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Mindestbemessungsgrundlage&Kapitalvermögen

Verfasst: 07.09.2012, 14:27
von Naseweiss1
Ich hoffe, mir kann jemand einen Rat geben:

ich habe in 2010 als Selbständige angegeben, dass ich unter der Mindestbemessungsgrenze verdiene, um den günstigsten Tarif zu bekommen. Gedankenlos habe ich angekreuzt, dass ich kein "Vermögen"
besitze. Bisher hat das auch noch nie jemand von der Krankenkasse
nachgeprüft. Ich hatte zu dem Zeitpunkt aber etwa 24000 Euro auf der
hohen Kante durch den Tod meiner Eltern. Die Zinsen dafür betrugen
unter 801 Euro, was steuerfrei ist (414 €uro). Dann habe ich aus einer
stillen Gesellschaft, die schon nicht mehr besteht, eine Zinszahlung von
500 Euro erhalten. Die Gewinnausschüttungen werde ich nie bekommen,
da dort eh kein Geld mehr ist.

Als ich meine Steuer für 2010 abgegeben habe, habe ich blöde Kuh leider
die Zinsen korrekt angegeben und darauf ein paar Euro Kapitalertragssteuer gezahlt. Das ist nicht schlimm.

Nun habe ich den Steuerbescheid an die Krankenkasse geschickt und prompt den Boomerang zurückbekommen:

Sie haben 114 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen gehabt und als hauptberuflich selbständig Tätige mit geringen Einnahmen, darf das nicht sein.

Die Krankenkasse will bisher nicht, dass ich die Zinsen aufschlüssele, aber
ich soll einen Fragebogen ausfüllen, in dem ich alle Sparguthaben und auch Kapitallebensversicherungen angeben soll.

Das Vermögen ist bereits auf 13000 Euro geschrumpft, da mein geringes
Gehalt natürlich vorne und hinten nicht reicht. Eine Kapitallebensversicherung habe ich und noch eine VWL, einen kleinen Sparfond und eine Sterbeversicherung. Ich möchte das weiterhin nicht angeben, da ich denke, dass ich mir damit wieder ein Eigentor schieße.

Was kann passieren? Kann die Krankenkasse bei den Banken und Versicherungen Erkundigungen über mich einziehen? Muß ich eventuell auf den nächsthöheren Satz für Selbständige aufzahlen? Wie hoch ist dieser? Laut Steuerbescheid 2010 hatte ich ein monatliches Brutto von 1480 Euro.

Wieviel "Vermögen" darf ich als Alleinstehende ohne Kinder überhaupt haben?

Gibt es eventuell eine anonyme kostenlose Beratungsstelle, wo man mit offenen Karten spielen kann?

Ich wünschte , ich wäre nie selbständig geworden...aber vielleicht kann mir jemand ein bißchen Licht in dieses Wirrwarr bringen :roll:

Vielen Dank!!!

Verfasst: 10.09.2012, 11:55
von Naseweiss1
Um die vielen Fragen zu vereinfachen:

kann die Krankenkasse kontoauszüge verlangen bzw.sich selbst besorgen?
kann sie bei den vielen banken, die es gibt, rausbekommen, wo ich etwas
geld habe? arbeiten die krankenkassen mit dem finanzamt zusammen, denn die können wahrscheinlich ohne mein einverständnis bei den banken
auskünfte über mich einholen?

ich befürchten, wenn ich jetzt das falsche kreuz setzen, darf ich auf den
nächst höheren beitrag für 2010, 2011 und 2012 nachzahlen, was locker
6000 euro sind.

vielleicht kann mir jemand helfen.

Verfasst: 10.09.2012, 12:25
von Czauderna
Naseweiss1 hat geschrieben:Um die vielen Fragen zu vereinfachen:

kann die Krankenkasse kontoauszüge verlangen bzw.sich selbst besorgen?
kann sie bei den vielen banken, die es gibt, rausbekommen, wo ich etwas
geld habe? arbeiten die krankenkassen mit dem finanzamt zusammen, denn die können wahrscheinlich ohne mein einverständnis bei den banken
auskünfte über mich einholen?

ich befürchten, wenn ich jetzt das falsche kreuz setzen, darf ich auf den
nächst höheren beitrag für 2010, 2011 und 2012 nachzahlen, was locker
6000 euro sind.

vielleicht kann mir jemand helfen.
Hallo,
die Kasse kann die entsprechenden Unterlagen von dir fordern - legst du diese nicht vor, dann wird die Kasse dich in die höchste Versicherungsklasse einstufen bis zu dem zeitpunkt, an dem du den entsprechenden Nachweis führst. Mein Rat, du solltest das direkte Gespärch mit deiner Kasse vor Ort suchen. Das mit der verminderten Beitragsbemessungsgrenze wird sich wahrscheinlich erledigt haben, aber zumindest die nächste, also 1968,75 € sollte dann noch drinnen sein - besser alks 3825,00 €, oder.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.09.2012, 13:10
von Naseweiss1
vielen dank für die antwort. so ganz ist mein chaos im kopf noch nicht
bereinigt. meine größte sorge ist es, dass ich zuviel beiträge bezahle,
die ich dann nicht mehr zurückbekomme, obwohl mein brutto nachweislich
laut steuerbescheid viel niedriger ist.

der aktuellste steuerbescheid von 2010 weist einen brutto von
17817 euro : 12 monate = 1484,75 euro pro monat aus.

und 114 euro kapitalerträge.

werden die kapitalerträge auf den brutto angerechnet? also 17817 plus 114 euro? und dann ist der beitrag noch etwas höher ab september 2012?

wird der neue beitrag ab september 2012 von den 1484,75 euro im monat
prozentual genau ausgerechnet? oder setzt die krankenkasse voraus,
dass ich ja 1968,75 euro hätte haben müssen und ich zahle dann
drauf? für 2010 im nachhinein und ab sofort im voraus bis ich den
nächsten steuerbescheid habe? fürs jahr 2011 mußte ich zum beispiel für ein paar monate auf 1965,75 euro zahlen...ich hoffe, dass ich das geld
wiederbekomme, wenn der bescheid für 2011 da ist.

was wäre, wenn die krankenkasse wüßte, dass ich ein bißchen geld
auf der kante habe? setzten die dann voraus, dass ich zwar mit meiner
arbeit nicht viel erwirtschafte, aber den höheren beitrag auf 1965,75 euro
gefälligst vom spargeld zu nehmen habe?

ich hoffe, dass mir jemand einen rat geben kann.

danke!!!!!!

Verfasst: 13.09.2012, 13:42
von Naseweiss1
noch was...nehmen wir an, man hat nachweislich nur zum beispiel 849 euro brutto im monat verdient. in diesem wird es wahrscheinlich nicht prozentual genau berechnet, sondern dann zahlt man wirklich auf 1312,50 euro auf, weil das die absolute untergrenze ist, richtig?

Verfasst: 16.09.2012, 20:44
von heinrich
Du solltest Dir mal den § 263 STGB durchlesen.

Da steht was von Strafbarkeit bei Betrug drin.


Nun verlange nicht auch noch von Krankenkassenmitarbeitern (solche anwtorten hier nämlich in ihrer Freizeit, oder dachtest Du, dass Dein Nachbar hier rechtliche Dinge beantwortet)
, dass sie Dir illigale Tipps geben.

ALSO: Ehrlich sein.

Eines Verspreche ich Dir. Wenn Du jetzt alles ehrlich angibst, wird kein KK-Mitarbeiter einen Strafantrag stellen.

Nachzahlen musst Du aber.