Seite 1 von 1
GKV-Beitrag nach Geschäftsaufgabe, Ehemann PKV
Verfasst: 08.10.2012, 12:16
von Steinkoenig
Hallo,
meine Frau ist selbständig und GKV versichert. Das Geschäft muß jedoch aufgrund Krankheit + Schwangerschaft + Personalmangel demnächst geschlossen werden.
Wie wird dann nach der Geschäftsabmeldung der Beitrag zur GKV bei meiner Frau berechnet, wenn ich PKV versichert bin und ca. 6000 Brutto im Monat verdiene?
Da ich auf den Seiten der GKVs nirgendwo etwas finden konnte, wende ich mich an Euch.
Vielen Dank für die Hilfe,
MM
Re: GKV-Beitrag nach Geschäftsaufgabe, Ehemann PKV
Verfasst: 08.10.2012, 13:20
von Czauderna
Steinkoenig hat geschrieben:Hallo,
meine Frau ist selbständig und GKV versichert. Das Geschäft muß jedoch aufgrund Krankheit + Schwangerschaft + Personalmangel demnächst geschlossen werden.
Wie wird dann nach der Geschäftsabmeldung der Beitrag zur GKV bei meiner Frau berechnet, wenn ich PKV versichert bin und ca. 6000 Brutto im Monat verdiene?
Da ich auf den Seiten der GKVs nirgendwo etwas finden konnte, wende ich mich an Euch.
Vielen Dank für die Hilfe,
MM
Hallo,
so wie geschildert - werden 50% deines Einkommens zugrunde gelegt, maximal aber nur 1612,50 €***, was 271,71 € Beitrag (incl. PFlegeversicherung) ausmachen würde.
Gruss
Czauderna
***ja, Heinrich hat recht, rechnen muesste man können 1912,50 € ist die halbe Beitrasbemessungsgrenze - danke Heinrich und sorry MM - wird dann etwas mehr Beitrag.
Danke ... gibts dazu einen Gesetzestext zum Nachlesen?
Verfasst: 08.10.2012, 13:59
von Steinkoenig
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo kann man diese Information finden?
Verfasst: 08.10.2012, 16:41
von Czauderna
Hallo,
beim GKV-Spitzenverband
Einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen
Krankenversicherung und weiterer Mitgliedergruppen sowie zur Zahlung
und Fälligkeit der von Mitgliedern selbst zu entrichtenden Beiträge (Beitragsverfahrensgrundsätze
Selbstzahler) vom 27. Oktober 2008
Gruss
Czauderna
Verfasst: 08.10.2012, 19:30
von heinrich
Czauderna hat sich sicherlich nur vertippt.
Der Beitrag würde dann aus 1912,50 EUR mtl. berechnet
x 14,9 % Kranken = 284,95
x 1,95 % Pflege = 37,29
GESAMT = 322,24
In den Beitragsverfahrensgrundsätzen lautet die genau Vorschrift
§ 2 Abs. 4
dort ist die Regelung des halben Familieneinkommens beschrieben.
(ist für Laien nicht ganz so einfach zu lesen, wenn man es nicht vorher schon verstanden hat, worum es geht)
Verfasst: 09.10.2012, 14:44
von Steinkoenig
Danke nochmals für die Antworten. Die 1912,50€ hatte ich auch schon mal gelesen. Ist ja im Endeffekt auch die Mindestbemessungsgrenze bei Selbständigen, wenn Sie weniger als diesen Betrag verdienen.
Danke,
MM
Verfasst: 09.10.2012, 19:18
von heinrich
fast richtig.
Die allgemeine Mindeststufe (Mindestbemessungsgrenze) für hauptberuflich Selbstständige beträgt derzeit monatl 1968,75 EUR.
Spielt aber bei Euch hier keine Rolle