully? Habe mich auf jedenfall "hauptberuflich" angemeldet. Und ab sofort eingetragen.
Allerdings gab es bis jetzt noch keine Einnahmen, nur Ausgaben. Ich denke das kann ich der Kasse ja auch nachweisen wenn ich denen meine USt-Voranmeldungen schicke. Damit liege ich ja unter den erwähnten 375€ und bin noch in der Familienversicherung.

Verfasst: 26.06.2012, 20:17
von Bully
Hasel hat geschrieben:

Was meinst du denn, Bully?
Hallo Hasel,

ich meinte was Du berufl. genau machst.

es hätte ja sein können das eine Pflichtversicherung nach dem KSVG
eventuell in Frage gekommen wäre.

Gruß Bully