Vorgezogene Altersrente und Kankenkassenbeiträge
Verfasst: 08.10.2012, 17:59
Das Problem so kurz wie möglich geschildert:
Ich bin seit 31 Jahren selbstständig als Freiberufler ohne Mitarbeiter.
Vorher Ausbildung und anschließende Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis. Seit Aufnahme der Freiberuflichkeit zahle ich keine Rentenversicherungsbeiträge mehr, die Mindestbeitragszeit von 72 Monaten für die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch erfüllt. Ich bin in der GKV freiwillig versichert und dort auch immer versichert gewesen.
Seit April 2010 nach Sehnenabrissen als Folge eines chronischen Prozesses (mehrfach operiert, weitere Operationen wegen fehlender Erfolgschancen nicht mehr geplant) nur noch eingeschränkte Berufstätigkeit möglich. Am 02.10.2012 Anerkennung der Schwerbehinderung (60 Prozent) rückwirkend zum September 2010.
Noch am 02.10. Antrag auf vorzeitige Altersrente. Das ist mit 61 möglich. Bei einer zu erwartenden Rente im gerade mal dreistelligen Bereich ist an eine vollständige Berufsaufgabe nicht zu denken.
Fragen:
Ist ab Rentenantragsstellung ein GKV-Beitrag für Rentner möglich, bei späterer Rentenbewilligung eventuell auch rückwirkend zum Antragszeitpunkt?
Gelten bei Hinzuverdienst durch weitere Selbstständigkeit die bisherigen Beitragssätze in der freiwilligen GKV?
Wird der einkommensunabhängige Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder berechnet oder berechnet sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Hinzuverdienst, z.B. eintausend Euro, die ich bei der zu erwartenden Minirente mindestens benötige?
Was zahle ich bei z.B. 100 Euro Rente plus 1.000 Euro Hinzuverdienst in etwa an Krankenversicherungsbeitrag?
Danke für jede auch noch so knappe Antwort.
Ich bin seit 31 Jahren selbstständig als Freiberufler ohne Mitarbeiter.
Vorher Ausbildung und anschließende Berufstätigkeit im Angestelltenverhältnis. Seit Aufnahme der Freiberuflichkeit zahle ich keine Rentenversicherungsbeiträge mehr, die Mindestbeitragszeit von 72 Monaten für die gesetzliche Rentenversicherung ist jedoch erfüllt. Ich bin in der GKV freiwillig versichert und dort auch immer versichert gewesen.
Seit April 2010 nach Sehnenabrissen als Folge eines chronischen Prozesses (mehrfach operiert, weitere Operationen wegen fehlender Erfolgschancen nicht mehr geplant) nur noch eingeschränkte Berufstätigkeit möglich. Am 02.10.2012 Anerkennung der Schwerbehinderung (60 Prozent) rückwirkend zum September 2010.
Noch am 02.10. Antrag auf vorzeitige Altersrente. Das ist mit 61 möglich. Bei einer zu erwartenden Rente im gerade mal dreistelligen Bereich ist an eine vollständige Berufsaufgabe nicht zu denken.
Fragen:
Ist ab Rentenantragsstellung ein GKV-Beitrag für Rentner möglich, bei späterer Rentenbewilligung eventuell auch rückwirkend zum Antragszeitpunkt?
Gelten bei Hinzuverdienst durch weitere Selbstständigkeit die bisherigen Beitragssätze in der freiwilligen GKV?
Wird der einkommensunabhängige Mindestbeitrag für freiwillig versicherte Mitglieder berechnet oder berechnet sich der Beitrag nach dem tatsächlichen Hinzuverdienst, z.B. eintausend Euro, die ich bei der zu erwartenden Minirente mindestens benötige?
Was zahle ich bei z.B. 100 Euro Rente plus 1.000 Euro Hinzuverdienst in etwa an Krankenversicherungsbeitrag?
Danke für jede auch noch so knappe Antwort.