Mindestbemessungsgrundlage&Kapitalvermögen
Verfasst: 07.09.2012, 14:27
Ich hoffe, mir kann jemand einen Rat geben:
ich habe in 2010 als Selbständige angegeben, dass ich unter der Mindestbemessungsgrenze verdiene, um den günstigsten Tarif zu bekommen. Gedankenlos habe ich angekreuzt, dass ich kein "Vermögen"
besitze. Bisher hat das auch noch nie jemand von der Krankenkasse
nachgeprüft. Ich hatte zu dem Zeitpunkt aber etwa 24000 Euro auf der
hohen Kante durch den Tod meiner Eltern. Die Zinsen dafür betrugen
unter 801 Euro, was steuerfrei ist (414 €uro). Dann habe ich aus einer
stillen Gesellschaft, die schon nicht mehr besteht, eine Zinszahlung von
500 Euro erhalten. Die Gewinnausschüttungen werde ich nie bekommen,
da dort eh kein Geld mehr ist.
Als ich meine Steuer für 2010 abgegeben habe, habe ich blöde Kuh leider
die Zinsen korrekt angegeben und darauf ein paar Euro Kapitalertragssteuer gezahlt. Das ist nicht schlimm.
Nun habe ich den Steuerbescheid an die Krankenkasse geschickt und prompt den Boomerang zurückbekommen:
Sie haben 114 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen gehabt und als hauptberuflich selbständig Tätige mit geringen Einnahmen, darf das nicht sein.
Die Krankenkasse will bisher nicht, dass ich die Zinsen aufschlüssele, aber
ich soll einen Fragebogen ausfüllen, in dem ich alle Sparguthaben und auch Kapitallebensversicherungen angeben soll.
Das Vermögen ist bereits auf 13000 Euro geschrumpft, da mein geringes
Gehalt natürlich vorne und hinten nicht reicht. Eine Kapitallebensversicherung habe ich und noch eine VWL, einen kleinen Sparfond und eine Sterbeversicherung. Ich möchte das weiterhin nicht angeben, da ich denke, dass ich mir damit wieder ein Eigentor schieße.
Was kann passieren? Kann die Krankenkasse bei den Banken und Versicherungen Erkundigungen über mich einziehen? Muß ich eventuell auf den nächsthöheren Satz für Selbständige aufzahlen? Wie hoch ist dieser? Laut Steuerbescheid 2010 hatte ich ein monatliches Brutto von 1480 Euro.
Wieviel "Vermögen" darf ich als Alleinstehende ohne Kinder überhaupt haben?
Gibt es eventuell eine anonyme kostenlose Beratungsstelle, wo man mit offenen Karten spielen kann?
Ich wünschte , ich wäre nie selbständig geworden...aber vielleicht kann mir jemand ein bißchen Licht in dieses Wirrwarr bringen
Vielen Dank!!!
ich habe in 2010 als Selbständige angegeben, dass ich unter der Mindestbemessungsgrenze verdiene, um den günstigsten Tarif zu bekommen. Gedankenlos habe ich angekreuzt, dass ich kein "Vermögen"
besitze. Bisher hat das auch noch nie jemand von der Krankenkasse
nachgeprüft. Ich hatte zu dem Zeitpunkt aber etwa 24000 Euro auf der
hohen Kante durch den Tod meiner Eltern. Die Zinsen dafür betrugen
unter 801 Euro, was steuerfrei ist (414 €uro). Dann habe ich aus einer
stillen Gesellschaft, die schon nicht mehr besteht, eine Zinszahlung von
500 Euro erhalten. Die Gewinnausschüttungen werde ich nie bekommen,
da dort eh kein Geld mehr ist.
Als ich meine Steuer für 2010 abgegeben habe, habe ich blöde Kuh leider
die Zinsen korrekt angegeben und darauf ein paar Euro Kapitalertragssteuer gezahlt. Das ist nicht schlimm.
Nun habe ich den Steuerbescheid an die Krankenkasse geschickt und prompt den Boomerang zurückbekommen:
Sie haben 114 Euro Einkünfte aus Kapitalvermögen gehabt und als hauptberuflich selbständig Tätige mit geringen Einnahmen, darf das nicht sein.
Die Krankenkasse will bisher nicht, dass ich die Zinsen aufschlüssele, aber
ich soll einen Fragebogen ausfüllen, in dem ich alle Sparguthaben und auch Kapitallebensversicherungen angeben soll.
Das Vermögen ist bereits auf 13000 Euro geschrumpft, da mein geringes
Gehalt natürlich vorne und hinten nicht reicht. Eine Kapitallebensversicherung habe ich und noch eine VWL, einen kleinen Sparfond und eine Sterbeversicherung. Ich möchte das weiterhin nicht angeben, da ich denke, dass ich mir damit wieder ein Eigentor schieße.
Was kann passieren? Kann die Krankenkasse bei den Banken und Versicherungen Erkundigungen über mich einziehen? Muß ich eventuell auf den nächsthöheren Satz für Selbständige aufzahlen? Wie hoch ist dieser? Laut Steuerbescheid 2010 hatte ich ein monatliches Brutto von 1480 Euro.
Wieviel "Vermögen" darf ich als Alleinstehende ohne Kinder überhaupt haben?
Gibt es eventuell eine anonyme kostenlose Beratungsstelle, wo man mit offenen Karten spielen kann?
Ich wünschte , ich wäre nie selbständig geworden...aber vielleicht kann mir jemand ein bißchen Licht in dieses Wirrwarr bringen

Vielen Dank!!!