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				Neue Satzungsleistungen auf dem GKV-Markt
				Verfasst: 18.09.2012, 22:39
				von Dr. Know
				barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Presseportal/Subportal/Presseinformationen/Aktuelle-Pressemitteilungen/120914-Mehrleistungen/Content-Mehrleistungen.html?w-cm=MainNavSecondLevel_t302106
tk.de/tk/pressemitteilungen/unternehmen/480186
heimat-krankenkasse.de/leistungen-und-mitgliedschaft/neu-gesundheitskonto.html
			 
			
					
				
				Verfasst: 28.09.2012, 18:33
				von Dr. Know
				Und noch mehr...
krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=153483582&kasse=3558096&val=1348849927
krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=153373479&kasse=593016&val=1348849927
krankenkassen-direkt.de/kassen/kassenprofil.pl?sheet=pm&pm=153813891&kasse=9340002&val=1348849927
			 
			
					
				Amtshaftung
				Verfasst: 28.12.2012, 23:18
				von CiceroOWL
				boulevard-baden.de/lokales/nachrichten/2012/12/28/amtshaftung-der-gesetzlichen-krankenkasse-fur-falsche-leistungszusagen-ihrer-mitarbeiter-572834/
			 
			
					
				
				Verfasst: 29.12.2012, 02:32
				von roemer70
				 Die Klägerin hatte nach einem Beratungsgespräch mit dem Mitarbeiter K. der beklagten gesetzlichen Krankenversicherung zu dieser gewechselt. Die Klägerin ließ sich wegen einer Krebserkrankung naturheilkundlich behandeln, kaufte unter anderem Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine, Dinkelkaffee, Kräuterblut, Natron, Mineraltabletten und Bierhefe. Die Belege für die von ihr zum Teil verauslagten Kosten für diese naturheilkundliche ärztliche Behandlung, die Nahrungsergänzungsmittel, auch für Zahnreinigung, Praxisgebühren sowie Zuzahlungen für Massagen und für Medikamente reichte sie bei K. zur Weiterleitung an die Beklagte ein. K. beglich die Rechnungen jedoch aus seinem Privatvermögen, da die geltend gemachten Kosten nicht vom Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst waren. Nachdem mittlerweile nicht unerhebliche Zahlungsrückstände aufgetreten waren, erstattete K. im Jahr 2010 gar keine Kosten mehr. Darauf wandte sich die Klägerin an die Beklagte, die so erstmals von dem Sachverhalt Kenntnis erlangte und eine Kostenübernahme ablehnte.
Das ist so unglaublich...  
 
 
Den Link muss man anklicken! Danke, CiceroOWL!
 
			
					
				focus
				Verfasst: 29.12.2012, 02:41
				von CiceroOWL
				focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/teures-urteil-fuer-versicherungen-krankenkasse-haftet-fuer-falsche-leistungszusagen_aid_888977.html