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kein Krankengeld nach "Aufhebungsvertrag" ??

Verfasst: 10.07.2012, 18:54
von Salomee
Fall:
AU seit 20.06.2012
Ende der Beschäftigung (nach 24,5 Jahren!) seit 30.06.2012
REHA seit 03.07.2012

nach "WIederherstellung der Arbeitskraft" kann ich mich dann AL melden, vorher nicht.

Ich habe nun Krankengeld beantragt für 1+2. Juli, da mir gesagt wurde, daß danach die RV für die weitere Zahlung zuständig sei. So wir ich verstanden habe, aber auf Grundlage des Krankengeldes...

Die Kasse leht nun die Zahlung ab, weil sie " bei Aufhebungsverträgen davon ausgeht, daß man auf Krankengeld freiwillig verzichtet".

wie heute durchaus üblich, hatte ich mich im vergangenen Jahr statt der Kündigung durch den AG für einen Aufhebungsvertrag entschieden.. er versicherte mir , daß mir im Falle einer Arbeitslosigkeit danach keine Nachteile entstehen würden, weil er dem Arbeitsamt gegenüber eine entsprechende Bescheinigung schreiben würde, wonach die Kündigung durch AG auf jeden Fall erfolgt wäre...
Vom möglichen Ausfall des Krankengeldes war nie die Rede gewesen... also das erwischt mich nun eiskalt.

Ist das wirklich rechtens?
Übernimmt nun die RV womöglich auch diese Ansicht?
:cry:

Verfasst: 10.07.2012, 19:38
von hedi
hallo Salomee,

die KK meint sicher, daß Du während der Reha Übergangsgeld von der
Deutschen Rentenversicherung Bund bekommst. Das ist dann so, wenn
die Reha über die Rentenkasse läuft. Oder ist sie von der KK übernommen worden?

Gruß Hedi

bin unsicher, was hier geht

Verfasst: 11.07.2012, 09:36
von Salomee
ja, die Kosten der REHA übernimmt die Rentenversicherung (RV).
Auch bei denen hab ich Übergangsgeld beantragt, aber noch keine Antwort bekommen.

Bei der Kr.Kasse geht es zunächst zwar "nur" um 2 Tage Krankengeld zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn der Reha. Das bringt mich notfalls nicht an den Rand des Ruins, auch wenn ichs nicht ganz einsehe, warum andere diese Leitung bekommen und ich nicht...
Ausserdem weiss ich jetzt nicht, wie das überhaupt ist, wenn man arbeitslos ist und krank...das AAmt zahlt ja nur wenn ich einsatzfähig bin. Also: falls ich nach Ende der Reha immer noch kranggeschrieben bin, was ist dann?
Kann das sein in unserm Staat, daß man dann auf einmal nirgendwoher mehr Geld bekommt?

Ich bin jetzt aber aufgeschreckt, denn es geht auch ums Prinzip !
Wenn es tatsächlich so ist, daß auch das Übergangsgeld der RV in Abhängigkeit vom Krankengeld bezahlt wird (was mir ja eben verweigert wird), dann kriege ich jetzt für die gesammte Reha keine "Lohnfortzahlung" und das tut so weh, daß ich auch den Sinn der Reha in Frage stelle, weil ich mich dann so aufregen muss.
Wie soll ich sinnvoll Reha machen, wenn ich nebenher noch Rechtsstreitigkeiten ausfechten muss und mir das Geld ausgeht?

Verfasst: 11.07.2012, 09:56
von hedi
hallo Salomee,

bleib erst mal ganz ruhig. Wenn Du nicht ausgesteuert bist, bekommst
Du, wenn Du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst , auch wieder
Krankengeld.
Es kann nur sein, daß die KK die relativ schnell zum MDK schickt.
Denn, wenn man arbeitslos ist, verschieben die einen gern in das
ALGI. So ist es nämlich mir ergangen.

Das mit dem Übergangsgeld dauert ein bißchen. Ich hab es erst bekommen, als ich schon wieder daheim war.

Aber muss ja bei Dir nicht auch so sein! Mach erst mal in Ruhe die Reha!

Gruß Hedi

Verfasst: 11.07.2012, 17:19
von Duwisib
Also zum einen würde ich auf das KG bestehen, um ggf. einen widerspruchsfähgen Ablehnungsbescheid zu bekommen. Zum anderen sofort die RV kontaktieren, wonach die das ÜG in diesem Fall berechnen. Normalerweise wird nach dem Tagessatz am Tag vor Rehaantritt berechnet, das könnte dann ein Problem sein. Sollte die RV hier keine Schwierigkeit sehen, bist du finanziell erst mal auf der sicheren Seite, das KG steht dir für 78 Wochen max. zu. Die möglichen Probleme nach Rehaende können hier dann wieder diskutiert werden. Die Tage mit KG und Reha werden beim AL I wie Arbeit berechnet, es gibt also keine zeitliche Minderung beim Al I.

Verfasst: 11.07.2012, 17:46
von broemmel
Bei Aufhebungsverträgen die vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit geschlossen wurden verzichtet niemand auf das Krankengeld.

Warst Du vor dem 30.06. beim Arzt? Wurde dort eine Arbeitsunfähigkeit bis zum 02.07. bestätigt?