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Selbständig -> GKV ermäßigter Beitrag -> nicht mehr al

Verfasst: 16.08.2012, 00:44
von GoGo007
Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin seit fast drei Jahren Selbstständig und gesetzlich krankenversichert. Leider verdiene ich immer noch so viel, dass ich davon leben kann.
Mein Gründerzuschuß ist abgelaufen und seit dem versuche ich mich mit dem Ersparten über Wasser zu halten.
Momentan verdiene ich durchschnittlich ca. 1000 € im Monat. Ich zahle einen ermäßigten Beitrag.

Seit paar Monaten wohnt mein Freund bei mir.
Ich habe gelesen, dass nach einem Jahr wird sein Einkommen zu meinem Einkommen angerechnet.

Wie wird es berechnet?
Was habe ich zu erwarten?

Danke im Voraus

Verfasst: 16.08.2012, 08:19
von Czauderna
Hallo,
was den Bereich der Krankenversicherung angeht, spielt das Einkommen von Freunden keine Rolle, lediglich wenn es um die Prüfung geht, ob die "normale" oder die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze zutrifft, werden die Vermögensverhältnisse geprüft. Dabei wird in diesem Zusammenhang der Begriff der "Verantwortungs- und Entstehungsgemeinschaft" verwenden - diese ist ein Zusammenleben von Partnern in einem gemeisamen Haushalt. Dies wird vermutet, wenn Partner länger als ein Jahr oder mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgt werden oder Partner befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.
Also, würde hier beides berücksichtigt werden, nicht nur das lfd. Einkommen. Grundsätzlich gilt, wenn das so ermittelte gesamte Vermögen im Jahr (2012) 10.500,00 € übersteigt, kommt die ermässigte Beitragsbemessungsgrenze nicht zur Anwendung.
Dies alles prüft und entscheidet allerdings die zuständige Krankenkasse -
dies hier sind nur allgemeine Hinweise, also unverbindlich.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2012, 09:53
von GoGo007
Danke schön!

Es heißt, wenn ich z.B. mehr als 1050 € und weniger als 1916 € verdiene, dann wird für die Beitragsberechnung immer der Mindestsatz von 1.916,25 berücksichtigt?

Verfasst: 16.08.2012, 10:04
von Czauderna
Hallo,
solange Sie als hauptberuflich Selbständige von der Kasse eingestuft werden und die Voraussetzungen für die ermässigte Beitragsbemessungsgrenze nicht ewrfüllen, müssen Sie immer mach 1968,65 € (Wert für 2012) zahlen, selbst wenn Sie nur 500,00 € Arbeitseinkommen hätten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2012, 12:52
von GoGo007
OK, ich habe verstanden. Was wäre wenn wir heiraten würden?

Verfasst: 16.08.2012, 13:03
von Czauderna
Hallo,
zumindest was die Einstufung beträfe würde sich nichts ändern.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 16.08.2012, 15:29
von GoGo007
Vielen Dank! Sie haben mir sehr geholfen.
:D