Verständnisfrage zur Mindestbemessungsgrundlage - EILIG
Verfasst: 14.09.2012, 13:20
ich hoffe, dass mir jemand schnell helfen kann, denn ich muss ein formular an die krankenkasse zurückschicken und das sehr schnell...
der aktuellste steuerbescheid von 2010 weist einen brutto von
17817 euro : 12 monate = 1484,75 euro pro monat aus.
und 114 euro kapitalerträge. (also 801 euro freibetrag plus 114 euro drüber)
werden die kapitalerträge auf den brutto angerechnet? also 17817 plus 114 euro? oder 114 euro plus 801 euro freibetrag?
wird der neue beitrag ab september 2012 von den 1484,75 euro im monat
prozentual genau ausgerechnet? oder setzt die krankenkasse voraus,
dass ich ja 1968,75 euro hätte haben müssen und ich zahle dann
drauf? für 2010 im nachhinein und ab sofort im voraus bis ich den
nächsten steuerbescheid habe? fürs jahr 2011 mußte ich zum beispiel für ein paar monate auf 1965,75 euro zahlen...ich hoffe, dass ich das geld
wiederbekomme, wenn der bescheid für 2011 da ist.
was wäre, wenn die krankenkasse wüßte, dass ich ein bißchen geld
auf der kante habe? setzten die dann voraus, dass ich zwar mit meiner
arbeit nicht viel erwirtschafte, aber den höheren beitrag auf 1965,75 euro
gefälligst vom spargeld zu nehmen habe? oder interessiert sie nur, ob ich
mit dem spargeld zinsen erwirtschafte, die über dem freibetrag sind?
meine größte sorge ist es, dass ich zuviel beiträge bezahle,
die ich dann nicht mehr zurückbekomme, obwohl mein brutto nachweislich
laut steuerbescheid viel niedriger ist.
noch was...nehmen wir an, man hat nachweislich nur zum beispiel 849 euro brutto im monat verdient. in diesem wird es wahrscheinlich nicht prozentual genau berechnet, sondern dann zahlt man wirklich auf 1312,50 euro auf, weil das die absolute untergrenze ist, richtig?
da mein bruttogehalt in letzter zeit immer sehr gering ist, habe ich bisher
den niedrigsten beitrag bezahlt mit im moment 228 euro. jetzt möchte die
krankenkasse aufgrund des kapitalertrags von 114 euro sich wieder ein
formular ausgefüllt haben, in dem ich unter anderem angeben muss, ob ich vermögen habe. die drei euro fuffzig, die ich noch habe (aber mehr als 5000 euro) brachten in 2011 und künftig in 2012 weit unter 801 euro
und das brauche ich bei der steuer nicht anzugeben. also werde ich es bei der krankenkasse auch nicht angeben.
was kann als schlimmstes passieren? wenn die krankenkasse mir nicht glaubt auf grund des kapitalertrags von 114 euro, dann müßte mein neuer
beitrag doch anhand des steuerbescheids aus 2010 berechnet werden, oder? wenn sie die mindestgrenze von 1312,50 nicht akzeptiere, dürften sie doch nicht 1965,75 nehmen, oder? denn einen beitrag von über 350 euro im monat kann ich mir auf gar keinen fall leisten!
Bitte um hilfe! Vielen Dank!!!!
der aktuellste steuerbescheid von 2010 weist einen brutto von
17817 euro : 12 monate = 1484,75 euro pro monat aus.
und 114 euro kapitalerträge. (also 801 euro freibetrag plus 114 euro drüber)
werden die kapitalerträge auf den brutto angerechnet? also 17817 plus 114 euro? oder 114 euro plus 801 euro freibetrag?
wird der neue beitrag ab september 2012 von den 1484,75 euro im monat
prozentual genau ausgerechnet? oder setzt die krankenkasse voraus,
dass ich ja 1968,75 euro hätte haben müssen und ich zahle dann
drauf? für 2010 im nachhinein und ab sofort im voraus bis ich den
nächsten steuerbescheid habe? fürs jahr 2011 mußte ich zum beispiel für ein paar monate auf 1965,75 euro zahlen...ich hoffe, dass ich das geld
wiederbekomme, wenn der bescheid für 2011 da ist.
was wäre, wenn die krankenkasse wüßte, dass ich ein bißchen geld
auf der kante habe? setzten die dann voraus, dass ich zwar mit meiner
arbeit nicht viel erwirtschafte, aber den höheren beitrag auf 1965,75 euro
gefälligst vom spargeld zu nehmen habe? oder interessiert sie nur, ob ich
mit dem spargeld zinsen erwirtschafte, die über dem freibetrag sind?
meine größte sorge ist es, dass ich zuviel beiträge bezahle,
die ich dann nicht mehr zurückbekomme, obwohl mein brutto nachweislich
laut steuerbescheid viel niedriger ist.
noch was...nehmen wir an, man hat nachweislich nur zum beispiel 849 euro brutto im monat verdient. in diesem wird es wahrscheinlich nicht prozentual genau berechnet, sondern dann zahlt man wirklich auf 1312,50 euro auf, weil das die absolute untergrenze ist, richtig?
da mein bruttogehalt in letzter zeit immer sehr gering ist, habe ich bisher
den niedrigsten beitrag bezahlt mit im moment 228 euro. jetzt möchte die
krankenkasse aufgrund des kapitalertrags von 114 euro sich wieder ein
formular ausgefüllt haben, in dem ich unter anderem angeben muss, ob ich vermögen habe. die drei euro fuffzig, die ich noch habe (aber mehr als 5000 euro) brachten in 2011 und künftig in 2012 weit unter 801 euro
und das brauche ich bei der steuer nicht anzugeben. also werde ich es bei der krankenkasse auch nicht angeben.
was kann als schlimmstes passieren? wenn die krankenkasse mir nicht glaubt auf grund des kapitalertrags von 114 euro, dann müßte mein neuer
beitrag doch anhand des steuerbescheids aus 2010 berechnet werden, oder? wenn sie die mindestgrenze von 1312,50 nicht akzeptiere, dürften sie doch nicht 1965,75 nehmen, oder? denn einen beitrag von über 350 euro im monat kann ich mir auf gar keinen fall leisten!
Bitte um hilfe! Vielen Dank!!!!